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Zu langsames Internet: Verbraucherschützer fordern diese Nachbesserungen

Ist euer Internet langsamer als vertraglich festgehalten? Dann setzt sich die Verbraucherzentrale jetzt für euch ein. So hoch könnte ein pauschaler Schadensersatz monatlich sein.

Von Christian Bernhard
2 Min.
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Zu langsames Internet kann sehr ärgerlich sein. (Bild: Andrey_Popov / Shutterstock)

Zu langsames Internet ist besonders in den heutigen Zeiten, in denen viele Arbeitnehmer:innen im Homeoffice arbeiten, zum Problem geworden. Nun schreitet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein.

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Er fordert in einer Pressemitteilung eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamem Internet.

VZBV nimmt die Bundesnetzagentur in die Pflicht

Die Forderung kommt deshalb, da es zwar seit rund zwei Jahren ein sogenanntes Preisminderungsrecht gibt, wonach Internetkund:innen bei schlechtem Internet weniger Geld zahlen müssen. Doch laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband „bleiben die Ansprüche bislang Papiertiger“. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss habe, stocke und hake es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbraucher:innen nicht ankomme, heißt es in der Pressemitteilung.

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Deshalb fordert der VZBV, dass die Bundesnetzagentur das Recht auf Versorgung endlich durchsetzen und die Anbieter verpflichten müsse, unterversorgte Gebiete anzuschließen. Geschehen soll das im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle). Dabei gibt es in Deutschland eigentlich ein Recht auf Mindestversorgung mit Internet.

Vorschlag: Pauschaler Schadensersatz von 15 Euro

„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden“, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Der Verband schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, „der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben“ ist.

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Laut dem Onlinemagazin Golem müssen die Verbraucher:innen die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochener Geschwindigkeit und tatsächlicher Datenrate im Mess-Tool der Bundesnetzagentur nachweisen. Das ist allerdings aufwendig, denn insgesamt sei eine Reihe von 30 Tests notwendig. Auch deshalb hätten von den rund 108.000 Internetnutzer:innen, die die sogenannte Messkampagne zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 begannen, nur 29.000 von ihnen sie auch abgeschlossen.

Bundesregierung „muss jetzt liefern“

Das Recht auf Versorgung mit Breitband solle „wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle“ sichern, betonte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), im Upload mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.

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Die Bundesregierung, so der VZBV, hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert „und muss jetzt liefern“, betonte er.

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