Anzeige
Anzeige
Ratgeber

Hin und Her um Whatsapp-AGB: Das ist der aktuelle Stand und so geht ihr damit um

Facebook-Tochter Whatsapp versucht weiter, die Bedenken der Nutzer gegen die neuen Nutzungsbedingungen zu zerstreuen. Wir bringen euch auf den aktuellen Stand und zeigen euch, was es zu beachten gibt.

5 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige

Whatsapp hält an neuen Nutzungsbedingungen fest.  (Foto: Konstantin Egorychev / Shutterstock.com)

In einer überhasteten Aktion hatte Whatsapp Anfang des Jahres versucht, ultimativ neue Nutzungsbedingungen gegen seine globale Nutzerschaft durchzusetzen. Bis zum 8. Februar sollten die Zeit haben, die Bedingungen zu akzeptieren, um die App weiter nutzen zu können.

Anzeige
Anzeige

[tableofcontetns]

Whatsapp startet neuen Erklärungsversuch

Das erzeugte einen beispiellosen Gegendruck, der sich in Protesten und massiven Abwanderungsbewegungen zu anderen Messengern wie Threema oder Signal geäußert hatte. Seither bemüht sich Whatsapp um Schadenbegrenzung und versucht sich in Erklärungen.

Anzeige
Anzeige

Mitte Februar erhielten wir eine Pressemitteilung, die uns darüber unterrichten wollte, dass Whatsapp nun bis zum 15. Mai seinen Nutzern das folgende Banner über die Messenger-Funktion Status anzeigen will:

Anzeige
Anzeige

Whatsapp versucht es erneut. (Quelle: Whatsapp)

Die – mitsamt der neuen Erläuterungsseite im Web – sollte nun unmissverständlich klarmachen, dass Whatsapp im Grunde nur eine verbesserte Möglichkeit für Unternehmen einführt, mit Nutzern in Kontakt zu treten und Geschäfte mit ihnen zu machen. Ansonsten beteuert Whatsapp, am Datenschutz – vor allem an der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung – nichts zu ändern und Kontakte nicht etwa mit Facebook zu teilen.

Natürlich darf die Frage gestellt werden, warum die Nutzerinnen und Nutzer dann unbedingt und vor allem ausnahmslos neuen Bedingungen zustimmen müssen. Selbst Menschen, die nicht vorhaben, in irgendeiner Weise mit Unternehmen via Whatsapp zu kommunizieren, werden durch die Pflichtzustimmung letztlich gezwungen, wenn sie Whatsapp weiternutzen wollen. Das hätte sich sicherlich eleganter lösen lassen.

Anzeige
Anzeige

Whatsapp schmeißt euch nicht raus

Techcrunch hatte daraufhin die Frage gestellt, was denn eigentlich konkret passieren soll, wenn Nutzer die Zustimmung bis zum 15. Mai nicht erteilen. Darauf gibt ein FAQ-Eintrag eine verhältnismäßig spärliche Antwort: „Du wirst zwar für kurze Zeit Anrufe und Benachrichtigungen erhalten, aber in der App weder Nachrichten lesen noch welche senden können.“

Auf Nachfrage von Techcrunch soll der Begriff „kurze Zeit“ als „einige Wochen“ zu interpretieren sein. Gelöscht werden sollen Accounts auch weiterhin nach den bisherigen Regeln, also nach 120 Tagen Inaktivität.

https://t3n.de/news/whatsapp-alternativen-2021-430632/

Anzeige
Anzeige

Schau mal, wir haben Nachrichten für dich

Konkret hätte das also bedeutet, dass Whatsapp die Accounts der Nichtzustimmenden vorerst nicht abschaltet, sondern Anrufe und Benachrichtigungen zunächst weiter zustellt. Die App hätte ansonsten aber nicht mehr genutzt werden können.

Während der Inaktivitätszeit, also ab dem 15. Mai bei nicht erfolgter Zustimmung, hätten Whatsapp-Verwender danach theoretisch 120 Tage Zeit gehabt, ihren Account zu reaktivieren. Ob Anrufe und Benachrichtigungen ebenso lange zugestellt worden wären, schien dabei unwahrscheinlich.

Und wieder ein Rückzieher: 15. Mai nicht länger Deadline

Nun hat Whatsapp am vergangenen Wochenende einen erneuten Rückzieher kommuniziert. Die neue offizielle Position lautet so:

Anzeige
Anzeige

Während die Mehrheit der Benutzer, die die neuen Nutzungsbedingungen erhalten haben, diese akzeptiert haben, verstehen wir, dass einige Leute noch nicht die Möglichkeit hatten, dies zu tun.

Daher werden wir am 15. Mai weder Konten löschen, noch wird jemand die Funktionalität von WhatsApp verlieren. Wir werden aber in den nächsten Wochen weitere Erinnerungen an die Nutzer senden.

Das bedeutet konkret, Nutzerinnen und Nutzer, die den AGB bislang und auch nach dem 15. Mai noch nicht zugestimmt haben, können die App in vollem Umfang weiternutzen. Sie bekommen aber Erinnerungen, die sie auf die Zustimmungsnotwendigkeit hinweisen.

Den neuen Kulanzzeitraum hat Whatsapp nicht definiert. Wir wissen also nicht, wie lange der Dienst diesen Zustand aufrechterhalten will. Am Ende soll immer noch die AGB-Zustimmung durchgesetzt werden – nur eben nicht am kommenden Samstag.

Denkbar ist, dass die neuerliche Verlängerung damit zu tun hat, dass sich der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar im April in den Vorgang eingeschaltet hatte. Seine Kritik: „Die Whatsapp-Bestimmungen enthalten umfangreiche Passagen, mit denen sich der Dienst das Recht einräumt, Daten der Nutzer mit anderen Facebook-Unternehmen zu teilen.“

Anzeige
Anzeige

Auch Facebooks Datenschutzrichtlinie sehe eine allgemeine unternehmensübergreifende Nutzung und Auswertung von Daten verbundener Unternehmen vor, so Caspers. Er befürchte, dass mit den neuen Bestimmungen zusätzliche Möglichkeiten zum Datenaustausch für Marketingzwecke und Direktwerbung geschaffen würden. Whatsapp reagierte stereotyp: Dabei handele es sich um ein „Missverständnis“, so ein Sprecher

Muss ich den neuen Whatsapp-AGB zustimmen?

Wenn du bisher den neuen AGB von Whatsapp noch nicht zugestimmt hast, besteht keine Eile. Du kannst dir ganz in Ruhe anschauen, wie der Dienst weiter vorgehen wird. Du wirst möglicherweise In-App-Benachrichtigungen erhalten und auch den Status-Bereich wird der Dienst nutzen, um dir die Botschaft zu vermitteln, dass du nun aber bald zustimmen solltest.

Was ist, wenn ich kein Facebook benutze?

Relativ unproblematisch sind die neuen AGB für Whatsapp-Verwender, die keinen der anderen Facebook-Dienste nutzen. Denn wo etwa kein Facebook-Account ist, kann der auch nicht mit Daten aus Whatsapp in Verbindung gebracht werden. Zudem verspricht Whatsapp all jenen mit entsprechenden weiteren Accounts, genau diese Verknüpfung zwischen Whatsapp und Facebook nicht herzustellen.

Anzeige
Anzeige

Zum Thema Instagram hat sich Facebook nicht explizit geäußert. Die Datenschutzrichtlinie, die Caspers angesprochen hat, ist aber an sich eindeutig und würde unternehmensweiten Datenaustausch erlauben. Außerhalb der EU passiert diese Datenübertragung von Whatsapp in Richtung Facebook bereits seit 2016.

Werden Chat-Inhalte bei Whatsapp jetzt zu Werbezwecken genutzt?

Bei allem verständlichen Misstrauen ist zumindest sicher, dass die Inhalte deiner Chats nicht zu irgendwelchen, wie auch immer gearteten Zwecken genutzt werden. Denn die kann Whatsapp nicht sehen. Sie sind Ende-zu-Ende-verschlüsselt und können von daher nur auf dem Endgerät, mit dem du dich bei Whatsapp angemeldet hast, gelesen werden.

Warum will Whatsapp die Änderung so dringend?

Schlussendlich will Whatsapp sich wohl die Möglichkeit sichern, den Dienst weiterentwickeln zu können. Die Kontaktaufnahme zu und durch Unternehmen, um die es bei der aktuellen AGB- Änderung im Wesentlichen geht, eröffnet vor allem monetäre Perspektiven.

Anzeige
Anzeige

Dabei ist es wichtig, zu wissen, dass der Nachrichtenaustausch mit Unternehmen anders gestaltet wird als der mit Familie oder Freunden. „Wenn du mit einem Unternehmen über Telefon, E-Mail oder Whatsapp kommunizierst, kann es die Informationen aus diesen Interaktionen mit dir für eigene Marketingzwecke verwenden. Dies kann auch Werbung auf Facebook einschließen“, hieß es in einer Erläuterung. Damit sind diese Nachrichten offensichtlich entweder gar nicht erst verschlüsselt oder können auf andere Weise beim Empfänger weiterverarbeitet werden.

Späterhin wäre sicherlich auch ein Whatsapp-Pay denkbar, also ein Bezahldienst innerhalb der Chat-App. So etwas gibt es beim größten Konkurrenten Wechat, der allerdings nahezu ausschließlich in Asien populär ist, schon seit Jahren und wird dort gut angenommen. So könnte sich Whatsapp künftig neben der Chat-Ebene auch eine Shopping- und Payment-Ebene aufbauen. Dass sich Facebook schlicht die Daten der Whatsapp-Nutzer einverleiben will, darf wohl als ausgeschlossen betrachtet werden. Der Plan ist viel größer.

Für Nutzende, die dennoch den AGB nicht zustimmen wollen, bleibt letztlich wirklich nur der Wechsel zu einem anderen Messenger. Whatsapp schiebt den Punkt ohne Wiederkehr zwar immer wieder ein Stück nach vorne. Dass er aber zu einem Zeitpunkt X kommen wird, darf als absolut sicher gelten. Zu wichtig sind die denkbaren Zukunftsperspektiven für den Dienst.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare (2)

Community-Richtlinien

Gunar Gürgens

Ich hab WhatsApp zum 1.5. deinstalliert, warte jetzt mal zwei Monate wie sich das Entwickelt. Stand jetzt sieht es so aus, dass ich danach meinen Account löschen werde.
Wirklich brauchen tue ich das tatsächlich nicht, der Großteil der wichtigen Konversationen läuft über Threema und vereinzelt Signal, dass ich neu installiert habe.
Und wer mich dort nicht erreicht, kann immer noch ne SMS schicken.

Johannes Mae

Am besten man nutzt es erst gar nicht. Bin verwundert, dass soviele die App als selbstverständlich ansehen, obwohl es weitaus bessere Alternativen gibt.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige