Europäische Preisvergleichsportale wollen Google Shopping in die Schranken weisen
Vor rund fünf Jahren verhängte die Europäische Kommission eine Geldstrafe in Höhe von immerhin 2,42 Milliarden Euro (2,33 Milliarden US-Dollar) gegen Google und forderte das Werbung betreibende Unternehmen auf, in Zukunft auf die Bevorzugung seines Shoppingdienstes Google Shopping gegenüber anderen vergleichbaren Services zu verzichten.
Jetzt haben über 40 europäische Mitbewerber von Google Shopping die EU-Kartellbehörden aufgefordert, mithilfe neuer technischer Vorschriften dafür zu sorgen, dass der Google-Mutterkonzern Alphabet die EU-Anordnung aus dem Jahr 2017 auch einhält, die mehr Wettbewerb auf seiner Suchseite vorsieht.
Die EU-Kommission und später, im November vergangenen Jahres, auch der EuGH waren zu dem Schluss gekommen, dass Google seit Anfang 2008 seine Marktmacht im Suchmaschinenbereich (über 90 Prozent Marktanteil in vielen EU-Staaten verbunden mit hohen Schranken für den Markteintritt neuer Player) dazu genutzt habe, um bei produktbezogenen Suchen die zu Google Shopping gehörenden Ergebnisse in bevorzugter Position auf der Ergebnisseite anzuzeigen. Diese wurden prominent oben in der Liste oder rechts im Kasten ausgespielt, während der Algorithmus die relevantesten Mitbewerberdienste (also andere Preissuchmaschinen) bestenfalls auf den nächsten Seiten ausspielte.
Das habe den Traffic bei Google Shopping vervielfacht (die Rede ist teilweise vom Faktor 45), während der Traffic bei den Wettbewerbern um teilweise bis zu 92 Prozent eingebrochen sei. Das Gericht sah es als besonders problematisch an, dass es keine anderen Lösungen für die Mitbewerber gebe, diesen Malus auszugleichen.
Die Bemühungen um fairen Wettbewerb fruchten nicht
Auch wenn Google erklärte, man wolle Google Shopping nicht anders behandeln als die Mitbewerber, sofern diese im Rahmen einer Auktion für Anzeigen in der Shopping-Box bieten, die oben auf einer Suchseite erscheint, stellt das die Konkurrenz bei Weitem nicht zufrieden.
In einem Schreiben an die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager haben nun mehr als 40 Unternehmen, darunter Kelkoo aus Großbritannien sowie Pricerunner aus Schweden und Idealo aus Deutschland, den Vorschlag für rechtlich nicht zufriedenstellend erklärt. Bisher habe all das nicht dazu beigetragen, dass sie von den Anzeigenauktionen profitierten.
Der Vorwurf der übrigen Preisvergleiche lautet, dass Googles Mechanismus gegen den Digital Markets Act (DMA) verstoße. Die Bemühungen seitens Vestagers, die Macht der Digitalkonzerne aus den USA zu beschneiden, sind damit offenbar noch nicht erfolgreich.
„Googles prominente Einbettung von Shopping-Units ist ein eindeutiger Verstoß gegen das DMA-Verbot der Selbstreferenzierung“, zitiert die Nachrichtenagentur Reuters aus dem Schreiben. „Die Kommission muss den Platz auf den allgemeinen Suchergebnisseiten wieder für die relevantesten Anbieter öffnen, indem sie Googles Shopping-Units entfernt, die keinen Wettbewerb zulassen, sondern zu höheren Preisen und weniger Auswahl für die Verbraucher führen und eine unfaire Übertragung von Gewinnspannen von Händlern und konkurrierenden Preisvergleichsdiensten auf Google bedeuten.“
Zwergenaufstand oder konzertierte Aktion der Preisvergleichsportale? Klar ist: Der neue Rechtsrahmen, den die EU geschaffen hat, muss nun auch umgesetzt und ausgeschöpft werden, damit die EU wettbewerbsrechtlich das erreicht, was Vestager seit Jahren anstrebt.