Warnung vor Chatkontrolle bei Kindern: Unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte
Die Europäische Union hat einen Gesetzesentwurf veröffentlicht, der die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt an Kindern umfasst. Dabei sollen Messengerdienste verpflichtet werden, aktiv nach Missbrauchsmaterial zu suchen. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags sind von dieser Vorgehensweise nicht überzeugt und sehen einen Verstoß gegen die Grundrechte.
Die aktuelle Fassung der Verordnung enthalte „unverhältnismäßige Eingriffe“ in die Grundrechte der Bevölkerung, heißt es in einer Analyse der Chatkontrolle, die von Netzpolitik veröffentlicht wurde. Dabei stellen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags klar, dass der Schutz vor sexuellem Missbrauch an Minderjährigen im Internet immer wichtiger werde, gerade auch, weil die Rolle des Internets und auch der Messengerdienste bei Jugendlichen und Kindern in den letzten Jahren stark gestiegen sei.
Verschlüsselung macht Überwachung kompliziert
Die Wissenschaftlichen Dienste kritisieren die Verordnung und berufen sich dabei auf die Grundrechte. Es könne demnach nicht mit Sicherheit gesagt werden, ob Messenger überhaupt eine tragende Rolle übernehmen, wenn es um die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte geht. „Es erscheint unwahrscheinlich, dass eine grundsätzliche Überwachung von Individualkommunikation der Überprüfung der (europäischen) Grundrechte standhalten würde“, heißt es weiter.
Das liegt primär an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung, auf die die großen bekannten Messenger mittlerweile setzen. Demnach ist es nicht möglich, Nachrichten auf dem Weg zwischen den Smartphones abzufangen. Die Suche von potenziellem Missbrauchsmaterial müsste also direkt an den privaten Smartphones der Bürger stattfinden. Aus Sicht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Privatsphäre und somit auch in die Grundrechte.
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