VW wollte Fahrzeug mit entführtem Kind nicht tracken, bis Besitzer GPS-Abo erneuert hatte

Alles nahm seinen Anfang mit einem Raubüberfall in Illinois. Ein Mann überfiel eine 34-jährige schwangere Frau, stahl ihren Volkswagen, auf dessen Rückbank der zweijährige Sohn der Frau im Kindersitz war, und überfuhr die Frau bei der Flucht auch noch.
Obwohl die Frau dabei schwer verletzt wurde, gelang es ihr noch, den Notruf zu alarmieren. Da die Beamten nicht wussten, in welche Richtung der Mann geflüchtet war, kontaktierten sie den Car-Net-Service von Volkswagen, um das Auto aufzuspüren.
Doch dieser spielte nicht mit – und das etwa nicht, weil er Bedenken hatte, die Daten herauszugeben, sondern weil die Frau ihr GPS-Abo nicht erneuert hatte. Selbst das Flehen der Beamten brachte laut Chicago Tribune den Car-Net-Service nicht dazu, den Ortungsdienst zu reaktivieren. Stattdessen bestand der Volkswagen-Service darauf, dass zuerst jemand die ausstehende Gebühr von 150 US-Dollar zu zahlen habe.
16 Minuten lang ging es hin und her, ehe die Gebühr schließlich von einem Verwandten der Frau bezahlt wurde. 16 Minuten, die die Suche verzögerten und die der stellvertretende Polizei-Chef von Lake County, Chris Covelli, als „16 Minuten Hölle“ bezeichnet.
Als die GPS-Daten von Volkswagen schließlich freigegeben wurden, hatte sich das Problem bereits gelöst, denn der Junge war in der Zwischenzeit von einem Passanten auf einem öffentlichen Parkplatz gefunden worden, wo ihn der Autoentführer gesund und munter abgesetzt hatte. Doch was wäre gewesen, wenn der Kriminelle auf die Idee gekommen wäre, den Jungen als Geisel einzusetzen und seine weitere Flucht so freizupressen?
Volkswagen versuchte im Anschluss, die Schuld für die Fehlentscheidung auf einen Subunternehmer zu schieben, der für den Betrieb des Car-Net-Dienstes verantwortlich sei. „Volkswagen hat ein Verfahren mit einem Drittanbieter für Car-Net Support Services im Zusammenhang mit Notfallanfragen von Strafverfolgungsbehörden in Gang gesetzt“, sagte ein VW-Sprecher in einer E-Mail-Erklärung und sprach von einem „schwerwiegenden Fehler“. Warum es zu diesem Fehler gekommen war, wurde in der Erklärung nicht begründet.
Die Frage, die dieser Fall aufwirft, lautet: Wenn der Find-My-Car-Service eines Autoherstellers nicht einmal während einer Kindesentführung verfügbar ist, wozu braucht man ihn dann überhaupt?
Über den Car-Net-Service, bei dem das Fahrzeug mit dem Smartphone der Halter:innen verbunden wird, verspricht Volkswagen seinen Kund:innen die Nutzung „vieler smarter Funktionen, die den Alltag leichter machen“. In den USA konnte dieses Versprechen zuletzt häufig nicht gehalten werden, weil zahlreiche Car-Net-Systeme nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr funktionieren, weil sie über 3G-Technologie liefen, die von den größten Mobilfunkanbietern schon seit Anfang 2022 nicht mehr unterstützt wird.
Die Folge: eine große Sammelklage gegen Volkswagen und Ford. Ein Vorwurf darin gegen Volkswagen lautet: Der Konzern hat es verpasst, die 3G-Telematik in betroffenen Fahrzeugmodellen an die nächste Generation, sprich 4G, anzupassen, obwohl dies laut den Kläger:innen möglich gewesen wäre.
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Typisch…