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Wegen Diskriminierungsvorwürfen: Arbeitgeber schikaniert Angestellte – und verliert Millionen

Rund 2,5 Millionen Euro sprach ein britisches Gericht einer Bankangestellten als Entschädigung für Diskriminierung aufgrund ihres Geschlechts zu. Das Urteil hätte für den betroffenen Arbeitgeber milder ausfallen können, hätte der sich besser benommen.
Dabei war die Faktenlage recht eindeutig. Der klagenden Bankangestellten war es bereits im Jahr 2019 gelungen, nachzuweisen, dass ihr seit mindestens 2013 rund 48.000 Euro weniger Jahresgehalt als einem männlichen Kollegen auf vergleichbarer Ebene gezahlt wurde. Ebenso konnte sie belegen, dass sie auch hinsichtlich der Festsetzung ihrer Boni benachteiligt wurde.
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In der Öffentlichkeit wurde der Fall vor allem für die Anekdote bekannt, dass die Klägerin eines Tages einen Hexenhut auf ihrem Schreibtisch vorgefunden hatte, der wahrscheinlich von männlichen Kollegen dort abgelegt worden war, die am Abend zuvor gefeiert hatten.
In der Gesamtschau kamen die Richter zu einem für die BNP Paribas verheerenden Ergebnis. Denn sie erhöhten die fällige Entschädigung noch einmal um rund 383.000 Euro mehr, als sie aufgrund der Schwere der Diskriminierung und vor allem aufgrund des Versäumnisses der BNP, ein ordnungsgemäßes Verfahren zur Klärung der Beschwerde einzuleiten, hätte sein sollen. Der resultiert nun aus dem Vorwurf, die Bank habe den Verhaltenskodex des britischen Beratungs-, Schlichtungs- und Schiedsgerichtsdienstes für die Behandlung von Arbeitnehmerbeschwerden nicht befolgt.
Stattdessen sei sie regelrecht schikaniert worden nachdem sie ihre berechtigte Beschwerde eingereicht hatte. Die Versäumnisse des Arbeitgebers waren laut Gericht so schwerwiegend, „dass es in mancher Hinsicht genauso gut gar kein Beschwerdeverfahren gegeben haben könnte”, heißt es in der Entschädigungsentscheidung.
Damit nicht genug – bei Diskriminierungsklagen im Vereinigten Königreich wird in der Regel zusätzlich eine Entschädigung für die „Verletzung der Gefühle“ gezahlt. In diesem Fall betrug dieser Teil der Entschädigung rund 42.000 Euro und lag damit im oberen Bereich der durch Präzedenzfälle festgelegten Spanne. Der Richter erklärte die hohe Strafe mit der „boshaften und rachsüchtigen“ Natur des diskriminierenden Verhaltens.
Die BNP Paribas gibt sich inzwischen reumütig und verspricht, man wolle sicherstellen, „dass alle unsere Mitarbeiter jederzeit mit dem ihnen gebührenden Respekt behandelt werden.“ Andererseits hatte der verantwortliche Vorgesetzte der Klägerin weder disziplinarische Maßnahmen zu befürchten, noch wurden seine Bonuszahlungen reduziert. Fraglich, ob die Bank das Gericht richtig verstanden hat.
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