„Nummernschild“, Flugzeiten und Dauerüberwachung für Drohnen sind die Kernpunkte der neuen Regularien. So dürfen sich ab 2023 unbemannte Luftfahrzeuge sehr viel freier bewegen. Zuvor war zum Beispiel der Überflug von Personen nur gestattet, wenn es sich um die Köpfe „an der Operation“ Beteiligter handelte. Ausnahmen galten in überdachten Strukturen und bei Personen in Fahrzeugen. Nachts durften überhaupt keine Drohnen fliegen. Die FAA verlangt nun eine „Remote ID“, eine Art Nummernschild für Drohnen, das jedoch auch über Funk übertragen werden darf. Die Geräte müssen die Kennung dauerhaft aussenden und darüber ihren Standort mitteilen. Sie ist für alle Fluggeräte über 250 Gramm Leergewicht verpflichtend.
Paketversand per Drohne
18 Monate haben die Hersteller, um mit der Produktion solcher Drohnen zu beginnen. Ein weiteres Jahr räumt die Behörde ein, um Remote ID bereitzustellen. Die FAA hat zudem ein detailliertes Regelwerk für den Nacht- und Überflug von Menschen auch von größeren Drohnen veröffentlicht. Der Verwaltungschef der Behörde erklärte: „Die neuen Regeln (…) bringen uns dem Tag näher, an dem wir Drohneneinsätze wie die Auslieferung von Paketen routinemäßiger sehen werden.“
Konzerne stehen in den Startlöchern
Mehrere Lieferunternehmen, darunter United Parcel Service (UPS) und die Google-Schwester Alphabet Wing besitzen behördliche Genehmigungen, um eine Drohnenfluggesellschaft zu betreiben. Im August erhielt die entsprechende Unternehmung von Amazon eine Genehmigung für den Testbetrieb. Auch andere Konzerne sind an der Zustellung per Fluggerät interessiert: Der Pizzalieferdienst Domino, die Deutsche Telekom und Walmart hatten den Einsatz signalisiert.