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Vorwurf der Bestechlichkeit: Schrems zeigt irische Datenschutzbehörde an

Der österreichische Jurist und Datenschützer Max Schrems erklimmt eine weitere Stufe auf der Eskalationsleiter im Facebook-Streit. Er wirft der für den Fall zuständigen Datenschutzbehörde aus Irland vor, zu facebookfreundlich zu agieren, und hat sie deshalb bei der österreichischen Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt.
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Auf die Palme treibt Schrems, dass die von ihm vor über drei Jahren eingereichte Beschwerde gegen Facebook wegen des Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) noch immer nicht zu einer Entscheidung gebracht wurde. Schrems und seine Datenschutzorganisation Noyb argumentieren, dass Facebook die Nutzung des sozialen Netzwerks nicht an die Zustimmung zur Datennutzung für Werbezwecke koppeln dürfe.
Die irische Datenschutzbehörde DPC lässt sich mit diesem und anderen Verfahren gegen Techkonzerne nach Einschätzung von Schrems und anderen zu viel Zeit. Auch der deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber hatte seiner irischen Kollegin Helen Dixon vorgeworfen, die Verfahren zu verschleppen und ihr Zögern mit „falschen Aussagen“ zu verschleiern. Schrems vermutet sogar „heimliche Abstimmungen“ der Behörde mit Facebook und unterstellt Parteinahme.
Das Maß war für Schrems nach einem Bericht von Netzpolitik voll, als die Behörde von ihm die schriftliche Zusicherung verlangt haben soll, keine vertraulichen Dokumente aus dem Verfahren zu veröffentlichen. Diese Verschwiegenheitserklärung kann laut Schrems nach österreichischem Recht eine illegale Vorteilsnahme darstellen. Deshalb solle sich die Korruptionsstaatsanwaltschaft nun damit befassen. „Nur wenn wir den Mund halten würden, würde die DPC uns unser Recht auf Anhörung ‚gewähren‘. Wir haben den Vorfall bei der österreichischen Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt. Es handelt sich hier um eine Regulierungsbehörde, die eindeutig eine Gegenleistung für die Erfüllung ihrer Aufgaben verlangt, was in Österreich wahrscheinlich als Bestechung gilt“, so Schrems gegenüber Netzpolitik.
Tatsächlich hat die irische Behörde im Verfahren gegen Facebook erst vor einigen Tagen angekündigt, dem Unternehmen, das jetzt Meta heißt, wegen „mangelnder Transparenz“ eine Strafe zwischen 28 und 32 Millionen Euro auferlegen zu wollen. Weitergehende Konsequenzen sollen daraus indes nicht erwachsen. Gegen diese Vorgehensweise kann nun der Europäische Datenschutzausschuss in Brüssel noch Einspruch erheben.
Die DPC versucht, mit den Verschwiegenheitserklärungen zu unterbinden, dass interner Schriftverkehr aus den streitgegenständlichen Verfahren an die Öffentlichkeit gelangt – was Schrems’ Noyb-Organisation jedoch regelmäßig tut.
Auch in anderen Fällen agiert die DPC so. Der Datenschützer Johnny Ryan vom Irish Council for Civil Liberties bestätigt, ebenfalls eine Verschwiegenheitserklärung von der irischen Behörde erhalten zu haben. Er hatte Beschwerde gegen Google eingereicht und soll nun nur dann Zugang zu Dokumenten erhalten, wenn er sich einklagbar dazu verpflichtet, deren Inhalt nicht preiszugeben.
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