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Elon Musk vs. OpenAI: Der Gerichtskampf um ChatGPT wird immer komplexer

Ein Anwaltsteam hat im Auftrag von Elon Musk eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI eingereicht. Einmal mehr geht es darum, den ChatGPT-Entwickler davon abzuhalten, profitorientiert zu arbeiten. Aber ein Detail lässt tief blicken.

2 Min.
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Elon Musk versus OpenAI: Gerichtskampf geht in nächste Runde. (Bild: picture alliance/Anadolu | Muhammed Selim Korkutata)

Im Februar 2024 hatte Elon Musk OpenAI wegen angeblichen Vertragsbruchs und Verletzung der Treuepflicht verklagt. Anders als mit ihm als Investor vereinbart, habe sich der ChatGPT-Entwickler von seiner Non-Profit-Orientierung abgewendet, so der Vorwurf.

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Musk weitet Klagen gegen OpenAI aus

Nachdem die ursprüngliche Klage im Juni fallen gelassen worden war, hatte Musk im August noch einmal nachgelegt – mit ähnlichen Vorwürfen. Nur war die Klageschrift jetzt ungefähr doppelt so lang – und die Zahl der Anklagepunkte gegen OpenAI und dessen CEO Sam Altman hat sich von fünf auf 15 verdreifacht.

Diese Klage war Anfang November noch einmal erweitert worden. Doch das ist offenbar noch lange nicht das Ende der gerichtlichen Auseinandersetzung zwischen Musk und OpenAI. Denn jetzt haben Musks Anwält:innen eine einstweilige Verfügung gegen OpenAI eingereicht, mit der das Unternehmen davon abgehalten werden soll, profitorientiert zu arbeiten.

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Profitorientierung und Investorenzugang

Wie CNBC berichtet, steht hinter der Klage neben Musk und seinem KI-Startup xAI mit Shivon Zilis auch ein früheres Mitglied des OpenAI-Boards. Doch wenn man genauer hinschaut, geht es Musk nicht nur um die Non-Profit-Orientierung, die spätestens nach dem milliardenschweren Einstieg von Microsoft verloren zu gehen droht.

Explizit ist in dem Antrag die Rede davon, dass OpenAI untersagt werden soll, Investor:innen davon abzuhalten, zugleich auch in konkurrierende Firmen wie xAI zu investieren. Um dieses Thema war es auch schon in der oben erwähnten Ausweitung der aktuellen Klage gegangen.

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Musks Vorwürfe gegen OpenAI

Demnach, so Musks Anwaltsteam, würde OpenAI Investor:innen dazu anhalten, einer Art „Gruppenboykott“ zuzustimmen, „der xAI den Zugang zu wichtigem Investitionskapital versperrt“. Dabei profitierten Microsoft und OpenAI von wettbewerbsrelevanten Informationen, die während der Anfangsjahre der Entwicklung generativer KI geteilt worden seien.

Elon Musks Leben in Bildern Quelle: dpa

Während Microsoft sich nicht zu der gerichtlichen Auseinandersetzung äußern wollte, blickt OpenAI dem Ganzen offenbar gelassen entgegen. „Elons vierter Versuch, der erneut dieselben haltlosen Beschwerden wiederholt, ist weiterhin völlig unbegründet“, heißt es in einer entsprechenden Mitteilung.

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