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US-Staatsanwalt zeigt Amazon an: Plattform treibt Preise künstlich in die Höhe

Der Anwalt wirft Amazon einen Verstoß gegen das Kartellrecht vor. Kalifornische Bürger müssen mehr zahlen als eigentlich nötig.

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Amazon steht eine weitere Klage bevor. (Foto: Shutterstock / Ascannio)

Der kalifornische Generalstaatsanwalt Rob Bonta hat auf seiner Webseite bekannt gegeben, dass er Amazon angezeigt hat. Er beschuldigt den Einzelhandelsriesen, die Preise für Waren in Kalifornien künstlich in die Höhe zu treiben und so gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb und den Cartwright-Act zu verstoßen.

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Laut seiner Webseite müssen Einzelhändler, die auf Amazon verkaufen wollen, zustimmen, dass sie ihre Waren nicht auf anderen Webseite wie Walmart, Target oder Ebay zu niedrigeren Preisen anbieten.

Sollten sie das doch tun, werden die Waren des entsprechenden Händlers nicht mehr so prominent auf Amazon platziert, wie die der Konkurrenz, sie sind also weniger sichtbar für Kunden auf Amazon. Außerdem könnten die Händler von Amazon suspendiert werden.

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Händler quasi gezwungen, ihre Waren auf Amazon anzubieten

Das wiederum sei ein Problem, weil Einzelhändler quasi keine andere Wahl haben, als ihre Waren auf Amazon anzubieten, da die meisten Amerikaner dort einkaufen. Einer Umfrage zufolge haben 96 Prozent der befragten Amazon-Prime-Mitglieder angegeben, dass sie eher bei Amazon einkaufen würden, als bei anderen Händlern.

74 Prozent aller Konsumenten gehen direkt zu Amazon, wenn sie ein Produkt kaufen möchten. Bonta behauptet, dass die Einzelhändler ihre Produkte in der Theorie günstiger auf anderen Webseiten anbieten könnten, da diese weniger Gebühren verlangen.

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Das sei aber wegen der Vertragsklausel nicht möglich. So sind die Kunden gezwungen, wegen Amazons Gebühren mehr zu zahlen.

„Seit Jahren zahlen kalifornische Verbraucher aufgrund der wettbewerbswidrigen Vertragspraktiken von Amazon mehr für ihre Online-Einkäufe“, sagte Generalstaatsanwalt Bonta. „Amazon zwingt Händler zu Vereinbarungen, die die Preise künstlich hoch halten, wohl wissend, dass sie es sich nicht leisten können, nein zu sagen.”

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Amazon sieht das etwas anders

Amazon hat sich gegenüber Ars Technica zu dem Fall geäußert. Das Unternehmen sieht das etwas anders. In einem Statement sagt ein Amazon-Sprecher Folgendes:

„Ähnlich wie der Generalstaatsanwalt von DC – dessen Klage von den Gerichten abgewiesen wurde – sieht es der Generalstaatsanwalt von Kalifornien genau falsch herum”, sagte der Sprecher.

„Verkäufer legen ihre eigenen Preise für die Produkte fest, die sie in unserem Shop anbieten. Amazon ist stolz darauf, dass wir niedrige Preise für die breiteste Auswahl anbieten, und wie jeder Shop behalten wir uns das Recht vor, Kunden nicht auf Angebote aufmerksam zu machen, die nicht wettbewerbsfähig sind. Die von der AG angestrebte Entlastung würde Amazon zwingen, den Kunden höhere Preise anzubieten, was seltsamerweise gegen die Kernziele des Kartellrechts verstößt.“

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Dabei bezieht sich der Sprecher auf einen ähnlichen Fall, wo der District of Columbia Amazon aus ähnlichen Gründen angezeigt hat. In dem Fall wurde die Klage abgewiesen.

Amazon kennt sich mittlerweile mit Klagen aus. Erst kürzlich ging das Unternehmen stark gegen verkaufte Händler-Bewertungen vor. In diesem Zusammenhang verklagte Amazon Anbieter auf der Plattform. Auch Admins von 10.000 Facebook-Gruppen haben eine Klage von Amazon im Briefkasten gefunden.

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