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Unterschiedliche Länder-Regeln für Corona-Schutz am Arbeitsplatz

Geht es nach den „Ampel“-Parteien, soll eine generelle 3G-Pflicht im Job gelten. Es gibt aber rechtliche Hürden. In Europa setzen bisher nur einige Staaten auf strenge 2G- oder 3G-Vorgaben.

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Laut möglicher Koalitionspartner könnte bald eine 3G-Regel am Arbeitsplatz gelten. (Foto: Deliris / Shutterstock)

Die möglichen Koalitionspartner SPD, Grüne und FDP planen eine 3G-Regel am Arbeitsplatz. Das würde bedeuten, dass Beschäftigte nachweisen müssen, dass sie entweder geimpft, genesen oder negativ auf das Coronavirus getestet sind. Damit wollen die „Ampel“-Parteien in Betrieben den Schutz vor Ansteckung erhöhen. Etliche Fragen sind aber noch ungeklärt. In anderen europäischen Ländern gelten bisher diese Schutzregeln für den Arbeitsplatz:

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In Österreich können seit dem 1. November Gesundheitsbehörden in den Bezirken die Einhaltung der Regeln kontrollieren. Der Arbeitgeber muss stichprobenartig bei Mitarbeitern checken, ob sie geimpft, genesen oder getestet sind. Einlasskontrollen sind nicht vorgesehen. Bei Verstößen gegen die 3G-Regel drohen Strafen von bis zu 500 Euro für Beschäftigte und 3.600 Euro für Unternehmer. Ab Mitte des Monats endet eine Übergangsfrist, die noch eine FFP2-Maske erlaubte. Vorgesehen ist auch, dass aus 3G dann 2,5G wird – dann wären nur noch PCR-Tests als Nachweis gültig. Aktuell gibt es teils lange Schlangen vor Teststationen. Angebote für PCR-Tests sollen ausgebaut werden. Die Arbeitgeber wollen Flexibilität: Es wäre unsinnig, Leute nach Hause zu schicken, wenn ihr Test in der Dienstzeit abläuft.

In Italien wurde am 15. Oktober der „Grüne Pass“ auf die Arbeitswelt ausgeweitet. Mit dem digitalen oder ausdruckbaren Dokument können Menschen nachweisen, dass sie geimpft, getestet oder genesen sind. Für den Arbeitsplatz gilt damit die 3G-Regel. Um etwa ins Büro gehen zu können, müssen Angestellte das Dokument vorzeigen. Wer das nicht kann, erhält keinen Zutritt. Firmen, die den „Grünen Pass“ nicht kontrollieren, droht eine Geldstrafe, Angestellten ohne Pass droht Lohnausfall. Wer ohne Pass die Arbeitsstelle betritt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Die Ausweitung der Regel hat zu Protesten geführt.

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Beim Nachbarn Dänemark gibt es keine „G-Regeln“ für den Arbeitsplatz. Tatsächlich sind dort vor zwei Monaten alle Corona-Beschränkungen aufgehoben worden. Nun wird jedoch wieder angezogen – und zwar per Corona-Pass, mit dem die Däninnen und Dänen vorzeigen können, dass sie geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Dieser Nachweis muss ab Freitag wieder im Restaurant, in der Disco sowie auf größeren Veranstaltungen vorgezeigt werden. An Arbeitsplätzen gab es diese Vorgabe bislang nicht – die könnte nun aber ebenfalls kommen. In den Niederlanden gibt es bisher keine 2G- oder 3G-Regel im Job.

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Keine landesweite Vorschrift in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine landesweiten Vorschriften für 3G oder 2G am Arbeitsplatz. Arbeitgeber können aber einen 3G-Nachweis verlangen, wenn sie nur damit ihr Schutzkonzept durchsetzen können. Tests sind im Prinzip freiwillig, aber „das Testen kann für bestimmte, besonders exponierte Arbeitnehmergruppen angeordnet werden“, schreibt das Staatssekretariat für Wirtschaft. In dem Fall müssen Arbeitgeber Testkosten übernehmen, regelmäßiges Testen anbieten oder andere Maßnahmen für Personen ohne Zertifikat, so der Arbeitgeberverband.

In Frankreich gilt für Gesundheitspersonal eine Impfpflicht. Für Angestellte mit Publikumskontakt gilt an allen Orten, zu denen der Zutritt nur mit dem Gesundheitspass erfolgt, die Pflicht zu einem Impf-, Genesungs- oder Testnachweis. Für die Kontrolle ist der Verantwortliche für die Arbeitsstelle/Niederlassung zuständig. Dies muss nicht unbedingt der Arbeitgeber sein – wenn also in einem Laden in einem Shopping-Center nur eine Person arbeitet, dann ist nicht der Firmenchef des Ladens, sondern Chef des Centers zuständig. Wer keinen Nachweis vorzeigen kann oder will, muss mit einer Aufhebung seines Vertrages rechnen und kann zumindest vorerst nicht arbeiten.

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Hohe Impfquoten in Spanien und Portugal

Spanien hat eine der höchsten Impfquoten und derzeit mit die niedrigsten Corona-Zahlen. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei leicht steigender Tendenz bei gut 30, knapp 79 Prozent der Bevölkerung sind vollständig geimpft. Fast alle Corona-Beschränkungen wurden daher aufgehoben. Eine Impf- oder Testpflicht am Arbeitsplatz besteht nicht. In den meisten Gemeinschaften, die in etwa den Bundesländern hierzulande entsprechen, gelten eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz und das Gebot, einen Abstand von eineinhalb Metern einzuhalten. Aber die konservative Regierungschefin der Region Madrid, Isabel Ayuso, hat auch diese Auflage aufgehoben. Bei Verstößen am Arbeitsplatz gegen die Maskenpflicht, das Abstandsgebot oder die Pflicht zu Trennwänden drohen hohe Bußgelder. Diese werden aber nur selten verhängt.

Auch Portugal gehört zu den Ländern, in denen sich besonders viele Menschen impfen ließen. Hier sind mehr als 86 Prozent der Menschen vollständig geimpft, die Sieben-Tage-Inzidenz liegt bei 76. Eine Impf- oder Testpflicht am Arbeitsplatz besteht nicht. Ob eine Maske getragen werden muss, liegt im Ermessen des Arbeitgebers. Bußgelder für den Verstoß gegen noch bestehende Corona-Auflagen sind relativ niedrig.

In Großbritannien gibt es Regeln je nach Landesteil. Für England gilt bereits eine Impfpflicht für Mitarbeiter in Pflegeheimen. Von April an soll dies auch für Personal mit Patientenkontakt des Nationalen Gesundheitsdiensts NHS gelten. Bis zum 1. April 2022 haben NHS-Mitarbeiter also Zeit, um vollständig geimpft zu sein. Für Schottland, Wales und Nordirland gibt es bisher keine entsprechenden Vorschriften.

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In Griechenland müssen alle ungeimpften Berufstätigen seit Montag jede Woche zweimal einen negativen Corona-Schnelltest vorweisen, wenn sie zur Arbeit gehen. Ein Schnelltest kostet zehn Euro, für ungeimpfte Beschäftigte also 80 Euro im Monat. Wer keine Schnelltests macht, muss pro Woche mit einem Bußgeld von 600 Euro rechnen; bei Teilzeit sind es 300 Euro. Impfungen und Tests werden elektronisch erfasst und können auf diesem Wege kontrolliert werden. Außerdem drohen auch Arbeitgebern Strafen: Bei Zuwiderhandlung können sie mit 2.000 Euro Bußgeld je ungetestetem und ungeimpftem Beschäftigten belegt werden.

Keine generelle Regel in Polen und Tschechien

In Polen und in Tschechien gibt es am Arbeitsplatz keine generelle 2G- oder 3G-Regeln. In beiden EU-Staaten gilt eine Maskenpflicht im Büro, wenn man nicht allein im Raum ist. In Tschechien müssen sich vom 15. November an alle ungeimpften Mitarbeiter in Krankenhäusern und Altersheimen einmal wöchentlich auf das Coronavirus testen lassen. Unternehmen in Tschechien können eine Testpflicht für Arbeitnehmer anordnen, müssen aber die Kosten übernehmen. In Polen können Unternehmen ihren Mitarbeitern nur freiwillige Corona-Tests anbieten.

In Lettland wurde eine Corona-Impfpflicht für bestimmte Berufsgruppen festgelegt: Beschäftigte von medizinischen, sozialen und pädagogischen Einrichtungen müssen vom 15. Dezember an ein Impfzertifikat vorweisen. Gleiches gilt für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst und diejenigen, die in direktem Kontakt mit Kunden oder größeren Personengruppen stehen. Mitarbeiter, die der Impfpflicht nicht nachkommen, können von Unternehmen entlassen werden. Dazu wurde vom Parlament eine Gesetzesänderung beschlossen. dpa

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