Großbritannien ordnet Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange an

Julian Assange wird ausgeliefert. (Foto: Katherine Da Silva / Shutterstock)
Jahrelang lebte Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London, bevor er im April 2019 von britischen Polizisten festgenommen wurde. Jetzt könnte die Zeit des 50-jährigen Australiers auf der Insel endgültig vorbei sein: Die britische Regierung hat grünes Licht für eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika gegeben.
Wie Innenministerin Priti Patel bekannt gab, wurde die Auslieferung von Assange nach Prüfung durch Magistrates Court und High Court angeordnet. Die Entscheidung könnte das Ende eines jahrzehntelangen Rechtsstreits bedeuten.
In insgesamt 18 Fällen soll Julian Assange in den USA angeklagt werden. Dem Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks wird unter anderem Spionage vorgeworfen, nachdem er riesige Mengen an vertraulichen Aufzeichnungen des US-Militärs veröffentlicht hatte. Noch hat Assange aber Zeit, von seinem 14-tägigen Berufungsrecht Gebrauch zu machen.
Assange hat jetzt also die Möglichkeit, zu versuchen, seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs zu bringen. Sollte seine Berufung jedoch abgelehnt werden, muss er innerhalb von 28 Tagen ausgeliefert werden.
Bereits im März war Assange gegen eine Auslieferung in Berufung gegangen. Damals bezog sich der Fall auf die körperliche und geistige Gesundheit Assanges bezüglich seiner Unterbringung in einem US-Gefängnis. Die Berufung wurde jedoch verweigert, da die US-Regierung versichert hatte, dass Assange nicht in Einzelhaft landen würde. Grund genug für die britische Regierung, einer Auslieferung zuzustimmen.
Sollte Assange ausgeliefert und in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, drohen ihm im schlimmsten Fall bis zu 175 Jahre Gefängnis. Auf dem offiziellen Wikileaks-Twitter-Account wurde bereits ein Statement veröffentlicht, in dem unter anderem von einem „schwarzen Tag für die Pressefreiheit“ gesprochen wird.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team
„Assange hat jetzt also die Möglichkeit, zu versuchen, seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs zu bringen. Sollte seine Berufung jedoch abgelehnt werden, muss er innerhalb von 28 Tagen ausgeliefert werden.“
Meiner Meinung nach ne Falschinfo. Sollte eine Auslieferung vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens nicht abgelehnt werden, bleibt immer noch ein Verfahren vor dem EGMR. Und da bestehen schon Erfolgaussichten, denn eine (de facto) lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Reduzierung verstößt gegen die EKMR.
Siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/841964/60af076d249ccf37267e5d32a9956f57/WD-2-036-21-pdf-data.pdf, Punkt 1 und 2.