Die Hackergruppe Alphv behauptet auf ihrer Website, den auch in Deutschland verbreiteten Sicherheitsdienst Ring gehackt zu haben. Bei Ring handelt es sich um ein Tochterunternehmen von Amazon, das Sicherheitskameras sowie Smarthome- und Sicherheitsprodukte verkauft.
Alphv hat auf der eigenen Website einen Eintrag für Ring gepostet mit der Nachricht: „Es gibt immer eine Möglichkeit, mit der wir eure Daten preisgeben können.“ Das teilte der Twitter-Account vx-underground heute mit.
Auch die Website Vice berichtet von dem Vorfall und teilt Einzelheiten darüber, wie die Gruppe in der Regel vorgeht. Im ersten Schritt teilen sie auf ihrer Website mit, dass sie ihr Opfer gehackt haben, und versuchen dann, das entsprechende Unternehmen zu erpressen. Gibt das Unternehmen nicht nach, werden die erbeuteten Daten veröffentlicht.
Unbekannt, welche Informationen erbeutet wurden
Zu diesem Zeitpunkt ist aber noch nicht bekannt, welche Daten Alphv von Amazon Ring erbeuten konnte oder ob überhaupt ein Hack stattgefunden hat. Ring selbst hat sich bisher nicht zu dem Vorfall geäußert.
Laut Informationen von Vice ist Amazon allerdings ebenfalls auf den Vorfall aufmerksam geworden. In einem internen Slack-Kanal haben Mitarbeiter anscheinend über den Hack gesprochen. „Diskutieren Sie nicht darüber. Die richtigen Sicherheitsteams sind engagiert“, soll es da heißen. Wie sich die Situation weiter entwickeln wird, ist dementsprechend unklar.
Amazon Ring gibt Daten freiwillig weiter
Es bedarf allerdings nicht einmal eines Hackerangriffes, damit Daten von Amazon Ring an Dritte weitergegeben werden. Erst Ende letzten Jahres bestätigte Amazon, dass Videoaufnahmen von Ring-Türklingeln im Verdachtsfall ohne richterlichen Beschluss an die deutsche Polizei weitergegeben werden.
In Deutschland könnte das sogar einen Verstoß gegen das Datenschutzrecht bedeuten, behauptet Stefan Brink, der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg. Ihm zufolge können sich Betroffene bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde über Ring beschweren. Für Ring könnten dann Untersagungen, Bußgelder oder Schadenersatzpflicht drohen.