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Zwangsabschaltung für E-Autos gefordert: Stromversorger befürchten Überlastung der Netze

Stromversorger wollen eine Gesetzgebung durchgesetzt sehen, die ihnen erlaubt, E-Autos beim Laden für bis zu zwei Stunden pro Tag vom Netz zu trennen, um Überlastungen zu vermeiden.

3 Min. Lesezeit
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Eine geplante Regelung im Energiewirtschaftsgesetz könnte sich auf die Akzeptanz der E-Mobilität auswirken. (Foto: Volkswagen)

Der Begriff klingt professionell und positiv: Spitzenglättung. Diese Spitzenglättung, einmal gesetzlich festgeschrieben, würde es Stromversorgern erlauben, in Zeiten einer hohen Netzbelastung, einer sogenannten Spitze, Maßnahmen zur Beendigung dieser Spitzennutzung zu ergreifen – die Spitze also zu glätten.

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Das bedeutet in einfacheren Worten, dass der Stromversorger schlicht Verbraucher abschalten, also vom Netz trennen kann, wenn ihnen diese Verbraucher zu viel Last bedeuten. Für den einzelnen Stromkunden bedeutet das, dass er in der Zeit, in der er von der Spitzenglättung betroffen ist, keinen Strom zur Verfügung hat.

Da das im privaten Raum keine Vorgehensweise sein kann, die in einer modernen Industriegesellschaft auf Akzeptanz stoßen würde, wollen die Stromversorger die sogenannte Spitzenglättung zunächst auf das Elektro-Auto begrenzen. Und stoßen damit auf Sympathie beim Bundeswirtschaftsminister, dessen Ministerium den Ansatz im Rahmen eines entsprechenden Gutachtens ausführlich beschrieben hat (PDF, ab Seite 75).

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Intelligente Ladestation bietet „Remote-Power-Off-Schalter“ für Netzbetreiber

Die Idee besteht darin, die Intelligenz der Ladeelektronik des Fahrzeugs oder der Wallbox zu nutzen, um darüber gezielt nur die E-Auto-Ladung abzuschalten, ohne den Rest des betroffenen Haushalts zu beeinträchtigen. Dass die neue 900-Euro-Förderung für Wallboxen schon deshalb die intelligente Steuerung zur Fördervoraussetzung gemacht hat, ist allerdings Spekulation.

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Die Spitzenglättung soll in Zeiten von anderthalb bis zwei Stunden pro Tag greifen dürfen. Eine alternative Überlegung besteht darin, statt einer Abschaltung einfach hohe Entgelte zu bestimmten Zeiten zu verlangen, um die doch recht drastische Maßnahme des Abschaltens zu vermeiden. Eine gesetzliche Regelung, die ihnen die Abschaltung erlaubt, wollen die Versorger dennoch haben.

Das wollen die Stromversorger konkret erreichen

Wie die aussehen kann, hat sich Heise von Wolfgang Zander vom Büro für Energiewirtschaft und technische Planung (BET), der Beratungsfirma, die das angestrebte Modell mitentwickelt hat, erklären lassen. Der verspricht, der „Standardkunde“ habe nichts zu befürchten.

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Lediglich bei Kunden mit einer „flexiblen Verbrauchseinrichtung“ und einem Energiemanagementsystem wolle der Netzbetreiber das Recht erhalten, in Zeiten von Engpässen im Stromnetz den Verbrauch zu begrenzen. Wann der Zustand „Engpass“ auftritt, sei dabei von den laufenden Messsystemen der Provider problemlos zu erfassen, weshalb Zander von Planbarkeit der Maßnahmen spricht. Er schätzt, dass auf diese Weise drei- bis viermal so viele Verbrauchseinrichtungen ins Netz integriert werden können wie bisher.

Grundlage für die gezielte Spitzenglättung sei dabei ein intelligentes Messsystem aus einem digitalen Stromzähler und einem Smart-Meter-Gateway. Zander bezeichnet das als „ersten Schritt zum Aufbau eines digitalisierten Stromversorgungssystems“. Rechtssicherheit müsse schon zum jetzigen Zeitpunkt geschaffen werden, weil die Geräte in der Form noch nicht existieren und einer Rechtsbasis bedürfen, damit die nächsten Entwicklungsschritte überhaupt sinnvoll gegangen werden können.

Wirtschaftsministerium sieht nur Vorteile

Das Modell der Spitzenglättung trifft beim Bundeswirtschaftsministerium auf Zustimmung, sogar ein entsprechendes Pilotprojekt in Baden-Württemberg hat es bereits gegeben. Die im Pilotprojekt beteiligten Bürgerinnen und Bürger wären „nach kurzer Zeit entspannt“ gewesen und hätten gemerkt, dass die „Komforteinbuße“ gar nicht so groß sei.

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Aus dem Ministerium verlautet, dass das Konzept der Spitzenglättung in Paragraf 14a des Energiewirtschaftsgesetzes verankert werden wird. Ein entsprechender Entwurf soll noch in diesem Jahr vorgelegt werden.

Spitzenglättung nicht überall als bestes Modell akzeptiert

Kritiker des Spitzenglättungsmodells sehen schon die Möglichkeit der Abschaltung nach einseitiger Entscheidung des Versorgers als einen Hemmschuh für die Akzeptanz der Elektromobilität insgesamt. Sie wollen den Fokus bei der Steuerung des Verbrauchs daher auf unterschiedliche Tarifmodelle gelegt wissen.

So könnten E-Automobilisten etwa über die Kosten dazu angeregt werden, bestimmte Zeiten für das Laden ihrer Fahrzeuge zu meiden. So wird es beispielsweise im nördlichen Nachbarland Dänemark gehandhabt. Diese Tarifstrukturen hätten zudem den Vorteil, dass sie regional nach den spezifischen Gegebenheiten einer sich verändernden Verbraucherstruktur angepasst werden könnten.

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Dieser Ansatz wird maßgeblich vom Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgeschlagen. Der sieht über die daraus nach seiner Auffassung initiierte gleichmäßigere Auslastung der Netze sogar Kostensenkungspotenziale für die Verbraucher in einer solchen Lösung.

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Gerd Heinrich

Warum wird in Deutschland alles verteufelt was uns allen Nutzten wird??

Moderne eAutos mit bi-direktionalem Laden ( heißt die Fähigkeit des Autos auch Strom abzugeben (!) und die ersten sind am Markt) ) werden als nie dagewesene, volkswirtschaftliche WahnsinnsSpeicherkapazität die Energie bunkern in Zeiten wenn keiner sie braucht und in Spitzenzeiten (gegen Entgelt für den Halter) zur Glättung der Spitzen beitragen. Dazu muss das vom Betreiber aus regelbar sein !
Man sieht dass es weit mehr geht, als nur um den Verbrenner abzulösen.

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Dieter Petereit

Wer verteufelt genau was? Hier wird lediglich eine Regelung transparent gemacht, die nicht jedem gefallen muss.

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Helmut Lebeau

Das ist doch alles kalter Kaffee. Wir hatten früher die Rundsteuertechnik, mit der vor allem die Nachtspeicheröfen gesteuert wurden. Da wurden in den erwarteten Spitzenlastzeiten die Nachtspeicherheizungen schon mal am Sonntag aufgeladen, um am Montag weniger Leistung zur Verfügung stellen zu müssen. In diesen Zeiten haben wir am Tag (24 Stunden) Benutzungsdauern von weit über 23 Stunden, fast 24 Stunden erreichen können. Gemessen wurde das alles nicht mit einem kurzlebigen elektronischen Zähler (Lebensdauer max. 16 Jahre), sondern mit einem altmodischen, aber nachhaltigen Induktionszähler ( Lebensdauer ca. 40 Jahre). Über das normale Stromnetz schickten die Rundsteuersender ein entsprechendes Signal an die zugeordneten Rundsteuerempfänger. Je nach Vertrag waren die Kunden in verschiedene Signalgruppen eingeteilt.
Wenn man an eine Rückspeisung von Strom aus den Akkus der E-Mobile in das öffentliche Netz denkt, sollte ma erst einmal berechnen, wieviel Strom man dadurch überhaupt gewinnen kann und was dieser Strom dann kosten würde. Schon heute übersteigt die EEG-Umlage den eigentlichen Strompreis (ohne die zahlreichen Umlagen). Der vom Endkunden zu zahlende Strompreis müßte dann wohl um eine weitere Umlage erhöht werden.

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