
Apple AR-Headset in einer Patentskizze. (Bild: USPTO)
Der renommierte Technik-Analyst berichtet von weiteren Details aus Apples VR- beziehungsweise AR-Fahrplan. So enthalte der Helm, der als erstes Stand-alone-Gerät 2022 auf den Markt kommen soll, bis zu 15 Kameras. Die Anzahl gibt einen Hinweis darauf, dass die Komponenten nicht nur die Außenwelt, sondern auch die Augenbewegungen des Trägers wahrnehmen. Über sogenanntes „foveated rendering“ ist es der Brille so möglich, die Wiedergabe der Bereiche, die der Anwender fokussiert, zu verbessern. Kuo bleibt bei seiner Aussage, das Headset werde rund 1.000 Dollar kosten. Andere Quellen hatten 3.000 Dollar kolportiert.
Während Kuo zunächst dieses Jahr als Veröffentlichungszeitpunkt angegeben hatte, ist in seinen neueren Berichten von 2022 die Rede. Apple arbeitet angeblich an zwei konkreten Produkten. Zunächst soll das sogenannten „Head Mounted Display“, eine eigenständigen Mixed-Reality-Lösung, herauskommen. Das Gerät mit dem Codenamen N301 vereint VR und AR, wobei die AR-Funktionen begrenzt ausfallen sollen. Der Hersteller spendiere ihm zwei 8K-Screens auf Micro-LED sowie eigene Rechner- und Speicherkapazitäten, heißt es. Schema-Zeichnungen zeigen ein Design, das an eine Ski-Brille erinnert.

So soll die N301 laut The Information in etwa aussehen. (Bild: The Information)
Die Apple Glass mit der internen Bezeichnung N421 kommt diversen Quellen zufolge später heraus und greift voraussichtlich auf die Recheneinheit eines gekoppelten Apple-Gerätes zurück. Das ermöglicht ein Design, das einer normalen Brille ähnelt. Eher eine Zukunftsvision stellen die AR-Kontaktlinsen dar, die Kuo ebenfalls bereits ins Gespräch gebracht hatte.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team