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EU-Kommission: 37 Prozent aller Onlineshops setzen auf manipulative Praktiken

Die Europäische Kommission hat wieder einige Sweeps auf Shopseiten durchlaufen lassen. Das sind mehrstufige und gleichzeitige Kontrollen, um Verstöße gegen das EU-Verbraucherrecht festzustellen.
Im nächsten Schritt wendet sie sich an die nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der Gesetze zuständig sind. Der letzte Sweep hatte drei Kategorien von sogenannten Dark Patterns im Visier. So heißen manipulative Online-Techniken, um Verbraucher:innen unter Druck zu setzen, eine bestimmte Kaufentscheidung zu fällen.
Die erste Kategorie betrifft Countdown-Zähler. Sie suggerieren dem:der Kund:in, dass das gezeigte Angebot nur noch begrenzte Zeit oder in begrenzter Menge vorhanden ist. Das setzt die Verbraucher:innen unter Druck, die „Gelegenheit“ wahrzunehmen.
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Das Problem: Einige Countdown-Timer sind gefälscht. Sie springen nach Ablauf der Frist einfach wieder an den Anfang. Die Kommission spricht auch von Fälschung, wenn das angebliche Angebot nach Ablauf weiter verfügbar ist. Die Prüfer:innen fanden 42 Websites, die mit gefälschten Zählern arbeiteten.
Die zweite Kategorie der kontrollierten Dark Patterns bezeichnet die Prüfstelle als „falsche Hierarchie“. Dabei geht es darum, dass Schnittstellen in einer Art und Weise gestaltet sind, dass sie den:die Verbraucher:in entweder visuell oder durch die verwendete Sprache zu bestimmten Wahlmöglichkeiten führen.
54 der Webshops betrieben unrechtmäßige Manipulationen dieser Art und versuchten so zu Abonnements, teureren Produkten oder Lieferoptionen zu drängen.
Die dritte Kategorie betrifft das Verstecken maßgeblicher Informationen – etwa durch besonders kleine Schrift, niedrigen Kontrast zum Hintergrund oder andere Tricks.
Zu den versteckten Daten gehörten Lieferkosten, die genaue Produktzusammensetzung oder billigere Alternativen. 70 Onlineshops verwendeten Dark Patterns dieser Art. 23 versteckten Informationen, um Verbraucher:innen zum Abschluss von Abonnements zu verleiten.
Neben den Onlineshops untersuchten die Prüfer:innen auch 102 Apps der Websites. Das Ergebnis: 27 der Apps setzten ebenfalls Dark Patterns aus den genannten drei Kategorien ein. Die Verbraucher:innenschützer:innen sehen in 37 Prozent der Fälle einen Anfangsverdacht, dass die entsprechenden Shops gegen die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken verstoßen. EU-Justizkommissar Didier Reynders forderte die nationalen Behörden auf, gegen die Praktiken vorzugehen.
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„Dabei geht es darum, dass Schnittstellen in einer Art und Weise gestaltet sind, dass sie den:die Verbraucher:in entweder visuell oder durch die verwendete Sprache zu bestimmten Wahlmöglichkeiten führen.“
Gendern ist auch ein Dark Pattern. Nur ist hat niemand davon einen Vorteil. Wie soll man denn den Blödsinn denn noch lesen, ohne komplett aus dem Lesefluss gerissen zu werden? Ihr diskriminiert damit jeden mit Sprachproblemen.