
Das Open-World-MMO-Rennspiel The Crew hatte zum Release im Jahr 2014 zwar keine große, aber eine treue Fanbase. Neun Jahre später, am 14. Dezember 2023, entschied sich der Publisher Ubisoft dazu, die Server zu schließen. Zwar bot das Unternehmen Erstattungen an, diese galten aber nur für Kund:innen, die das Spiel „vor Kurzem“ erst gekauft hätten.
Viele Gamer:innen gingen leer aus. Genau deswegen verklagen jetzt zwei Gamer das Unternehmen. Sie haben das Spiel im Jahr 2018 und 2020 gekauft. Hätten sie vorher gewusst, was mit The Crew passieren könnte, hätten sie es nicht erworben.
Der Grund: Durch die Abschaltung der „The Crew“-Server ist das Spiel nicht mehr spielbar. Es gibt schließlich keinen Singleplayer- oder Offline-Modus. „Stellen Sie sich vor, Sie kaufen einen Flipper-Automaten, und Jahre später gehen Sie in Ihr Arbeitszimmer, um ihn zu spielen, nur um festzustellen, dass alle Schläger fehlen, der Flipper und die Stoßdämpfer verschwunden sind und der Monitor, der stolz Ihren uneinholbaren Highscore anzeigte, entfernt wurde“, heißt es in der am 4. November eingereichten Anklageschrift, die dem Online-Magazin Polygon vorliegt. „Es stellt sich heraus, dass der Flipper-Hersteller beschlossen hat, in Ihr Haus zu kommen, das Innere des Flippers ausgenommen hat und Ihnen die Möglichkeit genommen hat, das Spiel zu spielen.“
Der Unterschied zwischen Kaufen und Lizenzieren
Laut Anklage habe Ubisoft Kund:innen hinters Licht geführt. Denn: Wer The Crew kauft, egal ob als Disc oder digital, besitzt das Spiel nicht. Stattdessen wird es lizenziert. Zusätzlich würde Ubisoft vortäuschen, dass die Spieldaten von The Crew auf der Disc vorhanden seien, auch wenn es sich dabei nur um einen Key handelt. Das verstoße gegen kalifornische Verbraucherschutzgesetze, so der Vorwurf in der Klage.
Der Unterschied zwischen Kauf und Lizenz ist groß: Als Käufer:in würde man die Software besitzen. Dadurch könnte man sie weiterhin nutzen oder weiterverkaufen oder verschenken. Bei einer Lizenzierung ist das anders: Hier bleibt das Eigentum beim Softwarehersteller. Die Nutzung der Software ist an Lizenzbedingungen geknüpft.
Auch auf der Gaming-Plattform Steam erscheint mittlerweile ein genauer Hinweis, dass man dort Spiele nicht kauft, sondern lizenziert. In den AGB von Ubisoft heißt es währenddessen: „Wir garantieren nicht, dass wir weiterhin alle Dienste über einen Mindestzeitraum anbieten werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Dienste insgesamt oder teilweise jederzeit zu kündigen.“ Viele andere Publisher haben ähnliche Klauseln in ihren AGB.
Auch in der EU sorgte die Abschaltung von The Crew für Aufsehen. Patrick Breyer von der Piratenpartei stellte im April 2024 eine Anfrage an die Kommission der Europäischen Union, um zu prüfen, ob das Handeln von Ubisoft gegen EU-Recht verstoße. Für die EU sei dies jedoch abhängig von nationalen Gesetzen.
Der Ausgang der Klage in den USA steht noch aus. In Europa möchte die Initiative StopKillingGames des Youtubers Ross Scott mit einer Petition die EU dazu bringen, dass Spielehersteller ihre Spiele in einem spielbaren Zustand halten müssen. Die Petition hat mittlerweile mehr als 379.000 Unterschriften.