Anzeige
Anzeige
News

Zu langsames Internet: Verbraucherschützer fordern diese Nachbesserungen

Ist euer Internet langsamer als vertraglich festgehalten? Dann setzt sich die Verbraucherzentrale jetzt für euch ein. So hoch könnte ein pauschaler Schadensersatz monatlich sein.

Von Christian Bernhard
2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Zu langsames Internet kann sehr ärgerlich sein. (Bild: Andrey_Popov / Shutterstock)

Zu langsames Internet ist besonders in den heutigen Zeiten, in denen viele Arbeitnehmer:innen im Homeoffice arbeiten, zum Problem geworden. Nun schreitet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) ein.

Anzeige
Anzeige

Er fordert in einer Pressemitteilung eine Anhebung der Mindestbandbreite beim Recht auf Versorgung und einen pauschalen Schadensersatz von monatlich 15 Euro bei zu langsamem Internet.

VZBV nimmt die Bundesnetzagentur in die Pflicht

Die Forderung kommt deshalb, da es zwar seit rund zwei Jahren ein sogenanntes Preisminderungsrecht gibt, wonach Internetkund:innen bei schlechtem Internet weniger Geld zahlen müssen. Doch laut dem Verbraucherzentrale Bundesverband „bleiben die Ansprüche bislang Papiertiger“. Und selbst wenn man einen schnellen Internetanschluss habe, stocke und hake es häufig, da die vertraglich zugesagte Geschwindigkeit des Internetanschlusses bei Verbraucher:innen nicht ankomme, heißt es in der Pressemitteilung.

Anzeige
Anzeige

Deshalb fordert der VZBV, dass die Bundesnetzagentur das Recht auf Versorgung endlich durchsetzen und die Anbieter verpflichten müsse, unterversorgte Gebiete anzuschließen. Geschehen soll das im Zuge der anstehenden Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG-Novelle). Dabei gibt es in Deutschland eigentlich ein Recht auf Mindestversorgung mit Internet.

Vorschlag: Pauschaler Schadensersatz von 15 Euro

„Zu langsames Internet ist ein echtes Ärgernis für Verbraucher:innen. Wenn die Diskrepanz zwischen tatsächlicher und vertraglich zugesicherter Bandbreite zu groß ist, müssen Verbraucher:innen unkompliziert entschädigt werden“, sagte Ramona Pop, Vorständin des VZBV. Der Verband schlägt einen pauschalen Schadensersatz von 15 Euro vor, „der jeden Monat vom Tarifpreis abgezogen wird, bis die Diskrepanz behoben“ ist.

Anzeige
Anzeige

Laut dem Onlinemagazin Golem müssen die Verbraucher:innen die Diskrepanz zwischen vertraglich versprochener Geschwindigkeit und tatsächlicher Datenrate im Mess-Tool der Bundesnetzagentur nachweisen. Das ist allerdings aufwendig, denn insgesamt sei eine Reihe von 30 Tests notwendig. Auch deshalb hätten von den rund 108.000 Internetnutzer:innen, die die sogenannte Messkampagne zwischen Mitte Dezember 2021 und Ende Dezember 2022 begannen, nur 29.000 von ihnen sie auch abgeschlossen.

Bundesregierung „muss jetzt liefern“

Das Recht auf Versorgung mit Breitband solle „wirtschaftliche und gesellschaftliche Teilhabe für alle“ sichern, betonte der Verbraucherzentrale Bundesverband. Derzeit haben Endnutzer:innen grundsätzlich einen Anspruch auf einen Internetzugangsdienst mit einer Bandbreite im Download von mindestens 10 Megabit pro Sekunde (Mbit/s), im Upload mindestens 1,7 Mbit/s und eine Latenz von höchstens 150,0 Millisekunden.

Anzeige
Anzeige

Die Bundesregierung, so der VZBV, hatte eine Anhebung der Mindestbandbreite auf 15 Mbit/s im Download für Mitte 2023 zugesichert „und muss jetzt liefern“, betonte er.

Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Schreib den ersten Kommentar!
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Melde dich mit deinem t3n Account an oder fülle die unteren Felder aus.

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Anzeige
Anzeige