Anzeige
Anzeige
News

Frauen in der Chefetage: Neue Studie zeigt, wie es um die Besetzung von Aufsichtsräten und Vorständen steht

Eine aktuelle Erhebung zeigt: Die Zahl der Frauen in den Vorständen großer deutscher Unternehmen ist so hoch wie noch nie. Von einer 50:50-Besetzung sind die meisten Gremien trotzdem noch weit entfernt – und drei Unternehmen reißen derzeit noch die gesetzlichen Vorgaben.

2 Min.
Artikel merken
Anzeige
Anzeige
Die Zahl der Frauen in Aufsichtsräten steigt insgesamt weiter an. (Foto: Ground Picture/Shutterstock)

Jahr für Jahr erhebt die Initiative Frauen in die Aufsichtsräte, kurz Fidar, wie es um die Geschlechterverteilung in den Aufsichtsräten und den Vorständen großer deutscher Unternehmen steht. Wer lenkt die Geschicke von Dax-Konzernen und ähnlich einflussreicher Wirtschaftsgrößen? Die neueste Erhebung zeigt sowohl Nachholbedarf als auch gute Fortschritte.

Anzeige
Anzeige

Vorstände in Deutschland: 19,3 Prozent Frauenanteil

Die gute Nachricht: Laut Fidar ist der Anteil der Frauen in den Chefetagen so hoch wie noch nie. Allerdings ist „so hoch wie noch nie“ nicht unbedingt gleichzusetzen mit „extrem hoch“ oder „50:50“: Durchschnittlich lag der Frauenanteil in den Aufsichtsräten der 180 untersuchten Konzerne zum Mai 2024 bei 37,3 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnete die Fidar damit immerhin einen Anstieg um zwei Prozentpunkte.

Von den Vorstandsposten waren im Mai 2024 19,3 Prozent weiblich besetzt, verglichen mit der letzten Erhebung stellt das einen Anstieg um einen Prozentpunkt dar. Fidar ergänzt hierzu allerdings, dass im Juni und im Juli noch sechs weitere Frauen in Vorstände eingezogen seien.

Anzeige
Anzeige

Gesetzliche Vorgaben: Drei Unternehmen fallen durch

Dass große Konzerne sich um mehr Frauen in den Chefetagen bemühen müssen, ist seit 2016 gesetzlich festgelegt. Laut Fidar gilt die verbindliche Frauenquote von 30 Prozent in Aufsichtsräten für 104 der 180 untersuchten Unternehmen.

65 der 180 untersuchten Betriebe sind zudem börsennotiert, paritätisch mitbestimmt und haben mehr als 2.000 Beschäftigte. Für sie gilt deswegen auch das sogenannte Mindestbeteiligungsgebot. Das schreibt seit 2022 vor: Gibt es einen Vorstand mit mehr als drei Personen, müssen darin mindestens eine Frau und mindestens ein Mann vertreten sein.

Anzeige
Anzeige

Bis auf drei Ausreißer wurde diese Vorgabe laut Fidar von allen betroffenen Unternehmen eingehalten. Der Finanzdienstleister Wüstenrot & Württembergische, der Druckmaschinenhersteller Koenig & Bauer sowie ein Lebensmittelhersteller konnten die gesetzlich vorgesehene Verteilung zum Untersuchungszeitpunkt nicht einhalten. Von Südzucker hieß es dazu in einer Stellungnahme gegenüber der dpa: „Unser aktueller Vorstand setzt sich aus vier Männern zusammen. Zum Ende Januar 2024 ist unsere Vorständin, Helen Arnold, aus dem Vorstand ausgeschieden.“ Man strebe eine Nachbesetzung mit einer Frau an. Ein ähnliches Vorhaben geben Koenig & Bauer an.

Eine Sprecherin von Wüstenrot & Württembergische argumentierte gegenüber der dpa, dass der Vorstand mittlerweile nur noch aus drei Personen bestehe und das Mindestbeteiligungsgebot daher nicht mehr gelte.

Anzeige
Anzeige

Insgesamt verzeichneten 65 der 180 Unternehmen rein männlich besetzte Vorstände,  23 davon legen auch zukünftig die Zielgröße null fest und planen somit nicht, Frauen in den Vorstand zu holen.

Menschen erzählen, warum sie wirklich um 5 Uhr aufstehen Quelle: Reddit / Shutterstock
Mehr zu diesem Thema
Fast fertig!

Bitte klicke auf den Link in der Bestätigungsmail, um deine Anmeldung abzuschließen.

Du willst noch weitere Infos zum Newsletter? Jetzt mehr erfahren

Anzeige
Anzeige
Kommentare

Community-Richtlinien

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus!
Hallo und herzlich willkommen bei t3n!

Bitte schalte deinen Adblocker für t3n.de aus, um diesen Artikel zu lesen.

Wir sind ein unabhängiger Publisher mit einem Team von mehr als 75 fantastischen Menschen, aber ohne riesigen Konzern im Rücken. Banner und ähnliche Werbemittel sind für unsere Finanzierung sehr wichtig.

Schon jetzt und im Namen der gesamten t3n-Crew: vielen Dank für deine Unterstützung! 🙌

Deine t3n-Crew

Anleitung zur Deaktivierung
Artikel merken

Bitte melde dich an, um diesen Artikel in deiner persönlichen Merkliste auf t3n zu speichern.

Jetzt registrieren und merken

Du hast schon einen t3n-Account? Hier anmelden

oder
Auf Mastodon teilen

Gib die URL deiner Mastodon-Instanz ein, um den Artikel zu teilen.

Community-Richtlinien

Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.

Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.

Dein t3n-Team

Kommentar abgeben

Melde dich an, um Kommentare schreiben und mit anderen Leser:innen und unseren Autor:innen diskutieren zu können.

Anmelden und kommentieren

Du hast noch keinen t3n-Account? Hier registrieren

Anzeige
Anzeige