Einspruch gegen Infowars-Auktion: Darf The Onion das rechte Portal doch nicht kaufen?
Am 14. November 2024 hatte eine Auktion in den USA für einen riesigen medialen Wirbel gesorgt. Die legendäre Satire-Website The Onion hatte die rechte Plattform Infowars von Alex Jones ersteigert.
Support durch Familien von Amoklauf-Opfern
Und zwar mit finanzieller Unterstützung von Angehörigen der Opfer des Sandy-Hook-Amoklaufs. Diese Gewalttat, bei der im Dezember 2012 Sandy Hook Elementary School insgesamt 28 Menschen, darunter 20 Kinder, erschossen worden waren, hatte Infowars-Betreiber Alex Jones wiederholt angezweifelt.
Verschwörungserzählungen unter anderem zu dem Amoklauf hatten Jones eine Klage der Familien der Opfer eingebracht – inklusive einer Geldstrafe in Höhe von 1,4 Milliarden US-Dollar. Die darauffolgende Pleite sorgte letztlich dafür, dass Infowars versteigert wurde. Mit dem zunächst bekannten Ergebnis.
Die hinter The Onion stehende Firma Global Tetrahedron hatte angekündigt, das zwischenzeitlich abgeschaltete Portal im Januar 2025 wieder an den Start bringen zu wollen. Dann als Parodie seiner selbst. Man werde sich dann über „seltsame Internet-Persönlichkeiten“ wie Jones lustig machen.
Jones-Gruß: Infowars wieder online
Wer am 15. November aber auf der Infowars-Seite landete, stellte fest, dass das Portal wieder online war. Inklusive einer Grußbotschaft von Jones, laut dem Infowars vorerst zurück sei. Es sei dem rechtmäßigen Besitzer zurückgegeben worden.
Wie das? Wie sich herausstellte, hatte der Richter, der das Insolvenzverfahren von Jones überwacht, kurz nach Beendigung der Auktion eine Dringlichkeitsanhörung einberufen. Dabei äußerte das Anwaltsteam von Jones Bedenken zu dem Ausgang der Auktion an.
Ging alles mit rechten Dingen zu?
Die Kritik: Angeblich soll der zweite Bieter neben The Onion, ein Unternehmen, das mit einer der Websites von Jones verbunden ist, 3,5 Millionen Dollar für Infowars geboten haben. Das Angebot von The Onion soll dagegen weit darunter gelegen haben.
Gewonnen hatte The Onion, weil im Rahmen der Auktion die Familien der Opfer des Amoklaufes auf einen unbekannten Teil ihrer Ansprüche gegen Jones verzichten wollten. Es hatte allerdings kein öffentliches Bieterverfahren gegeben.
Kein öffentliches Bieterverfahren
Die Auktion wurde aufgrund der zuvor geheim eingereichten Gebote entschieden. Der Verantwortliche für die Auktion hatte erklärt, dass ein öffentliches Bieterverfahren von dem zuständigen Richter im September nicht als verpflichtend angesehen worden sei.
In der kommenden Woche soll im Rahmen einer Beweisanhörung festgestellt werden, ob die Auktion fair durchgeführt worden sei. Niemand solle sich mit den Ergebnissen der Auktion wohlfühlen sollen, zitiert der Guardian den Richter. Alles in allem heißt das wohl, dass sich das Ganze wohl noch etwas hinziehen dürfte.