US-Gericht: Elon Musk darf weiter nur unter Aufsicht twittern

Musks Anwälte argumentierten vor Gericht, dass die Regelungen der Börsenaufsicht sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung behinderten. (Bild: Shutterstock.com/ Soumyabrata Roy)
Die Vereinbarung geht zurück auf eine lange Reihe an Streitigkeiten zwischen Musk und der US-Börsenaufsicht (SEC): So hatte etwa ein Tweet, in dem der Tesla-Chef Anleger mit unausgegorenen Plänen zu einem Börsenrückzug Teslas irritierte, 2018 für enorme Unruhe an der Börse gesorgt. Eine Twitter-Äußerung vom August desselben Jahres, in der er von Plänen zur Privatisierung Teslas sprach („Finanzierung gesichert“), hatte das Fass bei der SEC schließlich zum Überlaufen gebracht.
Nach einer Klage wegen Marktmanipulation einigten sich Elon Musk und die SEC auf einen Vergleich, nach dem Musk und Tesla jeweils 20 Millionen Dollar Zivilstrafen zahlen mussten und Musk als Vorsitzender von Tesla zurücktrat. Ein Kommunikationskodex besagte zudem, dass Musk bestimmte öffentliche Mitteilungen über sein Unternehmen künftig genehmigen lassen muss – von Mitteilungen in Telefonkonferenzen über Pressemitteilungen bis hin zu Äußerungen auf Twitter und Co.
Musks Anwälte argumentierten vor Gericht, dass die Regelungen der Börsenaufsicht sein verfassungsmäßiges Recht auf freie Meinungsäußerung behinderten. US-Bezirksrichter Lewis Liman zeigte sich wenig einsichtig: „Musk stimmte durch den Abschluss des Zustimmungsdekrets im Jahr 2018 der Bestimmung zu, die die Vorabgenehmigung solcher schriftlichen Mitteilungen vorschreibt, die Informationsmaterial für Tesla oder seine Aktionäre enthalten oder vernünftigerweise enthalten könnten“, wird Liman vom Portal The Verge zitiert. „Er kann sich jetzt nicht beschweren, dass diese Bestimmung seine Rechte aus dem ersten Zusatzartikel verletzt.“
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team
Twitter ist für den der billigste PR-Kanal, den der widerstandslos haben konnte. Wirkung bisher zu Manipulation in jede beliebige Richtung 100%. Das haben die dem jetzt erst mal abgeregelt und regelrechte juristische Notwehr.
Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis Tesla diesen Mann als toxisch einstufen muss.
Außerdem werden dieses Herumgewerfe mit endlos bödsinnigen Börsenwerten ohne jeden Bezug auf reale Verhältnisse schön langsam für die Nutzer von superbilligem Börsengeld zur Gefahr. Nicht zuletzt sieht man das ja an Twitter, wie schnell man die Steuerung des eigenen Unternehmens durch feindliche Angreifer ala Musk verlieren kann. Da sollte manchem Freund des schnellen Geldes gehörig die Ohren klingeln.