Das Coronavirus bleibt nach wie vor das alles überragende Thema in den Medien. Während die Ansteckungsraten steigen, stellen sich viele Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen diverse Fragen: Etwa, ob sie aus Angst vor Covid-19 eigenständig Dienstreisen absagen können oder ob sie nicht ein Recht auf Homeoffice hätten, um einer möglichen Ansteckung zu entkommen. Letztere Frage haben wir Thomas Hey gestellt. Er ist Partner der Kanzlei Bird & Bird und Fachanwalt für Arbeitsrecht. „In Deutschland gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice“, erklärt der Rechtsexperte im t3n-Gespräch. „Auch nicht in der aktuellen Lage.“
Trotz Corona: Kein generelles Recht auf Homeoffice
Ein Recht auf Homeoffice besteht für die Arbeitnehmer nicht, solange keine konkrete Ansteckungsgefahr im Betrieb oder eine entsprechende Vereinbarung zum Homeoffice besteht, so Thomas Hey. Spätestens im Falle eines Corona-Infizierten unter den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, seien Arbeitgeber jedoch gut beraten, das ganze Team ins Homeoffice zu entlassen. „Arbeitgeber haben gegenüber ihren Arbeitnehmern Schutzpflichten.“ Um diesen Pflichten gerecht zu werden, sollen Arbeitgeber über die aktuelle Gefährdungslage etwa mit Hilfe der Risikobewertungen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts informiert bleiben.
Laut Thomas Hey seien Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitnehmer davor zu schützen, dass infizierte Personen einen Zugang zum Betrieb erhalten. „Um das zu gewährleisten, kann es notwendig sein, von Besuchern eine Erklärungen zu ihrem aktuellen Gesundheitsstatus, möglichen Aufenthalten in Risikogebieten sowie dem persönlichen Kontakt zu Personen mit bestätigter Corona-Infektion einzuholen.“ Darüber hinaus empfehle Bird & Bird ihren Kunden eine Überprüfung der Einhaltung und gegebenenfalls die Verschärfung von Hygienevorschriften im Betrieb sowie die Belegschaft über präventive Maßnahmen zu informieren.
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Um das Ansteckungsrisiko weiter zu verringern, seien aber auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gefragt. „Mitarbeiter sind ihrem Arbeitgeber gegenüber zur Auskunft darüber verpflichtet, ob sie sich in Gegenden mit erhöhten Krankheitsfällen aufgehalten haben beziehungsweise intensiven Kontakt zu solchen Personen hatten“, erklärt Rechtsexperte Thomas Hey im t3n-Gespräch weiter. „Arbeitgeber könnten solche Arbeitnehmer bitten, sich untersuchen zu lassen. Im Fall konkreter Anhaltspunkte für eine Infektion können sie die betroffenen Kollegen von der Verpflichtung zur Arbeit bezahlt freistellen.“
hahaha :D deutschland, das mittelalterlichste industrieland, dass es wohl gibt. fortschritt wird dort echt nicht gross geschrieben. in so einer situation darauf zu bestehen, im office weiterzuarbeiten, kann ich nicht nachvollziehen. wenn es um meine gesundheit geht, wuerde ich nie kompromisse eingehen.
Home Office mag für manche beruhigend wirken, aber für die die es nicht machen können ist es psychologisch das Gegenteil. Habe ich im Leben was falsch gemacht weil ich in z.B. einer Produktion arbeite? Für mich ist es ein Unwort das falsche Hoffnungen macht.
Der Große teil macht zwar Home Office kann aber tatsächlich gar nichts richtig machen von zu Hause. Zudem bringt es auch nichts wenn zuhause einer Knöpfe drückt und in der Produktion keiner ist….
Home Office Unwort!!!!!!!