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Diese Neuerung bei Ebay könnte für die Käufer:innen teuer werden

Ebay hat einmal mehr ein paar spannende Neuerungen für Händler:innen verabschiedet. Eine speziell könnte für die Kund:innen zukünftig teuer werden – und zu einer Menge Streitigkeiten führen.

3 Min. Lesezeit
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(Foto: JHVEPhoto / Shutterstock.com)

Regelmäßig ändert Ebay einige Details für Händler:innen. Meistens sind diese auch nur fair und im Interesse der Händler:innen. Im aktuellen Fall gibt es indes eine Neuerung, die für Käufer:innen zum Problem werden könnte. Denn Verkäufer:innen mit entsprechend untadeligem Bewertungsprofil oder mit dem Servicestatus „Überdurchschnittlich“ haben in Zukunft die Möglichkeit, bei der Rückgabe von Produkten einen Teil des Erstattungsbetrags einzubehalten – und zwar bis zu 50 Prozent.

Das soll Schäden abdecken, wenn die Produkte gebraucht, beschädigt oder nicht vollständig zurückgeschickt werden. Es geht darum, dass Händler:innen sich in Zukunft besser vor Missbrauch der an sich recht kulanten Regelungen bei Ebay schützen sollen.

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Das mag zwar schön für Händler:innen sein, die in der Vergangenheit schon häufiger bemängelt hatten, dass es für sie sehr schwer ist, retournierte Ware wieder ohne größere Verluste in den Verkauf zu bringen, es könnte aber auch dazu führen, dass es Händler:innen übertreiben und die Kundschaft dann, obwohl sie im Recht ist, mit Einbußen rechnen muss.

Prinzipiell ist diese neue Regelung nicht unfair. Sie kann aber von Händler:innen ausgenutzt werden und bringt den Kunden oder die Kundin einmal mehr in eine schwächere Position. Letzten Endes wird sich zeigen müssen, wie souverän alle Beteiligten (hier vor allem auch Ebay) damit umgehen werden. Klar ist aber auch, dass der Amazon Marketplace hier (auf Kosten der Händler:innen) mehr auf Seiten der Kundschaft agiert.

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Ebay justiert bei der Erstattung der Verkaufsprovision

Zudem schreibt Ebay ab April Händler:innen bei anteiliger Berechnung von Gutschriften automatisch Verkaufsprovisionen gut, wenn diese eine freiwillige Teilrückerstattung gewährt haben. In dem Fall errechnet sich die Provision auf Basis des reduzierten Betrags.

Zudem schreibt das Unternehmen den Händler:innen automatisch berechnete Anteile an weiteren Gebühren, die etwa durch die Nutzung der Services „Anzeigen Standard“ oder für internationale Transaktionen entstehen, ebenfalls gut. Der fixe Anteil der Verkaufsprovision in Höhe von 35 Cent oder die Gebühren für die Anzeigenformate „Anzeigen Express“ und „Anzeigen ErweitertBETA“ werden dagegen nicht erstattet.

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Neu ist auch eine weitere Änderung, die Händler:innen freuen wird: Bisher behält Ebay den fixen Anteil der Verkaufsprovision in Höhe von 35 Cent pro Bestellung auch dann ein, wenn eine Bestellung auf Käufer:innenwunsch storniert wird. Ab April 2023 will Ebay nun die gesamte Verkaufsprovision einschließlich des fixen Anteils erstatten, wenn Händler:innen der Kaufabbruch-Anfrage zustimmen.

Der Hintergrund ist, dass einige Transaktionen ohne ein Verschulden der Verkäufer:innen storniert werden. Zudem erstattet Ebay den fixen Anteil der Verkaufsprovision, wenn Händler:innen freiwillig eine vollständige Rückerstattung gewähren. Ausgenommen von der Änderung sind Rückerstattungen aufgrund „nicht wie beschriebener“ Artikel.

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Einige weitere Neuerungen dagegen sind nur für bestimmte Verkaufskategorien relevant. So senkt Ebay ab März die Verkaufsprovision in der Kategorie Münzen bis 990 Euro von zurzeit elf auf sechs Prozent. Und auch in der Kategorie Herren- und Damen-Sneaker sinkt die Verkaufsprovision über 100 Euro auf sieben Prozent für den Anteil am Gesamtverkaufsbetrag bis 990 Euro. Für Sneaker unter 100 Euro bleibt die Verkaufsprovision unverändert bei zwölf Prozent.

Interessanter ist dagegen die Erhöhung der Verkaufsprovision bei niedrigem Servicestandard, die das Unternehmen beschlossen hat. So will Ebay die Spreu vom Weizen trennen und verhindern, dass die Plattform durch einzelne unzuverlässige Händler:innen als nicht attraktiv wahrgenommen wird.

Umsetzung gesetzlicher Regelungen für Altgeräte

Inzwischen hat das Unternehmen auch erläutert, wie man die Verordnung über die erweiterte Herstellerverantwortung (Extended Producer Responsibility, EPR) umsetzen will, die der Vermeidung und Verwaltung des Abfallaufkommens dienen soll. Demnach sind Verkäufer:innen, die als Hersteller oder Erstinverkehrbringer gelten, für den gesamten Lebenszyklus ihrer verkauften Produkte verantwortlich.

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Relevant ist das vor allem für Händler:innen im Kontext Elektronik und elektrische Geräte. Diese müssen nun eine Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) vorweisen, konkreter eine WEEE-Nummer (Waste Electrical and Electronic Equipment). Diese ist im Übrigen auch beim Produktverkauf und auf Rechnungen anzugeben.

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen

PS5, Schrotflinten und Drogen: Wenn Amazon-Bestellungen nach hinten losgehen Quelle:
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