Keine Urheberrechtsverletzung: Springer scheitert mit Adblocker-Klage

Per Knopfdruck lassen sich Werbeanzeigen noch nicht ausblenden, dafür gibt es aber verschiedene Adblocker-Programme, die das können. (Bild: marog - pixcells / Shutterstock)
Mit seiner Klage gegen den Adblock-Plus-Anbieter Eyeo hatte der Medienkonzern Axel Springer Anfang Januar 2022 vor dem Landgericht Hamburg keinen Erfolg. Das Landgericht wies die 2019 von Springer eingereichte Klage, dass die Darstellung der Website unter Adblocker-Einfluss das Urheberrecht verletze, ab.
In seiner Argumentation beriefen sich die Anwälte Springers auf ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes von 2012. Damals wurde geurteilt, dass Cheating-Programme für die Playstation Portable so tief in den Arbeitsspeicher eingreifen, dass es einer Erlaubnis des Urhebers bedarf.
Mit diesem Vergleich konnte Springer vor dem Hamburger Landgericht nicht überzeugen. Das Gericht sieht Adblocker anders geartet als Cheating-Programme, denn es werden nicht die Inhalte, sondern ihre Darstellung verändert. Damit bleibe die Programmsubstanz gleich.
Springer wollte seine Internetseiten zudem als „Multimediawerke“ sehen, das Gericht verwies dabei jedoch auf die fehlende Schöpfungshöhe. Zwar wird der Inhalt einer Internetseite erstellt, insgesamt ist der Aufbau jedoch ein technischer, industrieller Prozess. Styleguides zur Gestaltung der Website würden ebenfalls nicht für eine ausreichende Schöpfungshöhe sorgen.
Springer will sich mit diesem Urteil nicht zufrieden geben – schließlich geht für den Konzern durch den Adblocker-Einsatz Geld verloren: Wird die Werbung nicht ausgespielt, bekommen sie dafür auch kein Geld.
Der Rechtsstreit mit dem Kölner Unternehmen Eyeo läuft bereits seit 2014. Es ist somit nicht das erste Mal, dass der Springer-Konzern mit einer Klage dieser Art scheitert. Damals klagte Springer vor dem Landgericht Köln und argumentierte basierend auf dem Wettbewerbsrecht. Dass Unternehmen wie Eyeo Adblocker Kund:innen kostenlos anbieten, aber von Unternehmen Geld verlangen, um die Adblocker zu umgehen, greife in das Geschäftsmodell der Adblocker-betroffenen Unternehmens ein. Auch die Pressefreiheit sah Springer durch den Adblocker-Einsatz angegriffen.
Springer bekam damals zwar in einigen Punkten recht, scheiterte dann aber insgesamt vor dem Bundesgerichtshof. Eine Beschwerde gegen das Urteil durch Springer vor dem Bundesverfassungsgericht wurde nicht angenommen. Auch gegen das jüngsten Urteil wird Springer wahrscheinlich Einspruch einlegen.
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