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Nach FTX-Pleite: So funktioniert das Kryptoverwahrgeschäft

Sie sind nicht in Papiergeld und Münze zu fassen: Kryptowerte. Wir haben bei der Bafin nachgefragt, wie die digitalen Werte verwahrt werden. Das Kryptoverwahrgeschäft hat auch bei der FTX-Pleite eine Rolle gespielt.

5 Min. Lesezeit
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Die haptische Brieftasche für Kryptowährungen: ein Hardware-Wallet. (Foto: MB Lifestyle/Shutterstock)

Kryptowährungen eilt teilweise ein schlechter Ruf voraus, zum Beispiel durch die Verwicklungen in illegale Geschäfte. Doch das Kryptogeschäft kommt immer mehr heraus aus den Internettiefen. So entwickeln sich auch neue Dienstleistungen, etwa das Kryptoverwahrgeschäft. Was ist das eigentlich? Warum brauchen wir es und wie werden Werte verwahrt, die irgendwo in Codes umherschwirren?

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Das Kryptoverwahrgeschäft hat auch bei der Pleite der Kryptobörse FTX eine Rolle gespielt. Das Unternehmen gab an Kundengelder zu verwahren, während es allerdings große Teile davon an sein Schwesterunternehmen Alameda Research gegeben hat – ohne die Kund:innen zu informieren.

t3n hat schon im Sommer 2022 mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über das Kryptoverwahrgeschäft gesprochen. Die Bafin vergibt die Lizenzen für die Kryptoverwahrer, sprich: Sie erteilt ihnen die Erlaubnis für das Angebot der Dienstleistung.

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t3n: Was fällt unter das Kryptoverwahrgeschäft?

Bafin: Das Kryptoverwahrgeschäft ist die Verwahrung, Verwaltung und Sicherung von Kryptowerten oder kryptografischen Schlüsseln für andere. Auch die Sicherung von privaten kryptografischen Schlüsseln von Kryptowertpapieren für andere ist davon umfasst. Es handelt sich um eine Finanzdienstleistung. Das Kreditwesengesetz regelt diese in Paragraf 1 Absatz 1a Nummer 6.

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t3n: Warum sind diese Lizenzen wichtig?

Der Gesetzgeber hat das Kryptoverwahrgeschäft ins Kreditwesengesetz eingeführt, um Geldwäscherisiken zu begegnen und die europäischen Geldwäschevorgaben umzusetzen. Eine angemessene Regulatorik soll dazu beitragen, die Integrität der Märkte zu gewährleisten. Darüber hinaus wollte der Gesetzgeber einen rechtlichen Rahmen für die Durchführung dieser Finanzdienstleistung schaffen.

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Wichtig ist aber, dass die Aufsicht nur einen rechtssicheren Rahmen für die vertrauenswürdige Durchführung der Finanzdienstleistung durch dafür zugelassene Institute schafft. Die Kryptowerte selbst und ihre Märkte bergen weiterhin eine Reihe von Risiken für Verbraucher. Hierzu hat die Bafin auch eine Verbraucherwarnung veröffentlicht.

t3n: Kryptowährungen sind abstrakt. Wie muss man sich die Verwahrung vorstellen?

In den meisten Fällen stellt sich die Verwahrung so dar, dass der Kryptoverwahrer eine Dienstleistung oder eine technische Lösung anbietet, mit der er die Sicherung der privaten Schlüssel für den Kunden übernimmt. Dieser Schlüssel gibt seinem Inhaber die Möglichkeit, eine Übertragung der Kryptowerte zu initiieren, indem er die Transaktion mit dem privaten Schlüssel signiert. Der Inhaber des Schlüssels hat also die Verfügungsgewalt über den entsprechenden Kryptowert.

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t3n: Was genau kann verwahrt werden?

Grundsätzlich kann jeder Kryptowert beziehungsweise dessen privater Schlüssel verwahrt werden. Denn nahezu alle Kryptowerte basieren auf dem Prinzip, dass mit dem privaten Schlüssel über den Inhalt – also den Kryptowert – auf der zugehörigen öffentlichen Adresse in der Blockchain verfügt werden kann. Da eine tatsächliche Entgegennahme des Wertes nicht möglich beziehungsweise erforderlich ist, genügt die Sicherung des privaten Schlüssels. Zusätzlich benötigen die jeweiligen Blockchain-Protokolle spezifische Anbindungen, die technisch umgesetzt und angesichts jeweils spezifischer Risiken dementsprechend überwacht werden. Aus diesem Grund bietet nicht jeder Dienstleister tatsächlich auch jede Art von Kryptowert zur Verwahrung an.

t3n: Warum fallen ausländische Zahlungsmittel nicht darunter?

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Das Kreditwesengesetz definiert Kryptowerte als „digitale Darstellungen eines Wertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Stelle emittiert wurde oder garantiert wird“. Damit sind ausländische Zentralbankwährungen nicht Gegenstand der Kryptoverwahrung.

Allerdings sind ausländische Zahlungsmittel in Form von Devisen – wie Kryptowerte auch – Finanzinstrumente im Sinne des Kreditwesengesetzes. Wer damit bestimmte Geschäfte betreiben will, braucht dafür eine Erlaubnis der Bafin und unterliegt ihrer laufenden Aufsicht. Ähnliches gilt für den Handel mit Sorten, also ausländischem Bargeld: Das Sortengeschäft ist eine Finanzdienstleistung und ebenfalls erlaubnispflichtig.

Das sind die 10 teuersten NFT aller Zeiten Quelle:

t3n: Helfen diese Lizenzen auch, um Betrugsfällen im Bereich der Kryptowährungen vorzubeugen?

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Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ether stehen nicht unter der laufenden Aufsicht der Bafin. Wenn aber ein Unternehmen das Kryptoverwahrgeschäft als Dienstleistung erbringen will, braucht es dafür eine Erlaubnis der Bafin. Es muss dann verschiedene aufsichtsrechtliche Anforderungen erfüllen, Anzeige- und Meldepflichten nachkommen oder auch nachweisen, dass seine Geschäftsleiter fachlich geeignet und zuverlässig sind. Dies alles sorgt für einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf. Die laufende Aufsicht der Bafin ist aber keine Garantie dafür, dass Betrugsfälle im Bereich der Kryptowährungen ausnahmslos verhindert werden können.

t3n: Laut dem Merkblatt fallen private Verwahrungen nicht darunter, beispielsweise für enge Angehörige. Ist das nicht eine Grauzone, die ausgenutzt werden kann?

Verwahrungen oder sonstige Tätigkeiten für enge Angehörige erfolgen in aller Regel nicht gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Der private Bereich ist deshalb von der Aufsicht grundsätzlich ausgenommen.

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t3n: Es gibt Kryptowährungen, die unter andere Kategorie fallen und nicht von den thematisierten Lizenzen abgedeckt sind – gleichzeitig gibt es aber auch nicht genug Kategorien für alle Anwendungsbereiche, wie auf dem Merkblatt zu lesen ist. Das klingt nach einem komplizierten Problem. Wie lässt sich das lösen?

Der Gesamtmarkt aller Kryptowerte entwickelt und verändert sich sehr schnell. Dieses Phänomen ist aber auch bei anderen Finanzprodukten zu beobachten. Daher sind die Regulierung und die Herangehensweise der Bafin grundsätzlich technologieneutral. Der Kryptowerte-Tatbestand im Kreditwesengesetz ist nicht ausschließlich nach Anwendungsfällen im Markt gestaltet, sondern vielmehr als ein recht weit gefasster Auffangtatbestand. So können bestimmte Token auch unter andere gesetzliche Tatbestände fallen wie das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz beim E-Geld. Bei Security-Token können wertpapierrechtliche Prospektpflichten bestehen. Entscheidend ist, welche Eigenschaften ein Finanzinstrument aufweist, und nicht, auf welcher technologischen Grundlage es realisiert wurde.

t3n: Nicht unter die Lizenzen fallen außerdem Herstellung und Vertrieb von Hard- und Software zur Sicherung, wenn die Anbieter keinen Zugriff auf die Daten haben. Warum nicht?

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Hard- und Softwareunternehmen werden von der Bafin grundsätzlich nicht beaufsichtigt. Verantwortlich ist das lizenzierte Institut, das Hard- beziehungsweise Software verwendet.

t3n: Kryptowährungen locken auch mit versprochener Unabhängigkeit von traditionellen Währungen und den damit verbundenen Systemen, zum Beispiel Banken. Je mehr Regulatorik ins Spiel kommt, desto mehr geht dieser Freiheitsaspekt verloren. Wie frei werden Kryptowährungen in Zukunft sein?

Die Bafin nimmt die Marktentwicklungen bei Kryptowerten immer wieder zum Anlass, Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Risiken solcher Investments zu warnen – zum Beispiel hier. In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mit einem hohen Maß an Freiheit auch sehr hohe Risiken für Verbraucherinnen und Verbraucher – bis hin zum Totalverlust – verbunden sein können. Hier wird die Bafin auch zukünftig dazu beitragen, dass Freiheiten und Innovationspotenziale neuer Entwicklungen stets abgewogen werden mit den Schutzinteressen von Verbraucherinnen und Verbrauchern und der Finanzstabilität.

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