Das Mitführen von kleinen Trackern wie Apples Airtags oder Samsungs Smarttags im aufgegebenen Gepäck ist nun offiziell erlaubt. Vorher gab es dafür keine eindeutigen Richtlinien, weshalb Airlines hier unterschiedliche Regeln hatten.
Nun hat das Bundesverkehrsministerium allerdings eine Anpassung bei der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) unterstützt. Demnach ist es nun offiziell erlaubt, GPS-Tracker dieser Art im aufgegebenen Gepäck mitzuführen.
Zuvor hatte es die Lufthansa zum Beispiel untersagt, diese Tracker im Gepäck mit an Bord zu nehmen. Grund dafür war, dass sie diese als Sicherheitsrisiko eingestuft haben. Es war lediglich erlaubt, diese mitzuführen, wenn Nutzer vorher die Batterie entfernten.
Apple Airtags: Das sind die Vorgaben der ICAO
Gängige GPS-Tracker wie Airtags oder Smarttags arbeiten mit CR2032-Batterien. Das sind die kleinen knopfförmigen. Sie entsprechen den Vorgaben der Organisation und sind somit im Flugzeug erlaubt.
Offiziell dürfen die Batterien in den Geräten nicht mehr als 0,3 Gramm Lithium enthalten und die Leistung darf 2,7 Wattstunden nicht überschreiten. Außerdem müssen die Tags und andere elektronische Geräte vor Beschädigung geschützt sein, da sonst potenziell eine Brandgefahr besteht.
Geräte mit größeren Lithiumbatterien unterliegen weiterhin strengen Vorschriften. Sie müssen komplett ausgeschaltet sein, dürfen also nicht im Ruhemodus betrieben werden. Zusätzlich müssen diese im Handgepäck mitgeführt werden, sind im aufgegebenen Gepäck also gar nicht erlaubt.
Das Gepäck immer im Blick
Gerade in der Zeit, nachdem das Schlimmste der Corona-Pandemie vorüber war und der Flugverkehr wieder vermehrt aufgenommen wurde, sind viele Gepäckstücke verloren gegangen. Eine Reisende hatte einen Airtag im Gepäck, was sie zu einer mysteriösen Lagerhalle führte. Durch die neue Regelung können nun alle Fluggäste ihr Gepäckstück problemlos im Auge behalten.