Callcenter-Mitarbeiterin wegen Telefonaten entlassen – das steckt dahinter

Callcenter-Tätigkeit im Homeoffice. (Symbolbild: Olena Yakobchuk/Shutterstock)
Spätestens seit der Coronakrise werden Callcenter-Tätigkeiten auch im Homeoffice erledigt. Arbeitgeber:innen sind hierbei darauf angewiesen, dass Mitarbeiter:innen sich an die Vorgaben halten.
Fristlose Kündigung für Callcenter-Mitarbeiterin
In Spanien sorgt jetzt der Fall einer Callcenter-Mitarbeiterin für Aufsehen, die fristlos gekündigt wurde – zwei Gerichte wiesen Beschwerden dagegen ab. Grund für die Entlassung waren aber nicht zu wenige, sondern eher zu viele Anrufe. Was war passiert?
Wie die spanische Zeitung La Voz de Galicia berichtet, sollte die Mitarbeiterin im Kund:innendienst eigentlich Anrufe entgegennehmen. Aufgrund bislang tadelloser Arbeitsleistungen war es ihr aber erlaubt, Kund:innen zurückzurufen.
Eigenes Handy anrufen, um Pause zu haben
Die Callcenter-Mitarbeiterin soll diese Möglichkeit aber genutzt haben, um sich zusätzliche Pausen zu verschaffen, indem sie ihr eigenes Handy anrief. Hintergrund: Wenn die Leitung während eines ausgehenden Anrufs belegt ist, kann sie keine eingehenden Anrufe annehmen.
Rund 100 Anrufe an ihr eigenes Handy soll sie über einen Zeitraum von sieben Monaten getätigt haben, so der Vorwurf. Die Callcenter-Betreiber:innen sollen ihr laut dem Zeitungsbericht über eine interne Untersuchung auf die Schliche gekommen sein.
Versuch der Verschleierung
Diese war eingeleitet worden, nachdem ihre Vorgesetzten misstrauisch ob der zahlreichen ausgehenden Anrufe geworden waren. Die Callcenter-Mitarbeiterin soll versucht haben, die Anrufe an ihr Handy zu verschleiern, wie gamestar.de schreibt.
Um nicht aufzufallen, hatte die Frau ihre betrügerische Masche zudem vorrangig während der Wochenendschichten durchgezogen, die weniger stark überwacht worden sein soll. Sie habe jeweils nur kurze Anrufe getätigt, und das auch nur fünf bis sieben Mal pro Monat, erklärte die Callcenter-Mitarbeiterin zu ihrer Verteidigung.
Richter bestätigen fristlose Kündigung
Zwei Gerichte sahen dies aber nicht als ausreichend an, um die fristlose Kündigung zurückzunehmen. Die Richter:innen sahen es als erwiesen an, dass die Arbeitnehmerin die Absicht gehabt habe, außerhalb der Pausenzeiten die Arbeitszeit zu umgehen.