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Bundeskartellamt: Bahn nutzt Vormachtstellung gegenüber Mobilitätsplattformen aus

Das Bundeskartellamt ist der Ansicht, dass die Deutsche Bahn gegen Wettbewerbsrecht verstößt. Die Wettbewerbshüter kritisieren, dass die Bahn ihre Schlüsselstellung beim Ticketverkauf gegenüber anderen Mobilitätsplattformen ausnutze.

Quelle: dpa
2 Min.
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Nutzt die Bahn ihre Vormachtsstellung beim Ticketverkauf aus? (Foto: Filmbildfabrik / Shutterstock)

Die Deutsche Bahn benachteiligt aus Sicht des Bundeskartellamts konkurrierende Online-Plattformen beim Vertrieb von Bahntickets auf wettbewerbswidrige Weise. „Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes nutzt die DB ihre Schlüsselstellung auf den Verkehrs- und Infrastrukturmärkten, um den von dritten Mobilitätsplattformen ausgehenden Wettbewerb einzuschränken“, teilte die Behörde am Mittwoch mit.

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Hintergrund ist ein jahrelanger Streit zwischen der Deutschen Bahn mit Internetplattformen wie Trainline oder Omio, bei denen Verbraucher ebenfalls Bahntickets für den Fernverkehr kaufen können.

Doch dafür brauchen die Unternehmen bestimmte Daten, die nur die Deutsche Bahn hat: „Dies betrifft Verspätungsdaten des Schienenpersonenverkehrs ebenso wie Zugausfälle oder ausgefallene bzw. zusätzliche Halte, die Gründe für Verspätungen oder Ausfälle, zusätzliche Fahrten oder Ersatzverkehre, aktuelle Gleisangaben oder Gleiswechsel und Daten zu Großstörungsereignissen“, hieß es vom Bundeskartellamt.

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Kartellamt: Bahn teilt zu wenig Daten

Der Behörde zufolge hat die Deutsche Bahn der Konkurrenz diese Daten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung gestellt. Für die Vermittlung der Bahntickets habe der Konzern den Wettbewerbern zudem eine Provision vorenthalten. Auf diese sind die Wettbewerber angewiesen, damit es sich überhaupt rechnet, Fahrkarten über die eigenen Plattformen zu verkaufen.

Das Bundeskartellamt hat den Konzern deshalb angewiesen, künftig „ein an kartellrechtlichen Mindeststandards orientiertes Leistungsentgelt zu zahlen“, wie die Behörde weiter mitteilte. Das Gleiche gelte für die Vermittlungsprovision selbst. „Die genaue Höhe der Provisionen bleibt den Verhandlungen zwischen der DB und ihren Vertragspartnern vorbehalten.“

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Die Wettbewerber dürfen zudem künftig eigene Rabattaktionen, Bonuspunkt- oder Cashbackprogramme einsetzen. „Hierdurch wird eine Ungleichbehandlung mit der DB selbst, die ihrerseits ihre eigenen Angebote mit diesen Mitteln bewirbt, beendet“, hieß es.

Die Konkurrenz äußerte sich am Mittwoch erfreut über die Entscheidung der Behörde. „Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für die deutschen Bahnreisenden“, teilte Jody Ford, Chef der Vertriebsplattform Trainline, mit. „Es ist eine kategorische und klare Entscheidung für gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der DB und digitalen Plattformen.“

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Die Bahn kritisierte die Entscheidung wiederum und kündigte Rechtsmittel an. „Das Bundeskartellamt greift in Kernfragen in die unternehmerische Freiheit der DB ein“, teilte der Konzern mit. Der Beschluss habe weitreichende wirtschaftliche Folgen für das Unternehmen. „Den hohen Mehrbelastungen durch die geforderten Änderungen am Vertriebsmodell stehen keine entsprechenden Einsparungen oder Zusatzeinnahmen gegenüber.“

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