Die richtige Finanzplanung in Zeiten der Inflation
Wir hoffen, du hattest einen guten Tag, und wollen dir jetzt noch ein paar spannende Informationen mit auf den Weg in den Abend geben. t3n Daily gibt es auch als Newsblog, Podcast und als Newsletter. Hier kommen die Themen des Tages.
Wenn das Statistische Bundesamt Höchststände vermeldet, heißt das nicht immer etwas Gutes. Ein Rekordbrecher: die Inflationsrate. Im September lag die Teuerungsrate bei zehn Prozent – so hoch wie seit über 70 Jahren nicht mehr. Dabei ist die Inflationsrate nur eine Durchschnittszahl. Je nach Produkt unterscheidet sich die Preissteigerung. Die Preise für Energieprodukte wie Heizöl, Erdgas oder Kraftstoffe sind um 44 Prozent gestiegen. Nahrungsmitteln wurden 19 Prozent teurer, wie das Bundesamt für September angibt.
Während die Lebenshaltungskosten weiter steigen, fällt es vielen Menschen schwerer, Geld zu sparen oder für das Alter vorzusorgen. Doch gerade in Krisen merken wir, wie wichtig finanzielle Polster sind. Wer kurzfristig zu wenig Geld zur Verfügung hat, ist meist gezwungen, auf Rücklagen zurückzugreifen. Das sei okay, wenn es nicht anders geht, sagt Finanzcoachin Dani Parthum. Die Sicherheitsrücklagen sollten mindestens so hoch sein wie drei Netto-Monatsgehälter, rät sie. Die steigende Inflation sei aber ein guter Anlass, die Sicherheitsrücklagen aufzustocken.
Das finanzielle Polster parkt idealerweise auf einem Tagesgeldkonto. Das dient dazu, dass bei unvorhergesehenen großen Ausgaben wie einer kaputten Waschmaschine oder kurzfristigen Engpässen nicht die fest angelegten Vermögenswerte herangezogen werden müssen.
Dazu unsere Frage des Tages:
Bei microsoft/">Microsoft gab es kürzlich ein Datenleck, das durch einen falsch konfigurierten Microsoft-Endpunkt entstanden ist. So waren die Daten öffentlich einsehbar, die eigentlich Autorisierung erfordern sollten. Insgesamt sind 2,4 Terabyte an Daten geleak/">leakt, die unter anderem Ausführungsnachweise, Arbeitsanweisungen, Nutzerinformationen, Produktbestellungen und Angebote, Projektdetails, personenbezogene Daten und Dokumente enthalten. Betroffen sind laut dem Sicherheitsunternehmen SOC Radar 65.000 Unternehmen aus 111 Ländern. Von diesen sind mehr als 335.000 E-Mails, 133.000 Projekte und 548.000 Nutzerdaten an die Öffentlichkeit geraten.
Microsoft hat sich mit einem eigenen Statement bezüglich des Datenlecks zu Wort gemeldet. Darin räumt das Unternehmen ein, dass das Datenleck durch einen falsch konfigurierten Endpunkt entstanden ist. SOC Radar habe bereits am 24. September darüber informiert, worauf Microsoft das Leck geschlossen habe. Nun haben nur noch Nutzer:innen mit der erforderlichen Authentifizierung Zugriff auf diese Daten.
Das französische Solarenergie-Unternehmen TSE hat ein Projekt gestartet, bei dem Bauern ihr Land für die Produktion von Solarstrom und Landwirtschaft gleichzeitig nutzen. Die Methode nennt sich Agrivoltaics.
Im Nordosten von Frankreich, in Haute-Saône, hat das Unternehmen in einem Experiment 5.500 Solarpanels über dem Feld einer Farm angebracht. Damit möchte TSE herausfinden, ob das Projekt auch in einem großen Maßstab funktionieren kann, ohne die Ernte zu ruinieren.
Das Solarenergieunternehmen sieht in der gleichzeitigen Nutzung der Fläche für Landwirtschaft und Stromerzeugung gleich mehrere Vorteile. Da die Panels über dem Feld hängen, spenden sie dem angebauten Getreide Schatten. Das soll vor allem an heißen Tagen und bei Dürren hilfreich sein.
KI benötigt große Mengen an Trainingsdaten. Firmen bedienen sich dafür ausgiebig im Netz. Aber ist das überhaupt legal? Eine erste Sammelklage in den USA könnte diese Frage bald beantworten.
Wenn Stable Diffusion ein Bild erzeugt, GPT-3 einen Text oder GitHubs Copilot Programmcode, dann funktioniert das in allen Fällen nur, weil die KI-Systeme vorher mit Unmengen an von Menschen erschaffenen Bildern, Texten oder Quellcode gefüttert wurden. Die Macher:innen dieser Tools bedienen sich dabei an öffentlich zugänglichen Quellen, ohne die eigentlichen Urheber:innen um Erlaubnis zu bitten. Das führt immer häufiger zu Kritik.
Der Künstler David O’Reilly erklärte beispielsweise kürzlich auf Instagram, dass die Bild-KI Dall-E die Arbeit von Fotografen, Illustratoren und Konzeptkünstlern untergrabe, die ihre Arbeiten im Netz teilen und nie gefragt wurden, ob ihre Werke als Trainingsdaten genutzt werden dürften. Die Bilddatenbanken Getty und Shutterstock haben mittlerweile untersagt, mit KI-Tools erzeugte Bildern dort zum Verkauf anzubieten.
Der Jurist, Designer und Programmierer Matthew Butterick argumentiert, dass die Nutzung von Open-Source-Code als Trainingsdaten entgegen der juristischen Einschätzung von GitHub eben nicht unter die Fair-Use-Regelung fallen. Um seine Theorie zu testen, hat er sich mit einer kalifornischen Rechtsanwaltskanzlei zusammengetan. Die will jetzt prüfen, ob Grund für eine Sammelklage besteht.
Amazon steht schon länger dafür in der Kritik, auf seiner E-Commerce-Plattform eigene Produkte mutmaßlich zu bevorzugen. Insbesondere die heiß umkämpfte Buy-Box soll Amazon auffallend oft mit Eigenmarken besetzen. In Großbritannien droht deshalb jetzt eine Klage.
Das Problem betrifft wohl die meisten Händler:innen, die ihre Produkte über Amazon verkaufen: Wer in die Buy-Box kommen will – eine wichtige Orientierung für viele Käufer:innen und dadurch eine Art Garant für Verkäufe – ist einem harten Preiskampf ausgesetzt. Besonders schwer wird es allerdings, wenn man sich nicht nur gegen die auf Amazon handelnde Konkurrenz, sondern auch gegen den Plattformbetreiber selbst durchsetzen muss. Zu dem Schluss, dass Amazon in der Buy-Box „auffallend oft“ seine eigenen Marken und Produkten anzeige, kam auch das ARD-Magazin Plusminus im Mai 2022.
Der E-Commerce-Konzern widersprach dem Vorwurf der Bevorzugung eigener Angebote. Tatsächlich gehe es bei der Besetzung der Buy-Box nicht nur um den Preis, sondern auch um Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit bei der Lieferung sowie die Bewertungen von Kund:innen. Die genaue Aufschlüsselung und Gewichtung hat Amazon bisher aber nicht verraten.
In Kürze dürfte sich Amazon vor einem Gericht in Großbritannien ähnlichen Vorwürfen gegenübersehen. Neben der Bevorzugung eigener Produkte in der Buy-Box geht es auch um die Verwendung eines geheimen und vor allem Amazon begünstigenden Algorithmus. Amazon verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es.
Wie unter anderem Reuters berichtet, bereitet die Verbraucherrechtsanwältin Julie Hunter eine Sammelklage gegen den Onlinehändler vor. Es droht eine Strafzahlung von bis zu 900 Millionen Pfund (1,03 Milliarden Euro).