VDE fordert einfachere Regeln für Balkonkraftwerke
Verbraucher:innen können mit sogenannten Balkonkraftwerken und weiteren Mini-Energieerzeugungsanlagen (Mini-EAA) eine gewisse Menge Strom selbst erzeugen und damit nicht nur Stromkosten reduzieren, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten.
Wer sich aktuell für solch ein Balkonkraftwerk entscheidet, muss bei der Inbetriebnahme allerdings so einiges beachten. Der bürokratische und technische Hürdenlauf könnte bald aber der Vergangenheit angehören. Der Verband der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE) hat nämlich ein Positionspapier vorgelegt, das die Verwendung solcher Anlagen in Zukunft deutlich vereinfachen soll.
„Die Grundlage für die elektrische Sicherheit der Anlagen bildet das VDE Vorschriftenwerk. Wir wollen mit den Vorschlägen zur Vereinfachung dazu beitragen, dass sich die Verwendung von Mini-Energieerzeugungsanlagen in der Zukunft flächendeckend durchsetzen kann, ohne dabei Abstriche bei der Sicherheit zu machen“, sagt VDE-Chef Ansgar Hinz.
Bagatellgrenze bis 800 Watt
Der VDE schlägt vor, die in der AR-N 4105 festgelegten 600 Watt, die bisher erlaubt sind, auf die Grenze der europäischen Norm für Energieerzeugungsanlagen 2016/631 anzuheben. Dort ist eine Bagatellgrenze von 800 Watt vorgesehen.
Anlagen bis 800 Watt wären somit aus Sicht der Netzbetreiber nicht mehr als „netzrelevant“ anzusehen. Auch das Einspeisen über den haushaltsüblichen Schutzkontaktstecker soll bis zu dieser Grenze erlaubt sein.
Hier hört der VDE mit seinen Forderungen aber noch lange nicht auf: Er möchte auch die Vornorm für Steckersolargeräte an diese 800-Watt-Grenze anpassen. Damit könnten Hersteller steckerfertige Solargeräte entwickeln, vertreiben und Verbraucher:innen somit die Möglichkeit bieten, ein Balkonkraftwerk als geprüftes, steckerfertiges Gesamtsystem zu kaufen.
Auch bürokratische Hürden sollen auf ein Minimum reduziert werden. In Zukunft sollte es nur noch nötig sein, die Mini-Energieerzeugungsanlage bei der Bundesnetzagentur an- beziehungsweise abzumelden sowie Änderungen an der Anlage zu melden.
Zähler dürfen auch rückwärts laufen
Der VDE fordert außerdem, dass Mini-Energieerzeugungsanlagen bis zur Bagatellgrenze an jedem Zählertypen verwendet werden dürfen. Auch sollen alte, rückwärtsdrehende Ferrariszähler erlaubt sein. So müssten Verbraucher:innen, die mit einer solchen Anlage Stromkosten sparen wollen, nicht bis zum Austausch des alten Zählers warten.
Sicherheitsvorgaben müssen gewährleistet sein
Auch die Hersteller werden mit diesem Positionspapier in die Pflicht genommen. So sollen sie die elektrische Sicherheit der Anlagen gewährleisten und Verbraucher:innen besser über die Risiken von Balkonkraftwerken aufklären.
Zusätzlich soll ein unabhängiges Prüfinstitut die Mini-Energieerzeugungsanlagen kontrollieren, damit die Kund:innen ein sicheres Gerät bekommen. Der Verband fordert zudem einen mobilen Fehlerstromschutzschalter (PRCD), der die Anlage im Falle eines Fehlers sicher vom Hausnetz trennt.