EU-Kommission nimmt sich Apple vor: 2 Kartellverfahren gestartet

(Foto: dpa)
Wie die Brüsseler Behörde am Dienstag mitteilte, hat sie eine kartellrechtliche Untersuchung wegen der Bedingungen des Zahlungsprogramms Apple Pay gestartet. In einem zweiten Verfahren will sie den Vorwurf des Musikdienstes Spotify überprüfen, wonach Apple in seinem App-Store überhöhte Provisionen verlangt.
Apple Pay ist ein Programm für iPhones und iPads für das mobile Zahlen im Internet, aber auch im Einzelhandel. Nach einer vorläufigen Prüfung hat die Kommission nach eigenen Angaben Bedenken, dass die Geschäftsbedingungen von Apple hier den Wettbewerb verfälschen und die Auswahl für Verbraucher verringern. Apple Pay sei auch die einzige Lösung für mobile Zahlungen, mit der die sogenannte Nahfeldkommunikation „tap and go“ von Apple-Geräten für Zahlungen in Geschäften genutzt werden könne.
„Apple legt offenbar Bedingungen für die Nutzung von Apple Pay in kommerziellen Apps und auf Websites fest“, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Apple darf den Verbrauchern mit seinen Maßnahmen aber nicht die Vorteile der neuen Zahlungstechnologien vorenthalten.“
In dem zweiten Verfahren will die Kommission unter anderem prüfen, ob Apples Regeln für Entwickler zum Vertrieb von Apps über den App-Store gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen. Zudem wollen die Wettbewerbshüter Einschränkungen in den Blick nehmen, wonach App-Entwickler die Nutzer nicht über alternative und häufig günstigere Kaufoptionen außerhalb der Apps informieren dürfen.
„Es scheint, als habe Apple beim Vertrieb von Apps und Inhalten an Nutzer der beliebten Apple-Geräte die Rolle eines ‚Torwächters‘ eingenommen“, sagte Vestager. Es müsse sichergestellt werden, dass dies nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führe.
Der Musikstreaming-Marktführer Spotify hatte im März 2019 offizielle Beschwerde bei der EU-Kommission eingereicht. Das Unternehmen argumentierte unter anderem, es sei im Nachteil, weil es für Abo-Abschlüsse innerhalb der iPhone-App 30 Prozent der Erlöse an Apple abgeben müsse. Der Plattform-Betreiber selbst könne beim eigenen Streamingdienst Apple Music hingegen den gesamten Betrag behalten. Auch ein E-Book- und Hörbuch-Anbieter hatte sich bei den EU-Wettbewerbshütern über die App-Store-Regeln beschwert. dpa
Ebenfalls interessant:
- EU-Kommission plant Kartellverfahren gegen Amazon
- EU-Kommission: Viele Online-Händler verstoßen massiv gegen Verbraucherschutz
- EU-Kommissar an Facebook-Chef: Müssen uns nicht anpassen
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team