Jahrelang lebte Julian Assange in der ecuadorianischen Botschaft in London, bevor er im April 2019 von britischen Polizisten festgenommen wurde. Jetzt könnte die Zeit des 50-jährigen Australiers auf der Insel endgültig vorbei sein: Die britische Regierung hat grünes Licht für eine Auslieferung an die Vereinigten Staaten von Amerika gegeben.
Wie Innenministerin Priti Patel bekannt gab, wurde die Auslieferung von Assange nach Prüfung durch Magistrates Court und High Court angeordnet. Die Entscheidung könnte das Ende eines jahrzehntelangen Rechtsstreits bedeuten.
Assange kann noch in Berufung gehen
In insgesamt 18 Fällen soll Julian Assange in den USA angeklagt werden. Dem Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks wird unter anderem Spionage vorgeworfen, nachdem er riesige Mengen an vertraulichen Aufzeichnungen des US-Militärs veröffentlicht hatte. Noch hat Assange aber Zeit, von seinem 14-tägigen Berufungsrecht Gebrauch zu machen.
Assange hat jetzt also die Möglichkeit, zu versuchen, seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs zu bringen. Sollte seine Berufung jedoch abgelehnt werden, muss er innerhalb von 28 Tagen ausgeliefert werden.
Bereits im März war Assange gegen eine Auslieferung in Berufung gegangen. Damals bezog sich der Fall auf die körperliche und geistige Gesundheit Assanges bezüglich seiner Unterbringung in einem US-Gefängnis. Die Berufung wurde jedoch verweigert, da die US-Regierung versichert hatte, dass Assange nicht in Einzelhaft landen würde. Grund genug für die britische Regierung, einer Auslieferung zuzustimmen.
Sollte Assange ausgeliefert und in allen Anklagepunkten schuldig gesprochen werden, drohen ihm im schlimmsten Fall bis zu 175 Jahre Gefängnis. Auf dem offiziellen Wikileaks-Twitter-Account wurde bereits ein Statement veröffentlicht, in dem unter anderem von einem „schwarzen Tag für die Pressefreiheit“ gesprochen wird.
„Assange hat jetzt also die Möglichkeit, zu versuchen, seinen Fall vor den Obersten Gerichtshof des Vereinigten Königreichs zu bringen. Sollte seine Berufung jedoch abgelehnt werden, muss er innerhalb von 28 Tagen ausgeliefert werden.“
Meiner Meinung nach ne Falschinfo. Sollte eine Auslieferung vor dem Obersten Gerichtshof Großbritanniens nicht abgelehnt werden, bleibt immer noch ein Verfahren vor dem EGMR. Und da bestehen schon Erfolgaussichten, denn eine (de facto) lebenslange Freiheitsstrafe ohne Möglichkeit der Reduzierung verstößt gegen die EKMR.
Siehe https://www.bundestag.de/resource/blob/841964/60af076d249ccf37267e5d32a9956f57/WD-2-036-21-pdf-data.pdf, Punkt 1 und 2.