Aufruf zum Wahlbetrug: Twitter straft Trump erneut ab

Wiederholt wurde ein Tweet von ihm mit einem Warnhinweis versehen: US-Präsident Donald Trump. (Foto: dpa)
Der Tweet verstoße gegen Richtlinien zur Wahrung der Integrität der Wahl, erklärte das Unternehmen am Donnerstag. „Unser Ziel ist es, Menschen daran zu hindern, Ratschläge zur doppelten Stimmabgabe zu teilen, die illegal sein könnten“, hieß es.
Der Tweet konnte daher nur noch eingeschränkt weiterverbreitet werden. Ein Klick auf den Warnhinweis führt aber weiterhin zum Original. Es sei im öffentlichen Interesse, dass der Tweet weiter zugängig sei, hieß es. Twitter hatte erst vor etwa zehn Tagen einen Tweet Trumps zu angeblich bevorstehendem Wahlbetrug mit einem Warnhinweis versehen.
In seinen Tweets vom Donnerstag hatte Trump Briefwähler ermuntert, sich am Tag der Abstimmung trotzdem ins Wahllokal zu begeben, um sich der korrekten Zählung der eigenen Stimme zu versichern. Im Problemfall sollten die Bürger dann vor Ort nochmals abstimmen, damit keine Stimme verloren gehe, schrieb er. Die Wahlbehörden mehrerer Bundesstaaten haben die Bürger allerdings ermahnt, Trumps Appell nicht Folge zu leisten, weil dies zu längeren Schlangen und einem größeren Risiko der Übertragung des Coronavirus führen würde.
Trump kritisiert Briefwahl immer wieder – ohne Angabe von Gründen – als besonders betrugsanfällig. Am Mittwoch hatte er Bürger in einem TV-Interview explizit ermuntert, doppelt abzustimmen, um die Widerstandsfähigkeit des Wahlsystems zu testen. Das ist allerdings gesetzeswidrig und kann mit Geld- und Gefängnisstrafe geahnt werden.
Facebook erklärte zu Trumps Interview, es verstoße gegen „Richtlinien, die Wahlbetrug verbieten, und wir werden es löschen, es sei denn, es wird verbreitet, um die Aussagen zu korrigieren.“
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