Testphase: 30.000 E-Rezepte sollen abgerechnet werden

Krankenkassen wollen mit Apotheken während der aktuellen Testphase eng zusammenarbeiten – Apotheken soll so auch nicht auf Kosten sitzen bleiben. (Foto: hedgehog94 / Shutterstock)
Ende Januar 2022 veröffentlichte die für die digitale Gesundheitsinfrastruktur verantwortliche Gematik die nächsten Ziele in Bezug auf das E-Rezept. Demnach ist das Ziel der Testphase, dass 30.000 elektronische Rezepte erfolgreich abgerechnet werden.
Dazu hätten die Krankenkassen eine enge Zusammenarbeit mit den Apotheken versprochen. So soll verhindert werden, dass aufgrund von technischen Fehlern die Apotheken keine Zuschläge erhalten oder die Arzneimittel, die sie bereits an die Kund:innen gegeben haben, nicht erstattet bekommen.
Außerdem sollen die an der Testphase Beteiligten „regelmäßig Daten zu Lage, Ausstattungsgrad und Einsatzbereitschaft liefern“, heißt es in der Mitteilung. Die Gematik werde außerdem den Schwerpunkt auf der Auswertung und Beurteilung der Nutzer:innen-Erlebnisse legen.
Laut der Gematik befindet sich das E-Rezept weiterhin in der Testphase – und soll erstmal die 30.000 „erfolgreichen“ E-Rezept erreichen. „An die Testphase schließt sich die flächendeckende Einführung an“, heißt es in der Mitteilung.
Du möchtest wissen, wie OKR deine Unternehmensführung modernisieren kann? Dann melde dich zum Seminar „OKR ganzheitlich verstehen und anwenden“ an! Auf 20 Teilnehmende limitiert!
Ob das diesmal klappt? Nicht nur frühere Testphasen wurden kritisiert, auch die Einführung des E-Rezepts wurde schon mehrmals aufgeschoben. Eigentlich sollte das E-Rezept bereits zum 1. Januar 2022 verpflichtend bundesweit eingeführt werden. Ende Dezember 2021 wurde jedoch bekannt gegeben, dass aus dieser Einführung nichts wird und die Testphase weiter andauert.
Die Gematik wurde im Januar 2005 von den Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens gegründet. Sie soll die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitskarte und der dazugehörigen Infrastruktur in Deutschland vorantreiben.
Dieser Artikel wurde am 16. Februar 2022 aktualisiert.
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team