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Bafin: Anzeige gegen Mitarbeiter wegen Insiderhandels im Fall Wirecard

Wer börsenrelevante Informationen zum eigenen Nutzen verwendet, begeht „Insiderhandel“ und handelt damit möglicherweise illegal. Doch im Fall Wirecard sollen tatsächlich Mitarbeiter der Finanzaufsicht Bafin die Informationen, die die Aufsichtsbehörde im Rahmen der Ermittlungen gegen das Aschheimer Unternehmen intern vorab hatte, für Aktienhandel mit Wirecard-Papieren genutzt haben. Jetzt gab es deswegen Nachforschungen und eine Anzeige gegen einen Mitarbeiter der Bafin bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart.
Laut Medienberichten soll der Mitarbeiter der Wertpapieraufsicht noch am 17. Juni 2020 strukturierte Produkte mit Wirecard-Bezug verkauft haben. Einen Tag später kam es dann zum eigentlichen Wirecard-Skandal (der sich bereits abzeichnete), in dessen Zusammenhang die fehlenden 1,9 Milliarden Euro thematisiert wurden.
Nach Angaben der Bafin habe man im Rahmen einer Sonderauswertung den Handel des Mitarbeiters entdeckt und diesen mit sofortiger Wirkung freigestellt sowie ein entsprechendes Disziplinarverfahren eröffnet. Keine Angaben machte die Bafin dagegen zur Schwere oder zum Umfang des Falles. Auch darüber, wie stark derjenige in die Aufsicht über Wirecard involviert war, machte die Bafin keine Angaben.
Bafin-Chef Hufeld hatte sich in verschiedenen Interviews vor seine Mitarbeiter gestellt, wohl aber eingeräumt, es gäbe hierzu Untersuchungen. Laut Bundesfinanzministerium gab es im Zeitraum ab 2018 insgesamt etwa 500 Aktiendeals mit Wirecard-Papieren von 85 Mitarbeitern der Bafin. Die Bafin hat als Aufsichtsbehörde ihren Mitarbeitern infolge des Falles bereits im Oktober spekulative Finanzgeschäfte untersagt, was auch im Interesse der Glaubwürdigkeit der Aufsicht ist.
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