Ermäßigter Mehrwertsteuersatz für E-Books und Co.
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Für digitale Publikationen wie E-Books soll zukünftig der gleiche Mehrwertsteuersatz wie für Druckerzeugnisse gelten. (Foto: Shutterstock)
Die Bundesregierung hat heute den Entwurf des Jahressteuergesetzes beschlossen. Demnach wird mit dem Gesetz neben Änderungen bei steuerlichen Bedingungen für Jobtickets und einer Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer auch ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz für digitale Publikationen eingeführt. E-Papers, E-Books, Periodika und ihre analogen Stellvertreter werden also fortan mit 7 Prozent steuerlich gleich behandelt, statt wie bislang zu unterschiedlichen Sätzen.
Steuersätze bislang „merkwürdigerweise“ ganz unterschiedlich
Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, sieht darin ein wichtiges kultur- und medienpolitisches Vorhaben, wie aus einer Pressemitteilung der Bundesregierung hervorgeht. Eine vielfältige Presselandschaft sei für eine freie und unabhängige Meinungsbildung unverzichtbar, ganz gleich, ob gedruckt oder online. Sie habe diesen Schritt daher bereits seit Langem gefordert. Damit dürfte sie nicht alleine sein, denn die Unterscheidung dürfte bei den meisten Personen zu Unverständnis geführt haben. So auch bei Finanzminister Olaf Scholz, der den Schritt in einem Video auf Twitter erklärte und beschrieb, dass die Steuersätze für E-Books und gedruckte Bücher bislang „merkwürdigerweise“ ganz unterschiedlich gewesen seien.
https://twitter.com/OlafScholz/status/1156491125907165185
Ausnahme „unhaltbar“
Mit dem Gesetz rennt die Bundesregierung bei Betroffenen wie Verlegern und Buchhändlern offene Türen ein. Sie würden den Schritt ebenfalls begrüßen, wie aus einer gemeinsamen Pressemitteilung von Verbänden und Vereinen des Buchhandels, der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, der Bildungsmedien und der Bibliotheken hervorgeht. Den Organisationen zufolge sei es jedoch „unhaltbar“, dass der reduzierte Mehrwertsteuersatz nicht gilt, wenn eine Publikation gemeinsam mit weiteren Publikationen in gebündelter Form aus einer Datenbank heraus angeboten wird. Solche Datenbanken seien ein wesentlicher und wachsender Teil des Vertriebs von digitalen Publikationen, bei wissenschaftlich orientierten Fachmedien sei es sogar die wichtigste Verbreitungsform. „Die angegebene Begründung, das EU-Recht erlaube keine Begünstigung gebündelter Publikationen, überzeugt rechtlich nicht und ist medienpolitisch der falsche Weg“, monieren die Organisationen daher in ihrer Meldung und appellieren an die Bundesregierung. Diese solle nach der Sommerpause die reduzierte Mehrwertsteuer auf alle relevanten Vertriebswege digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften ausdehnen.
EU-Recht verhinderte steuerliche Gleichbehandlung
Bislang hat das EU-Recht eine solche steuerliche Gleichbehandlung verhindert. Sie ist erst möglich, seit der EU-Ministerrat im Dezember 2018 beschlossen hat, dass EU-Mitgliedsstaaten zwischen normalen und ermäßigten Steuersätzen wählen können.
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