Amazon muss Werbe-Details offenlegen: So können Marketer davon profitieren

Amazon soll seine Anzeigen in einer Bibliothek veröffentlichen – Marketer:innen können davon profitieren. (Bild: Tada Images / Shutterstock)
Das US-Unternehmen Amazon muss Informationen zu Werbeanzeigen veröffentlichen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am 27. März 2024. Amazon hatte die auf dem Digital Services Act (DSA) beruhende Verpflichtung angefochten. Außerdem hat das Unternehmen eine einstweilige Verfügung beantragt, um keine Informationen über die Online-Werbung veröffentlichen zu müssen. Im September 2023 gab das Gericht der Europäischen Union (EuG) dem Antrag noch statt – jedoch ging die Europäische Kommission dagegen vor. Sie wandte sich an die höhere Instanz, den EuGH. Dieser entschied in dem Punkt nun gegen Amazon.
Amazon fürchtet Schäden im Werbegeschäft
Der Online-Versandhändler sieht mit der Veröffentlichung der Anzeigen-Informationen Grundrechte auf Datenschutz und die Freiheit seiner unternehmerischen Tätigkeit verletzt, wie der Publisher Heise schreibt. Vertrauliche Informationen müssten damit offengelegt werden, das würde für „nicht wiedergutzumachende Schäden“ im Werbebereich bei Amazon sorgen, wie die Tech-Plattform Techcrunch Anwälte des Unternehmens zitiert.
Für Werbetreibende können diese Informationen tatsächlich sehr interessant sein. In dem Ad-Verzeichnis müssen alle Anzeigen aufgeführt werden. Genannt werden würden etwa der Markenname sowie der Inhalt ebenso wie der Auftraggeber.
Laut dem SEO-spezialisierten Online-Portal Search Engine Land würden Werbetreibende damit mehr Aufschluss darüber bekommen, wie Kampagnen bei Amazon laufen. Dies wiederum wirke sich auf die Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Anzeigen aus. Außerdem könnte es auch eine Sicherheit bieten: Mitte März 2024 wurde bekannt, dass Amazon in den USA Werbung für Produkte geschaltet hat, die nicht gekauft werden konnten – das sorgte für Frust bei Kund:innen und Händler:innen.
Unklar, wann Bibliothek kommt
Wann die Ad-Bibliothek jedoch kommt, ist am 28. März noch nicht bekannt. Außerdem ist das von Amazon angestrebte Gerichtsverfahren auch noch nicht durch – lediglich für die einstweilige Verfügung gab es die Ablehnung seitens des EuGH.
Die wurde mit der Durchsetzung des 2022 beschlossenen DSA begründet. Der DSA betrifft digitale Dienste. Die Regelung der Europäischen Union gilt für in ihr tätige Unternehmen. Er soll gegen illegale Inhalte wirken und die Grundrechte der Nutzer:innen schützen.
Prozess gegen Einordnung als „sehr große Online-Plattform“ läuft weiter
Wie die Nachrichtenagentur Reuters den zuständigen Richter zitiert, hätte die von Amazon angestrebte Aussetzung negative Auswirkungen auf die DSA-Ziele haben können. So könnte sich ein Online-Umfeld, welches die Grundrechte bedrohe, weiterentwickeln. „Die vom EU-Gesetzgeber verteidigten Interessen überwiegen im vorliegenden Fall gegenüber den materiellen Interessen von Amazon, sodass die Interessenabwägung zugunsten einer Ablehnung des Aussetzungsantrags ausfällt“, wird der Richter zitiert.
Amazon will sich damit nicht zufriedengeben und äußerte sich als „enttäuscht“. Das Unternehmen hält außerdem an der Anfechtung seiner Plattform als „sehr große Online-Plattform“ fest – es soll nicht als solche gelten. Die Entscheidung in diesem Fall steht noch aus.
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