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Alibaba: Angestellte beschuldigt Vorgesetzten des sexuellen Übergriffs und wird entlassen

In einer Kündigungsmitteilung behauptet der chinesische E-Commerce-Riese, sie habe falsche Informationen verbreitet, die dem Ruf des Unternehmens geschadet hätten.

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Für Alibaba ist der Singles‘ Day der wohl wichtigste Shopping-Tag des Jahres. (Foto: Alibaba Group)

Wie The Wall Street Journal berichtet, hat das chinesische Unternehmen Alibaba eine Frau entlassen, die ihren damaligen Vorgesetzten während einer Geschäftsreise Anfang des Jahres der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung beschuldigt hat. Der Frau wurde demnach ein Entlassungsschreiben zugesandt, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass sie angeblich falsche Informationen verbreitet und dem Unternehmen so geschadet habe.

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Explizit heißt es, dass die Frau gegen den internen Verhaltenskodex des Unternehmens verstoßen habe, indem sie Flugblätter verteilte und ein Banner in der Cafeteria entrollte, um auf ihren Fall aufmerksam zu machen. Zu den angeblich falschen Informationen gehörte die Aussage, sie sei von Führungskräften vergewaltigt worden und das Unternehmen habe davon gewusst, aber nichts unternommen, heißt es in der Mitteilung.

Vorwürfe nicht ausreichend

Die Anschuldigungen der Angestellten lösten bereits im Sommer eine weit verbreitete Debatte im chinesischen Technologiesektor bezüglich sexuellen Fehlverhaltens am Arbeitsplatz aus. Alibaba-Geschäftsführer Daniel Zhang begann daraufhin systematische kulturelle Probleme bei E-Commerce-Riesen anzugehen. Mehrere große chinesische Tech-Firmen führten im Zuge der Debatte auch Richtlinien zur Prävention sexueller Belästigung ein.

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Im Zuge des Bekanntwerdens des Skandals entließ Alibaba den beschuldigten Vorgesetzten und zwei weitere Top-Manager aus der Abteilung, in der die Angestellte zu diesem Zeitpunkt arbeitete, traten zurück. Dennoch macht der Fall deutlich, wie schwierig es für Opfer ist, derartige Vorwürfe über das chinesische Rechtssystem verfolgen zu lassen. Die chinesischen Behörden ließen den Fall am Ende fallen, da die Handlungen des Angeklagten „nicht das Niveau eines Verbrechens“ erreicht hätten. Er wurde lediglich wegen einer „gewaltsamen Unanständigkeit“ zu 15 Tagen Haft verurteilt.

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