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71 Prozent aller Deutschen, die online einkaufen, shoppen Waren und Dienstleistungen auch im Ausland. Damit macht der importierte Umsatz 5,3 Milliarden Euro aus, was rund zehn Prozent des deutschen E-Commerce entspricht. Das geht aus einer bisher unveröffentlichten Studie der Beratungsgesellschaft PWC hervor, die dem Handelsblatt vorliegt. Mit 34 Prozent gut ein Drittel der deutschen Onlineshopper schlägt in britischen Onlineläden zu. Das könnte bald deutlich schwieriger werden.
Denn bei einem harten Brexit, wie er am 29. März droht, würde Großbritannien für Deutschland und die EU mit Drittländern wie China oder den USA gleichgestellt, wie die Generalzolldirektion in Bonn warnt. Damit würden Waren ab einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen. Für Produkte ab einem Wert von 22 Euro müssten Kunden von britischen Onlineshops dann eine Einfuhrumsatzsteuer in der Höhe von 19 Prozent berappen.
Auf die Zollbehörden käme jedenfalls viel Arbeit zu, würde Großbritannien ungeregelt aus dem europäischen Binnenmarkt austreten. Schließlich müssten die Mitarbeiter dann überprüfen, ob die aus Großbritannien importierten Waren den EU-Normen entsprächen – etwa, was das CE-Zeichen bei technischen Geräten angeht.
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Bei Sendungen aus China, die schon jetzt ähnlichen Vorgaben unterliegen, scheint das deutsche Onlineshopper aber wenig zu stören. China ist laut der PWC-Studie vor Großbritannien, den USA und Österreich der beliebteste Onlineshopping-Markt für die Deutschen. 51 Prozent der deutschen Verbraucher, die in den vergangenen beiden Jahren via Internet einkauften, taten dies in einem chinesischen Shop. Das könnte in den kommenden Jahren aber teurer werden. Denn laut Handelsblatt könnten künftig die derzeitigen Transportsubventionen des Weltpostvereins für chinesische Onlinehändler fallen.
Die Brexit-Folgen und die wahrscheinliche Anhebung der Postgebühren für chinesische Onlinehändler könnten einen Vorteil für deutsche E-Commerce-Firmen bedeuten. Ebenfalls eine gute Nachricht: Deutsche Versender nach Großbritannien wären – zumindest juristisch – auch nach einem harten Brexit nicht von bürokratischen Hürden betroffen. Allein der Versand in ein künftiges Nicht-EU-Land führe zu keinen rechtlichen Änderungen für deutsche Onlinehändler, zitiert das Handelsblatt Florian Seikel, Director Public Affairs beim europäischen Onlinehandelsverband Händlerbund.
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