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US-Gericht: Elon Musk darf weiter nur unter Aufsicht twittern

Die Regulierungsbehörden hatten Elon Musk 2018 einen Twitter-Maulkorb angelegt. Ein US-Bundesrichter entschied nun: Der Tesla-CEO darf zu bestimmten Themen weiter nur nach anwaltlicher Freigabe twittern.

Von Hannah Klaiber
1 Min.
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Musks Anwälte argumentierten vor Gericht, dass die Regelungen der Börsenaufsicht sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung behinderten. (Bild: Shutterstock.com/ Soumyabrata Roy)

Anfang März hatten Musks Anwälte bereits um eine Anhörung zum Thema gebeten, jetzt fällte ein US-Bundesrichter die Entscheidung: Der Tesla-CEO braucht auch künftig die Vorabgenehmigung seiner Anwälte, bevor er potenziell kursrelevante Tweets über sein Unternehmen absetzen kann.

Musks Anwälte argumentieren mit Meinungsfreiheit

Die Vereinbarung geht zurück auf eine lange Reihe an Streitigkeiten zwischen Musk und der US-Börsenaufsicht (SEC): So hatte etwa ein Tweet, in dem der Tesla-Chef Anleger mit unausgegorenen Plänen zu einem Börsenrückzug Teslas irritierte, 2018 für enorme Unruhe an der Börse gesorgt. Eine Twitter-Äußerung vom August desselben Jahres, in der er von Plänen zur Privatisierung Teslas sprach („Finanzierung gesichert“), hatte das Fass bei der SEC schließlich zum Überlaufen gebracht.

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Nach einer Klage wegen Marktmanipulation einigten sich Elon Musk und die SEC auf einen Vergleich, nach dem Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Zivilstrafen zahlen mussten und Musk als Vorsitzender von Tesla zurücktrat. Ein Kommunikationskodex besagte zudem, dass Musk bestimmte öffentliche Mitteilungen über sein Unternehmen künftig genehmigen lassen muss – von Mitteilungen in Telefonkonferenzen über Pressemitteilungen bis hin zu Äußerungen auf Twitter und Co.

Musks Anwälte argumentierten vor Gericht, dass die Regelungen der Börsenaufsicht sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung behinderten. US-Bezirksrichter Lewis Liman zeigte sich wenig einsichtig: „Musk stimmte durch den Abschluss des Zustimmungsdekrets im Jahr 2018 der Bestimmung zu, die die Vorabgenehmigung solcher schriftlichen Mitteilungen vorschreibt, die Informationsmaterial für Tesla oder seine Aktionäre enthalten oder vernünftigerweise enthalten könnten“, wird Liman vom Portal The Verge zitiert. „Er kann sich jetzt nicht beschweren, dass diese Bestimmung seine Rechte aus dem ersten Zusatzartikel verletzt.“

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Kommentare (1)

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Kantenhuber

Twitter ist für den der billigste PR-Kanal, den der widerstandslos haben konnte. Wirkung bisher zu Manipulation in jede beliebige Richtung 100%. Das haben die dem jetzt erst mal abgeregelt und regelrechte juristische Notwehr.

Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Tesla diesen Mann als toxisch einstufen muss.
Außerdem werden dieses Herumgewerfe mit endlos bödsinnigen Börsenwerten ohne jeden Bezug auf reale Verhältnisse schön langsam für die Nutzer von superbilligem Börsengeld zur Gefahr. Nicht zuletzt sieht man das ja an Twitter, wie schnell man die Steuerung des eigenen Unternehmens durch feindliche Angreifer ala Musk verlieren kann. Da sollte manchem Freund des schnellen Geldes gehörig die Ohren klingeln.

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