Bevorzugt Amazon in der Buy-Box eigene Produkte? 1-Milliarde-Euro-Klage droht

Das Problem betrifft wohl die meisten Händler:innen, die ihre Produkte über Amazon verkaufen. Wer in die Buy-Box kommen will – eine wichtige Orientierung für viele Käufer:innen und dadurch eine Art Garant für Verkäufe – ist einem harten Preiskampf ausgesetzt.
Besonders schwer wird es allerdings, wenn man sich nicht nur gegen die auf Amazon handelnde Konkurrenz, sondern auch gegen den Plattformbetreiber selbst durchsetzen muss. Bei einer Umfrage gaben deutsche Marketplace-Händler:innen im April 2021 an, dass, um die Buy-Box zu erobern, der eigene Verkaufspreis um 20 Prozent unter jenem des vergleichbaren Amazon-Angebots liegen müsse.
Zu dem Schluss, dass Amazon in der Buy-Box „auffallend oft mit seinen eigenen Marken und Produkten angezeigt“ werde, kam auch das ARD-Magazin Plusminus im Mai 2022. Bei der Untersuchung von 64.000 Produkten erschienen jene in einem Drittel der Fälle Amazon-Angebote in der Buy-Box. Dabei waren bei 8.000 Produkten andere Händler:innen günstiger als Amazon.
Der E-Commerce-Konzern widersprach dem Vorwurf der Bevorzugung eigener Angebote. Tatsächlich geht es bei der Besetzung der Buy-Box nicht nur um den Preis, sondern auch um Zuverlässigkeit und Geschwindigkeit bei der Lieferung sowie die Bewertungen von Kund:innen. Die genaue Aufschlüsselung und Gewichtung hat Amazon bisher aber nicht verraten.
In Kürze dürfte sich Amazon vor einem Gericht in Großbritannien ähnlichen Vorwürfen gegenübersehen. Neben der Bevorzugung eigener Produkte in der Buy-Box geht es auch um die Verwendung eines geheimen und vor allem Amazon begünstigenden Algorithmus. Amazon verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht, heißt es.
Wie unter anderem Reuters berichtet, bereitet die Verbraucherrechtsanwältin Julie Hunter eine Sammelklage gegen den Online-Händler vor. Es droht eine Strafzahlung von bis zu 900 Millionen Pfund (1,03 Milliarden Euro). Die Klage soll im Namen aller britischen Verbraucher:innen erhoben werden, die seit Oktober 2016 bei Amazon eingekauft haben.
Amazon bestreitet die Vorwürfe. Die Behauptungen seien falsch, so das Unternehmen. Man sei sicher, dass dies im Rahmen des möglichen Gerichtsverfahrens deutlich wird. Die Klage soll bis Ende Oktober 2022 eingereicht werden. Über die Zulassung entscheidet dann das zuständige Wettbewerbsberufungsgericht (Competition Appeal Tribunal, CAT).
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team