Gegen volle Wartezimmer: Karl Lauterbach will telefonische Krankschreibung dauerhaft einführen
Die telefonische Krankmeldung soll in Zukunft unbefristet gelten, zumindest wenn es nach Gesundheitsminister Karl Lauterbach geht. Schon im Rahmen der Corona-Pandemie konnten Ärztinnen und Ärzte nach einer telefonischen Anamnese die Arbeitsunfähigkeit feststellen, sofern keine schweren Krankheitssymptome vorlagen.
Diese Corona-Sonderregelung, die durch den gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gestattet und mehrfach verlängert wurde, ist im April abgelaufen. Stand jetzt müssen Patientinnen und Patienten unabhängig von ihren Symptomen in der Praxis erscheinen, um eine Krankschreibung zu erhalten.
Damit das Krankmelden per Telefon auch in Zukunft wieder möglich ist, hat Karl Lauterbach einen entsprechenden Gesetzentwurf eingebracht. Die Regelung soll Teil des neuen Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes des Gesundheitsministers werden. Wie die Funke-Mediengruppe am Dienstag berichtete, soll sich das Angebot ausschließlich auf in der jeweiligen Praxis bekannte Patientinnen und Patienten beschränken.
Entlastung für überfüllte Praxen
Ziel sei es, Praxen mit überfüllten Wartezimmern langfristig zu entlasten. „Telefonische Krankschreibung erspart Patientinnen und Patienten den Weg zum Arzt und erleichtert den Praxen die Arbeit“, erklärte Lauterbach. Bei Fällen ohne schwere Symptomatik sei die Regelung auch nach der Pandemie sinnvoll. Dennoch verwehre er niemandem den Weg in die Praxis. Wer wolle, könne in solchen Fällen auch weiter zum Arzt gehen, stellte der Minister klar.
Zudem setzt sich Lauterbach dafür ein, die telefonische Krankmeldung nicht nur für Atemwegserkrankungen geltend zu machen. Eine konkrete Ausgestaltung der Pläne liegt allerdings noch nicht vor. Der gemeinsame Bundesausschuss soll sie erarbeiten. Zur anstehenden Erkältungssaison soll die Krankschreibung per Telefon laut Lauterbach wieder möglich sein.