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Dark Patterns bei Amazon, Temu und Shein: Wie viele Apps weiter gegen das Verbot manipulativer Designs verstoßen

Eigentlich sollte der Digital Services Act verhindern, dass Apps und Onlineshops manipulative Designs einsetzen können, um Kunden zu beeinflussen. Wie eine Untersuchung des Bundesverbands der Verbraucherzentralen zeigt, verstoßen Plattformen wie Temu, Shein und Amazon immer noch gegen die Regelungen.

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Amazon, Temu und Shein sind nur einige der Anbieter, die manipulative Designs nutzen. (Bild: Shutterstock/Robert Way)

Schon 2022 trat der Digital Services Act in der EU in Kraft. Ziel der Verordnung ist es, Nutzer:innen ein einheitliches und vor allem sicheres Online-Umfeld zu ermöglichen. In Artikel 25 des DSA steht so etwa geschrieben, dass Anbieter von Online-Plattformen ihre Online-Schnittstellen nicht so gestalten dürfen, dass „Nutzer getäuscht, manipuliert oder anderweitig in ihrer Fähigkeit, freie und informierte Entscheidungen zu treffen, maßgeblich beeinträchtigt oder behindert werden“.

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Amazon, Temu, Shein: Wenige Anbieter halten sich an den DSA

In einer ausführlichen Untersuchung mit dem Titel „Manipulatives Design auf Online-Marktplätzen und Social-Media-Plattformen“ hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände (vzbv) auf sogenannte Hpyer Engaging Dark Patterns hin geprüft. Dabei handelt es sich um Designtechniken, die es darauf abgesehen haben, Kund:innen zum Kauf, zum Klick oder zum längeren Verweilen auf der Plattform zu bewegen. Insgesamt wurden dabei 18 Onlineshops und Social-Media-Apps untersucht:

  • AliExpress
  • Amazon
  • Ebay
  • Facebook
  • Instagram
  • Kaufland
  • Linkedin
  • Mediamarkt
  • Otto
  • Pinterest
  • Shein
  • Snapchat
  • Temu
  • Tiktok
  • X
  • Wish
  • Youtube
  • Zalando

Das Ergebnis: Alle Plattformen setzen Elemente von Hyper Engaging Dark Patterns ein, um Nutzer:innen zu beeinflussen. Wie die Untersuchung zeigt, sind die Ausprägungen dabei aber recht unterschiedlich. So wurde bei Amazon etwa ein Verstoß festgestellt, weil Autoplay auf der Seite zum Einsatz kommt – sei es bei Trailern für Amazon Prime Video oder bei Produktvideos. Die Videos werden sofort abgespielt, wenn sie auf dem Smartphone zu sehen sind.

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Onlineshops wie Otto und Mediamarkt fallen hingegen durch Countdowns und künstliche Angebotsverknappung auf. So gibt es etwa bei Otto einen Hinweis bei Produkten, die „fast ausverkauft“ sind. Laut vzbv wäre das eine ungenaue Limitierung, die für Kund:innen nicht nachvollziehbar ist. Mediamarkt hingegen nutzt zeitlich begrenzte Angebote und sorgt mit Countdowns auf der Website und in der App für eine erhöhte Dringlichkeit für Kund:innen. Diese sollen durch den Zeitdruck zum Kauf bewegt werden.

Wie der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände feststellt, gehört Mediamarkt mit seinem Tages- und Stunden-Countdown aber noch zu den Shops, die das Dark Pattern weniger drastischen einsetzen. Seiten wie Wish und Shein geben Kund:innen teilweise Rabatte mit einem 10-Minuten-Countdown. Bei Shein werden dabei sogar die ablaufenden Zehntelsekunden angezeigt.

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Zudem kritisiert der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände die Benachrichtigungen und Kaufaufforderungen von Apps wie Temu und Shein. In den Anwendungen bekommen Nutzer:innen teilweise parallel E-Mails und Push-Benachrichtigungen – mehrfach innerhalb weniger Stunden. Die Benachrichtigungen locken dann mit nur kurz verfügbaren Rabatten und Angeboten. Das Ziel: Kund:innen wieder auf die Plattform zurückholen und zum Kauf bewegen.

Was die Ergebnisse der Untersuchung bedeuten

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände schließt die Untersuchung mit einer gravierenden Schlussfolgerung. Aufgrund des hohen Aufkommens von Dark Patterns und Hyper Engaging Dark Patterns könnten die Plattformen langfristig negative Auswirkungen auf die mentale Gesundheit der Nutzer:innen haben.

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Dementsprechend fordern sie die Verantwortlichen – die Europäische Kommission und die Bundesnetzagentur – auf, das Verbot strenger durchzusetzen. Der vzbv hat schon in der Vergangenheit Abmahnungen und Klagen gegen einige Anbieter:innen ausgesprochen und durchgesetzt. Künftig will sich der Bundesverband weiter dafür einsetzen, gegen diese Dark Patterns vorzugehen.

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