Verzicht auf Umsatzsteuer: Bundesregierung will Händlern Sachspenden erleichtern

Die Diskussion insbesondere um das Spenden von Retouren wird schon seit einigen Jahren geführt – dabei haben Händler, wenn es um die nicht immer sinnvolle Vernichtung von Waren ging, stets angeführt, dass diese gar nicht unter Abschreibung, also ohne die Umsatzsteuer zu erheben, gespendet werden dürften.
Jetzt plant Bundesfinanzminister Olaf Scholz offenbar, für einen begrenzten Zeitraum auf die Umsatzsteuer bei gespendeten Waren zu verzichten. Wie das Bundesfinanzministerium an die Länder schreibt, sollen neben einem dauerhaften Verzicht auf die Umsatzsteuer bei verderblichen Waren auch andere Artikel für einen Zeitraum bis Ende Dezember 2021 von der Umsatzsteuer befreit sein. Die Bundesregierung wolle so insbesondere bei Saisonwaren wie Bekleidung dafür sorgen, dass diese nicht vernichtet werden müsse. Hiermit wolle man der „einzigartigen Belastung des Einzelhandels entgegenkommen“. Anfang März müssen die Bundesländer noch zu dem Vorschlag Stellung beziehen – sie erhalten rund die Hälfte der Umsatzsteuer.
Händler kritisieren Befristung der Regelung
Bei den Händlern kommt der Vorschlag in der aktuellen Form allerdings noch nicht gut an. So erklärt Christoph Wenk-Fischer, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel (bevh), der Vorschlag sei nicht zu Ende gedacht und gehe nicht weit genug: „Ware, die auf dem Markt keine Abnehmer findet, gibt es immer und überall. Überhänge fallen nicht nur im Einzelhandel an und auch nicht nur in Pandemiezeiten und auch der Bedarf bei gemeinnützigen Hilfseinrichtungen besteht fort.“ Seiner Meinung nach müsse eine unbefristete Umsatzsteuerbefreiung auf Sachspenden entlang der gesamten Wertschöpfungskette folgen.
Auch die Grünen hatten sich angesichts von geschätzten 500 Millionen Kleidern und Schuhen, die in den Lagern liegen, für eine dauerhafte Sachspendenlösung ausgesprochen (und auch bereits seit Langem eine ressourcenschonende Lösung eingefordert). Das Vernichten von Waren dürfe nicht die für Händler sinnvollste Lösung sein, so Fraktionsvorsitzende Kathrin Göring-Eckardt.
Bisher lässt sich von einem Händler erworbene Ware nicht steuerfrei weiterverschenken, sondern es wird ein fiktiver (durch den Fiskus als vertretbar nachvollziehbarer) Einkaufspreis zugrunde gelegt, auf den Umsatzsteuer zu entrichten ist. Das Thema betrifft übrigens nicht nur den Präsenzhandel, der auf Ladenhütern sitzen bleibt, sondern insbesondere auch den E-Commerce, der häufig Waren hat, die einerseits nach mehreren Versendungen zu Kunden nicht mehr verkäuflich, andererseits aber dann doch zu schade sind, um sie einfach einzustampfen. Schon im vergangenen Jahr hatte die Bundesregierung mit gesetzlichen Regelungen versucht, die Retourenquote zu senken.