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Ratgeber

Frauen-Weltmeisterschaft 2023: Darf ich Deutschland gegen Südkorea im Büro schauen?

Es wird ernst: In Australien und Neuseeland läuft die Fußball-Weltmeisterschaft der Frauen und die DFB-Elf kämpft ums Weiterkommen. Durch die Zeitverschiebung finden viele Spiele während der regulären Arbeitszeit statt. Aber dürfen wir Alexandra Popp, Lena Oberdorf und Co. im Büro anfeuern?

3 Min.
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Am 24. Juli starten die DFB-Frauen um Alexandra Popp ins Turnier. (Foto: Vitalii Vitleo / shutterstock)

Die Mannschaft von Cheftrainerin Martina Voss-Tecklenburg beschließt die Gruppenphase mit dem Spiel gegen Südkorea am 4. August um 12 Uhr. Es geht ums Weiterkommen in die K.O.-Runde. Alle Spiele finden der WM finden in Deutschland zur Mittagszeit statt. Somit dürfte eine der drängendsten Fragen vieler Fans lauten: Wie viel WM ist am Arbeitsplatz eigentlich erlaubt?

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Die grundsätzliche Antwort ist natürlich: Erlaubt ist, was der Chef für richtig hält. Denn Fragen der Arbeitsausübung unterliegen immer dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ob also eine Radio- oder sogar eine TV-Übertragung in den Geschäftsräumen stattfinden darf, bestimmt im Grunde der Vorgesetzte ganz alleine. Es gibt kein Recht auf Fußball-WM im Büro.

Frauen-WM 2023: Spiel-Übertragungen muss der Chef erlauben

Der Spagat zwischen Fußballbegeisterung und den Belangen des Arbeitgebers kann aber trotzdem gelingen. Wichtig ist, dass man vorab mit dem Chef klärt, in welchem Ausmaß das WM-Spektakel in den Geschäftsräumen stattfinden darf. Die wenigsten Chefs werden die Radioübertragung im Hintergrund wohl verbieten.

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Bei TV-Übertragungen sieht das vielleicht anders aus, denn hier ist die Aufmerksamkeit, die man dem Medium schenkt, ungleich höher. Vielleicht ist der Chef jedoch selber Fan und macht bei den Spielen der DFB-Frauen oder zum Ende des Turniers kleinere Ausnahmen. Das gilt es jedoch, persönlich zu klären.

„Der Spagat zwischen Fußballbegeisterung und den Belangen des Arbeitgebers kann gelingen.“

Nicht weniger spannend ist übrigens die Frage, wie sehr der Fußball auch visuell Einzug halten darf. Konkret: Ist eine Fußball-Deko am Arbeitsplatz zulässig? Kann der Arbeitnehmer seine Mannschaft auch mithilfe von Trikots oder Gesichtsschminke vom Büro aus anfeuern?

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Auch hier gilt: Selbst wenn unsere Frauen einen Sieg nach dem anderen einfahren, gibt es keinen durchsetzbaren Anspruch. Vor allem bei Unternehmen mit Publikumsverkehr ist Zurückhaltung oberste Pflicht. Das gilt ebenso für das persönliche Erscheinungsbild der Mitarbeiter. Der bekennenden Begeisterung sind auch hier Grenzen gesetzt.

Wo die Fußballübertragung nicht erlaubt ist, wird der ein oder andere Fan wohl dazu neigen, sich Freizeit zu verschaffen. Urlaubsanträge oder das Abbummeln von Überstunden bieten sich da an. Vorausgesetzt natürlich, der Arbeitgeber genehmigt die Anfragen.

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Frauen-WM 2023: Kann ich einfach meine Schicht tauschen, um ein Spiel zu schauen?

Interessant ist auch die Frage, wie es um den Tausch von Schichten steht. Hier gilt: Grundsätzlich ist die Arbeitsleistung immer eine höchstpersönliche Leistung. Das heißt, selber zu entscheiden, ob getauscht wird oder nicht, ist nicht erlaubt. Wer sich im Kollegenkreis einigt, muss die abschließende Genehmigung ebenfalls zuvor bei der Unternehmensleitung einholen.

Fakt ist, dass Millionen von Fußball-Fans die WM 2023 in Australien und Neuseeland verfolgen wollen. Kaum jemand in der fußballvernarrten Bundesrepublik wird das nicht verstehen. Trotz aller Begeisterung ist jedoch auch klar: An den Bestimmungen des Arbeitsrechts ändert auch ein derartiges Spektakel nichts.

Und wer sich ohne Genehmigung des Vorgesetzten zu viel herausnimmt, läuft mindestens Gefahr, sich Abmahnungen, unschöne Eintragungen in die Personalakte oder Konflikte mit dem Chef einzufangen. Damit König Fußball die Nation also wie gewohnt vereint und nicht gerade im Büro zur Spaltung führt, braucht es klare Absprachen.

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Fußball schauen während der Arbeitszeit ist grundsätzlich nicht erlaubt, sondern verstößt gegen die arbeitsvertragliche Leistungspflicht. Für eine Kündigung gilt gleichwohl der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, sodass – jedenfalls bei erstmaligem erwischt werden – eine Kündigung nicht gerechtfertigt sein wird. Eine Fußall-WM ist jedoch so ein emotionales Thema, dass Entgegenkommen und Flexibilität der Arbeitgeber dringend zu empfehlen ist.

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