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Profit mit Insiderwissen? US-Kongress will Mitgliedern Aktienhandel verbieten

In der Bevölkerung scheint die Unterstützung eines Verbots des Handelns mit Aktien für Kongressmitglieder groß zu sein. Einer Umfrage zufolge sehen 76 Prozent der befragten US-Amerikaner einen unfairen Vorteil für die Politiker:innen und ihre Familien. Schließlich nehmen diese mit ihrer Gesetzgebung indirekt Einfluss auf den Aktienmarkt und erhalten auch manche Informationen früher als die Öffentlichkeit. Gegen ein existierendes Gesetz, das den Insiderhandel verbietet, soll es allein 2021 über 50 Verstöße gegeben haben.
Gegner:innen eines kompletten Handelsverbots für Aktien befürchten, dass dieses verhindern könnte, dass fähige Politiker:innen sich in Senat und Repräsentant:innenhaus wählen ließen. Wasser auf die Mühlen der Befürworter:innen dürfte dagegen die Stimmung in der breiten Bevölkerung sein, in der viele die Politik als Club für Eliten ansehen. Entsprechend erklärte der republikanische Senator Steve Daines aus Montana, dass ein mögliches Verbot das Vertrauen der US-Bevölkerung in die Institution US-Kongress zurückbringen könnte.
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Tatsächlich haben laut CNBC viele Kongressmitglieder und deren Familien in den vergangenen Jahren viel Geld mit dem Aktienhandel verdient – auch die Familie von Nancy Pelosi, der Sprecherin des US-Repräsentantenhauses. Die Demokratin galt bisher als Gegnerin eines Aktienhandelsverbots, treibt dieses aber offenbar jetzt aktiv voran, wie Punchbowl News zuerst berichtete. Demnach werde schon an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet, der noch vor den Kongresswahlen im November zur Abstimmung kommen soll.
Auch im Senat, der zweiten Kammer des US-Kongresses, wird an verschiedenen Versionen für einen Gesetzesentwurf gearbeitet. Nicht nur führende Demokrat:innen auch Konservative sollen den Plan unterstützen. Das Gesetz müsste von beiden Kammern, Repräsentant:innenhaus und Senat, verabschiedet werden. Unklar ist bisher, wie streng die Regeln werden sollen, ob etwa auch Ehepartner:innen und Familienmitglieder von dem Verbot betroffen wären. In Deutschland müssen Abgeordnete zumindest Unternehmensbeteiligungen ab einem Anteil von fünf Prozent, Einnahmen aus Dividenden sowie Aktienoptionen offenlegen.
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