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Ratgeber

Finanzen für Paare: Mit diesen Modellen müsst ihr nie wieder wegen Geld streiten

Wie regeln wir unsere gemeinsamen Finanzen? Eine Frage, die sich viele Paare stellen. Das Drei-Konten-Modell – auch Beziehungsretter genannt – ist nur eine von vielen Lösungen. Wir stellen euch die beliebtesten vor.

Von Stephan Kintrup
6 Min.
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Wer zusammen lebt, muss auch finanzielle Fragen klären. (Foto: Andrey_Popov/Shutterstock)

In einer Beziehung fallen im Laufe der Zeit immer mehr gemeinsame Ausgaben etwa für Miete, Strom und Lebensmittel an. Zu Beginn einer Beziehung werden Ausgaben häufig abwechselnd gezahlt oder miteinander verrechnet. Dabei den Überblick zu behalten, wird spätestens mit einer gemeinsamen Wohnung schwierig. Dabei helfen kann ein Gemeinschaftskonto. So können gemeinsame Ausgaben unkompliziert beglichen werden, ohne dass jede Ausgabe dokumentiert oder direkt verrechnet werden muss.

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Gleichzeitig ist es ratsam, dass beide ihr eigenes Konto behalten, um unabhängig zu bleiben. Auf diese Weise kann jeder über sein eigenes Geld frei verfügen und bleibt weiterhin selbstbestimmt. Mit seinem eigenen Geld kann jeder machen, was er möchte. Lediglich über gemeinsame Ausgaben vom Gemeinschaftskonto müssen sich beide einigen.

Wie organisieren Paare ihre Finanzen?

Wenn ihr in einer Beziehung lebt, ist es sinnvoll, in Ruhe über die eigenen und gemeinsamen Finanzen zu sprechen. Ihr solltet euch überlegen, welche Ausgaben ihr habt und wie diese zu eurer eigenen und gemeinsamen finanziellen Situation passen. Wenn ihr unterschiedlich viel verdient, solltet ihr insbesondere klären, welchen Lebensstil ihr gemeinsam führen möchtet. Eine große schöne Wohnung in guter Lage kann sich vielleicht einer von euch gut leisten, aber der andere müsste sich dafür ansonsten stark einschränken. Daher solltet ihr eine Bestandsaufnahme der Einnahmen und Ausgaben machen und überprüfen, ob dies für jeden von euch passt.

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Wenn ihr feststellt, dass die Ausgaben nicht zu eurer finanziellen Lage passen, gibt es zwei Möglichkeiten: Einer zahlt mehr oder ihr schränkt euch ein. Was besser zu euch passt, müsst ihr entscheiden. Ihr solltet aber auch eure gemeinsame Situation berücksichtigen, da sie von verschiedenen Faktoren wie Gehalt, Arbeitszeit, Haus- oder Sorgearbeit abhängen kann. Was fair ist, ist häufig subjektiv. Wichtig ist, dass ihr eine gemeine Lösung findet, mit der ihr beide zufrieden seid.

Wenn ihr euch über eure gemeinsamen Ausgaben und die Verteilung einig seid, fehlt noch ein gemeinsames Konto. Darauf überweist jeder in Zukunft den vorher vereinbarten Anteil. Mit dem gemeinsamen Geld begleicht ihr dann eure Ausgaben. Dafür müsst ihr eure Daueraufträge und Lastschriften auf das Gemeinschaftskonto umstellen. Eure eigenen Konten könnt ihr behalten. So habt ihr ein Drei-Konten-Modell mit der klaren Trennung zwischen meinem, deinem und unserem Geld. So regelt ihr eure gemeinsamen Ausgaben deutlich unkomplizierter und bleibt gleichzeitig unabhängig.

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Beide zahlen 50/50

Eine beliebte Variante, die Kosten aufzuteilen, ist 50/50. Das kann in verschiedenen Fällen sinnvoll sein. Meist setzt es voraus, dass beide zu gleichen Teilen arbeiten können. Ebenfalls ist es sinnvoll, wenn beide gleich viel verdienen.

Auch möglich ist es, wenn die Gehälter unterschiedlich sind, sich am Konsum von der Person mit dem geringeren Einkommen zu orientieren. Hierbei kann man Faustformeln zu Ausgaben heranziehen, etwa sollte man maximal 30 Prozent seines Einkommens für die Miete ausgeben. So muss keiner über seine Verhältnissen leben und beide können weiterhin Geld für ihre eigenen Hobbys ausgeben und sparen.

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Jeder so viel er kann

Anstatt die Kosten zu halbieren, können die Ausgaben auch einkommensabhängig bestritten werden. Das bietet sich an, wenn es einen (großen) Gehaltsunterschied gibt. Besonders ratsam ist es, wenn man sich am Lebensstand des einkommensstärkeren Partners orientiert. Ansonsten könnten die Ausgaben die Person mit weniger Einkommen überfordern. In diesem Fall ist es also sinnvoll, die Einzahlungen an das Gehalt zu koppeln.

Wenn es um Gehaltsunterschiede in der Beziehung geht, ist häufig vom Gender-Pay-Gap die Rede. Laut dem Statistischen Bundesamt beträgt der unbereinigte Gender-Pay-Gap 18 Prozent. Demnach verdienen Frauen im Durchschnitt brutto 18 Prozent weniger pro Stunde. Dabei werden Verdienstunterschiede aufgrund von unterschiedlich bezahlten Berufen sowie verschiedener Karrierestufe oder Qualifikationen zwischen Frauen und Männern nicht berücksichtigt. Werden diese Unterschiede herausgerechnet, liegt der Gender-Pay-Gap noch bei sechs Prozent. Dennoch ist das Gehalt der Frauen im Durchschnitt geringer.

Alles in einen Topf

Eine weitere Möglichkeit: alles in einen Topf. Dabei werden die vollständigen Einkünfte beider auf das Gemeinschaftskonto eingezahlt. Damit wird dann der gemeinsame Lebensunterhalt bestritten. Anschließend wird das übrige Geld zur Hälfte auf die eigenen Konten überwiesen. Durch diese Methode haben beide Partner gleich viel Geld für ihre privaten Konten zur Verfügung.

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Besonders sinnvoll ist diese Variante, wenn sich eine Person stärker um den Haushalt und die Kindererziehung kümmert. So werden nicht nur die Kosten beglichen, sondern es können auch beide ihren eigenen Hobbys nachgehen und Vermögen aufbauen.

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Das Statistische Bundesamt gibt neben dem Gender-Pay-Gap auch den Gender-Gap Arbeitsmarkt an. Er ergänzt den Gehaltsunterschied pro Stunde durch die Unterschiede bezüglich Arbeitszeit und der Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern. Mit 39 Prozent ist er nochmals höher als der Gender-Pay-Gap. Dies zeigt, dass Frauen tendenziell nicht nur weniger pro Stunde verdienen, sondern auch weniger beruflich arbeiten.

Das Beste aus allen Welten

Die verschiedenen Möglichkeiten – von 50/50 bis zu „alles in einen Topf“ – können auch kombiniert oder zu unterschiedlichen Zeiten genutzt werden. Es ist also sinnvoll, regelmäßig mit dem Partner über die Finanzen zu sprechen und zu klären, ob alles in Ordnung ist. Auf diese Weise vermeidet man Unklarheiten und kann gegebenenfalls aufkommende Unstimmigkeiten früh lösen.

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Sobald sich die Lebenssituation ändert, zum Beispiel durch Kinder, ist es sinnvoll, die Einzahlungsart zu überprüfen. Wenn sich beispielsweise ein Partner vermehrt um die Kinder kümmert und deshalb beruflich weniger arbeiten kann, bietet es sich an, darüber zu sprechen, wie dies ausgeglichen werden kann.

Was gibt es zu beachten?

Ein gemeinsames Konto zu eröffnen, erfordert Vertrauen. Denn ihr habt beide dieselben Rechte und Pflichten in Bezug auf das Gemeinschaftskonto. Das heißt, jeder von euch kann – ohne Zustimmung des anderen – auf das gesamte Geld zugreifen. Zudem haften beide – ganz egal, wer das Konto überzogen hat. Ihr solltet also genau besprechen, was ihr vom Gemeinschaftskonto bezahlen möchtet.

Vielen ist auch nicht klar, dass das Geld auf dem Gemeinschaftskonto beiden zur Hälfte gehört. Dabei spielt es keine Rolle, wer welchen Anteil eingezahlt hat. Das kann Auswirkungen auf die Steuer haben. Wenn eine Person allein oder mehr auf das Gemeinschaftskonto überweist, kann die Hälfte davon als Schenkung angesehen werden und gegebenenfalls Schenkungssteuer fällig werden. Denn das Geld gehört schließlich euch beiden.

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Bei der Schenkungssteuer gibt es aber eine Ausnahme: Solange das Konto für eine übliche Lebenshaltung genutzt wird, geht das Finanzamt nicht von einer Schenkung aus. Zudem gibt es Freibeträge, die steuerfrei verschenkt werden dürfen. Verheiratete Paare haben einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro. Unverheiratete Paare dürfen sich in zehn Jahren hingegen nur 20.000 Euro steuerfrei schenken.

Insbesondere wenn das Gemeinschaftskonto zum Sparen genutzt wird oder die Lebenshaltungskosten über das übliche Maß hinausgehen, kann Schenkungssteuer fällig werden. Wer sich unsicher ist, sollte sich daher lieber steuerlich beraten lassen oder ein alternatives Modell wählen.

Welche Alternativen gibt es?

Wenn ihr unsicher seid, ob das Drei-Konten-Modell zu euch passt, könnt ihr ebenso mit Vollmachten arbeiten. Dann ist kein Gemeinschaftskonto nötig. Das bietet sich besonders an, wenn ihr Sorge habt, dass ihr den Freibetrag für die Schenkungssteuer ausreizen würdet.

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Bedenken solltet ihr dabei, dass die andere Person auf euer gesamtes Geld zugreifen kann. Ihr solltet also genau vereinbaren, in welchem Fall der Partner Geld vom Konto ausgeben darf und in welcher Höhe. Ein weiterer Nachteil: Eine Vollmacht schafft eine größere Abhängigkeit als ein Drei-Konten-Modell. Schließlich gehört einem das Geld auf dem Konto des Partners nicht.

Eine weitere Alternative ist das Haushaltsbuch – klassisch in Papierform oder digital. Darin könnt ihr gemeinsame Ausgaben festhalten und vermerken, wer diese bezahlt hat. In einem vorher vereinbarten Rhythmus gleicht ihr dann, wenn nötig, die Zahlungen aus.

Unabhängig davon für welche Variante ihr euch entscheidet – Drei-Konten-Modell, Vollmachten oder Haushaltsbuch –, ihr müsst euch gemeinsam auf ein Modell einigen. Ihr kommt also an den Fragen „Was wollen wir gemeinsam kaufen?“ und „Wie teilen wir die Kosten auf?“ nicht vorbei.

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