Als ein Privatsphäre-Feature bewirbt Whatsapp die neue Einmalansicht. Die Funktion erhalten alle Apps per Update in der nächsten Woche. Darüber können Nutzer Bilder und Videos versenden, auf die nach dem einmaligen Aufruf nicht mehr zugegriffen werden kann. Sie verschwinden dabei nicht nur aus dem Chat, sondern lassen sich auch nicht in „Fotos“ oder der Galerie des Empfängers speichern. Auch das Weiterleiten, Markieren und Teilen ist bei den speziell gekennzeichneten Medien nicht vorgesehen. Zudem haben sie ein eingebautes Verfallsdatum: Wer sich das Werk nicht innerhalb von 14 Tagen ansieht, bekommt es überhaupt nicht mehr zu Gesicht. Ein angeschautes Bild wird auch nicht im Backup berücksichtigt.
Verschlüsselt, aber nicht sicher
Whatsapp gibt als Beispiel für die Funktion das kurze Zeigen von Klamotten, die man gerade im Geschäft anprobiert, oder die Weitergabe von Passwörtern an. Die Medien erhalten nach Ansicht die Kennzeichnung „geöffnet“ und lassen sich kein weiteres Mal aufrufen. Einen echten Schutz bietet das nicht, erklärt der Hersteller. Empfängern bleibt immer noch der Weg, während der Ansicht ein Bildschirmfoto oder eine Bildschirmaufnahme anzufertigen. Damit ließe sich das „Einmalmedium“ dann auch speichern und weiterverbreiten. Zudem kann der Empfänger über ein zweites Gerät ein Bild oder Video von ihm anfertigen. Whatsapp schreibt, dass die Medien verschlüsselt sind und daher auch vom Unternehmen nicht eingesehen werden können. Eine Ausnahme gibt es jedoch: Meldet ein Nutzer eine Mediendatei – etwa weil sie einen illegalen, verstörenden oder einen anderen beanstandungswürdigen Inhalt besitzt – erhält Whatsapp Zugriff darauf.