Der Einzelhandel ist per Dekret geschlossen und auch Unternehmen aus anderen Branchen sind aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie derzeit nicht in der Lage, ihre übliche Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten. Für viele dieser Firmen stellt sich jetzt die Frage, was sie in der Zwischenzeit mit ihrer Website machen sollen. Welche Anpassungen sind sinnvoll oder gar notwendig? Welche Hinweise sollten Besucherinnen und Besucher erhalten?
Diese Fragen hat John Mueller, Googles Senior Webmaster Trends Analyst, jetzt in Form eines umfangreichen Blogbeitrags beantwortet. Die in dem Blogbeitrag aufgeführten Ratschläge gelten, so Mueller, im Grunde für alle Unternehmen, die über eine Online-Präsenz verfügen. Besonders wichtig seien sie aber für Firmen, die aufgrund der Coronakrise den Online-Verkauf von Waren oder Dienstleistungen vorübergehend ausgesetzt haben.
Google rät dazu, die Seitenfunktionalität nur einzugrenzen
Google rät allen, die ihr Online-Geschäft nur vorübergehend ruhen lassen, die Seite in jedem Fall online zu lassen. Die Website vollständig zu deaktivieren, hätte negative Auswirkung auf die Suchposition. Was dann wiederum ernste Probleme bei der Wiederaufnahme des Online-Verkaufs hätte. Außerdem argumentiert Mueller, dass Konsumentinnen und Konsumenten sich bisweilen auch dann über Produkte informieren wollen, wenn diese vorübergehend nicht angeboten werden.
Statt die Website offline zu nehmen, sollten Seitenbetreiber stattdessen gezielt die Funktionalität eingrenzen. „Die Deaktivierung der Warenkorb-Funktionalität ist der einfachste Ansatz und ändert nichts an der Sichtbarkeit Ihrer Website in der Suche“, erklärt Mueller. Außerdem sollten Seitenbetreiber die Besucherinnen und Besucher mit Hilfe eines Banners oder eines Popups über die Situation informieren. Das gilt nicht nur dann, wenn der ganze Betrieb vorübergehend geschlossen ist, sondern auch, wenn es zeitweise zu ungewöhnlichen Lieferverzögerungen oder einem eingeschränkten Warenangebot kommen kann.
Google: Strukturierte Daten sollten auf dem neuesten Stand gehalten werden
Wer strukturierte Daten wie beispielsweise für den Warenbestand oder Veranstaltungen einsetzt, der sollte diese Daten auf dem neuesten Stand halten. Sprich: Sind Waren nicht verfügbar oder wurde ein Event abgesagt, sollte das auch entsprechend vermerkt sein. Auch wer ein Ladengeschäft betreibt, das derzeit geschlossen ist, sollte darauf achten, dass die Daten für den lokalen Brancheneintrag entsprechend angepasst werden.
Darüber hinaus sollten Seitenbetreiber Google über die Änderungen informieren. Wenn dazu nur eine begrenzte Anzahl Seiten neuerfasst werden muss, empfiehlt sich dafür der Einsatz der Search Console. Ändern sich hingegen viele Seiten, beispielsweise wenn der gesamte Produktkatalog betroffen ist, dann empfiehlt sich der Einsatz von Sitemaps.
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