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Bundeskartellamt nimmt Apple wegen „wirtschaftlicher Machtposition“ ins Visier

Alphabet, Meta, Amazon – diesen Unternehmen hat das deutsche Bundeskartellamt bereits eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb attestiert. Jetzt soll Apple folgen. Der iPhone-Konzern möchte sich das jedoch nicht gefallen lassen.

Quelle: dpa
1 Min.
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Das Bundeskartellamt nimmt Apple ins Visier. (Foto: Ononymous Phtographer / Shutterstock.com)

Das Bundeskartellamt will nach anderen Tech-Riesen auch Apple unter eine verschärfte Wettbewerbsaufsicht stellen. Die Behörde stufte den iPhone-Konzern am Mittwoch als ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ein. Apple will gegen die Entscheidung Berufung einlegen.

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Apple soll „nicht kontrollierbare Verhaltensspielräume“ haben

Kartellamtspräsident Andreas Mundt betonte, die „wirtschaftliche Machtposition“ von Apple eröffne dem Konzern „vom Wettbewerb nicht hinreichend kontrollierte Verhaltensspielräume“. Er verwies dabei unter anderem auf das wirtschaftliche Ökosystem rund um das iPhone.

Apple verfüge „über marktbeherrschende, mindestens jedoch marktstarke Stellungen auf allen vertikal verbundenen Stufen ausgehend von Smartphones, Tablets und Smartwatches über die eigenen Betriebssysteme bis hin zum Apple App Store“, argumentierte das Kartellamt.

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Apple konterte: „Die Einordnung des Bundeskartellamts stellt den harten Wettbewerb, dem Apple in Deutschland ausgesetzt ist, falsch dar.“ Die Einschätzung der Behörde vernachlässige auch den Wert eines Geschäftsmodells, das die Privatsphäre und Sicherheit der Nutzer in den Mittelpunkt stelle. Apple werde weiter mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, „um die Bedenken zu verstehen“.

Das Kartellamt bekam 2021 mehr Vollmachten bei Unternehmen mit marktübergreifendem Einfluss und kann ihnen Praktiken untersagen, die aus seiner Sicht den Wettbewerb gefährden.

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Die Google-Mutter Alphabet wurde im Januar 2022 als ein solches Unternehmen eingestuft, der Facebook-Konzern Meta folgte im Mai und Amazon im Juli. Genauso wie Apple will der weltgrößte Onlinehändler will das nicht akzeptieren – die Beschwerde liegt beim Bundesgerichtshof. Zu Microsoft wurde eine Prüfung eingeleitet.

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