
Der Wirecard-Skandal zieht immer weitere Kreise – und könnte für die Aktionäre noch richtig teuer werden. Denn sie haben – im Vertrauen darauf, in ein solides, Dax-notiertes Unternehmen zu investieren – Aktien erworben. Mit gut 190 Euro notierten die Papiere zum Allzeithoch, gerade einmal zwei Euro sind es aktuell – und das auch nur, weil manche Investoren auf ein schnelles Ende durch eine Übernahme des Geschäfts hoffen. Jetzt wird deutlich, dass es mit der Seriosität des Day-Unternehmens doch nicht so weit her ist wie gedacht und dass zahlreiche Instanzen, angefangen bei den Wirtschaftsprüfern bis hin zur Aufsichtsbehörde Bafin, wohl nicht genau genug hingeschaut haben.
Ob und in welchem Umfang man das Unternehmen zur Rechenschaft ziehen kann, ist noch unklar, doch schon jetzt entstehen auf die Schnelle Startups, die prüfen wollen, was für die Anleger noch zu holen ist und ob diese überhaupt einen Ausgleich für ihre Kursverluste erzielen können. Eines dieser Startups ist anleger-klage.de, das zur Rightsearch-Gruppe gehört. Das Startup aus Hannover bringt zu bestimmten Themen Mandanten und Anwälte zusammen.
Gemeinsames Vorgehen soll Kosten für einzelne Anleger niedrig halten
Das Unternehmen arbeitet in diesem aktuellen Kontext mit Fachanwälten aus dem Finanzrecht zusammen, die anhand von standardisierten Fragen prüfen, ob der Verbraucher eine Möglichkeit hat, seine Rechte gegenüber Wirecard oder einem Dritten durchzusetzen. Kosten und Risiken, so erklärt ein Unternehmenssprecher, wolle man für die Anleger möglichst niedrig halten. „Wenn im Einzelfall keine Rechtsschutzversicherung vorhanden ist, legen wir den Fokus auf die Anmeldung der Anlegeransprüche im Sammelverfahren. Diese ist kostengünstig, hemmt die Verjährung und ermöglicht dem geschädigten Anleger, von einer positiven Musterentscheidung auch für sein künftiges Verfahren zu profitieren.“ Zusätzlich biete das Unternehmen die Vertretung im Insolvenzverfahren an.
Dass solche Vermittlungsdienste im Anwaltsberuf erlaubt sind, hat mit einem Urteil von 1987 zu tun, wonach kein striktes Werbeverbot mehr herrscht. Demnach sei Werbung erlaubt, wenn ein Anwalt über seine Tätigkeit sachlich korrekt berichtet. „Wir dürfen demnach beispielsweise keine Vergleiche mit Kollegen anstellen, um unsere Arbeit als eine bessere darstellen“, erklärt der auf Legaltech spezialisierte Anwalt Cem Altug.
Rightsearch bringt Mandanten und Anwälte zusammen
Für Rightsearch ist dies nicht das erste Unternehmen dieser Art. „Wir sind nicht nur in Sachen Anlegeransprüche unterwegs, sondern helfen etwa bei Arbeitnehmer-Support auch Arbeitnehmern, wenn sie gekündigt wurden.“ Mandanten könnten so kurzfristig ihren Rechtsanspruch online prüfen lassen und der Anwalt erklärt das Prozesskostenrisiko. „Dadurch, dass die Betroffenen ihre Unterlagen auch via Smartphone bequem hochladen können, können Fristen eingehalten werden, auf die es oftmals ankommt.“
Das Unternehmen agiere als Rechtsdienstleistungsgesellschaft, arbeite aber eng mit einer Kanzlei zusammen. „Die derzeitigen Gesetzgebungen gestatten es leider noch nicht, dass Nichtanwälte mit Anwälten eine Kanzlei gründen“, erklärt Altug. All das läuft unter dem beliebten Schlagwort Legaltech, auch wenn dieses oftmals einen höheren Grad an Automatisierung bedeutet, der in diesem Kontext noch nicht zur Anwendung kommt. Legaltech biete die Möglichkeit, Dokumente online hochzuladen und wichtige Fragen auch via Chat zu erörtern, auch wenn Mandant und Anwalt räumlich weit voneinander entfernt sind. „Viele Rechtsdienstleistungen und Rechtsfragen können demnach schnell und einfach auch Online erledigt werden, was den Aufwand für die Mandanten und Anwälte gleichermaßen minimiert.“
Wirecard-Insolvenz: Das können Anleger jetzt tun
Wie gut die Chancen für Wirecard-Anleger im Fall der Wirecard-Insolvenz aussehen, beantworten die Anwälte mit dem berufsspezifischen „kommt darauf an“. Denn verständlicherweise ist aktuell noch kaum absehbar, wie hier die genaue Rechtslage für den einzelnen Aktionär ist. „Einschlägige Delikte wie Bilanzmanipulationen und Betrug dürften angesichts der vorliegenden Unterlagen in den laufenden Ermittlungsverfahren nachweisbar sein“, erklärt etwa Rechtsanwältin Eva-Maria Überrück. „Außerdem gibt es neben der (vorläufig insolventen) Wirecard AG zahlreiche weitere Gegner, die aller Voraussicht nach über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen, sodass die Ansprüche der geschädigten Anleger geltend gemacht werden können.“
So könnte es theoretisch möglich sein, Wirtschaftsprüfer, Ratingagenturen, Aufsichtsräte und Behörden in Regress zu nehmen, die über die erforderliche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verfügen. Auch bei der Art des Vorgehens gebe es reichlich Möglichkeiten – von der Einreichung einer Einzelklage, einer Sammelklage mit anderen Geschädigten über die Anmeldung zum Sammelverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) bis hin zur Beteiligung am Insolvenzverfahren. „Da die Ansprüche der Anleger in dem Insolvenzverfahren der Wirecard AG voraussichtlich nicht vollständig befriedigt werden können, haben wir außerdem geprüft, ob die Wirtschaftsprüfer von Ernst & Young, die Aufsichtsräte, Ratingagenturen und Aufsichtsbehörden zur Rechenschaft gezogen werden können“, erklärt Überrück. „Wir beabsichtigen, die Ansprüche der Anleger gegen diese geltend zu machen.“
Wie viel allerdings konkret bei Wirecard „zu holen“ ist, kann derzeit noch niemand abschätzen, denn Sammelverfahren nach dem Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz sind nicht für ihre rasche Abwicklung bekannt. Andererseits erspare sich der geschädigte Anleger damit den langwierigen und zeitaufwändigen Klageweg und könne von einer positiven Musterentscheidung für sein eigenes Verfahren profitieren, erklärt ein Sprecher des Unternehmens.
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