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DHL, Hermes, DPD: Neue Gewichtsangabe-Regel für Absender

Eine neue Vorschrift, die für private Versender:innen von Paketen und für Unternehmen gleichermaßen gilt, ist zum neuen Jahr in Kraft getreten. Doch die Regel gilt erst einmal nur befristet für die nächsten zwei Jahre.

2 Min.
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Bei Paketen kommt es in Zukunft auf die korrekte Gewichtsangabe an. (Foto: Sahaphon/Shutterstock)

Seit dem 1. Januar 2025 müssen Absender:innen auf dem Paketlabel das korrekte Gewicht des Pakets angeben. Das gilt sowohl für privat versendete Pakete als auch für Pakete im E-Commerce. In fast allen Fällen musst du also bereits beim Erstellen des Versandlabels das genaue Gewicht des Pakets kennen – gerade für private Absender:innen ist das eine zusätzliche Herausforderung. Wie genau die Angabe sein muss und ob es bei Abweichungen Sanktionen für Privatkund:innen geben kann, ist nicht bekannt.

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Bekannt ist aber bereits, dass es ein paar Ausnahmen geben wird: So müssen zum einen nur Pakete oberhalb der Zehn-Kilogramm-Marke korrekt gekennzeichnet sein, zum anderen sind Retouren von Bestellungen im E-Commerce von der Pflicht ausgenommen. Hier soll offenbar das Gewicht der Hinsendung pauschal auch für die Rücksendung übernommen werden.

All das ist zunächst für zwei Jahre auf Probe vorgesehen. Wie die DHL in einer Mitteilung erklärt, muss das Gewicht gut lesbar auf dem Paket stehen und ist in den sogenannten PAN-Daten anzugeben. Das betrifft sowohl national als auch grenzüberschreitend verschickte Pakete.

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Neue Preisstruktur bei DHL

Geändert hat sich dabei auch – unabhängig von der neuen Regelung – die Preisstaffelung. Größere Pakete können nun unter Umständen günstiger verschickt werden. Denn gab es bislang oberhalb der 10-Kilogramm-Marke nur eine Gruppe, die bis 31,5 Kilogramm reichte, unterteilt der Versender nun zwischen 10 und 20 Kilogramm (18,99 Euro) und über 20 bis 31,5 Kilogramm (23,99 Euro). Laut DHL betrifft diese neue Staffelung in vier von fünf Fällen für günstigeren Versand.

Entscheidend ist aber vor allem, dass, egal ob der Paketschein über die App oder die Website beschafft und angemeldet wird, das korrekte Gewicht angegeben wird. In der Vergangenheit wurde dieses zwar auch in der Filiale bei der Einlieferung ermittelt, Differenzen waren aber weniger problematisch, wenn es sich um dieselbe Gewichtskategorie handelte.

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Bei anderen Diensten wie GLS, DPD oder Hermes hingegen wurde vor allem das sogenannte Gurtmaß zur Einstufung herangezogen, also die kürzeste und die längste Seite im Maß addiert. Das Gewicht spielte hier in einem gewissen Rahmen eine untergeordnete Rolle. Die Idee dahinter: Der Flaschenhals im Versand ist der Platz im Lieferfahrzeug, weniger das Gewicht der Pakete.

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