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Wie ein Gerichtsstreit ums Homeoffice Millionen Arbeitnehmer beeinflussen könnte

Der Betriebsrat der Allianz Re verklagt das Unternehmen, um für seine Mitarbeitenden 100 Prozent Homeoffice durchzuboxen. Dabei geht es um die womöglich folgenschwere Frage: Was definiert eigentlich den Begriff „Arbeitsplatz“?

Von Christian Weindl
2 Min.
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Allianz-Mitarbeiter:innen können den Großteil der Zeit im Homeoffice arbeiten. Ein Betriebsrat klagt trotzdem. (Symbolfoto: baranq/Shutterstock)

In einer Mitarbeitervereinbarung vom April 2023 ist der Arbeitnehmervertretung der Allianz-Einheit Allianz Re eine bestimmte Formulierung „zu schwammig“. Wie das Handelsblatt berichtet, klagt der Betriebsrat trotz überdurchschnittlich flexibler Arbeitsmodelle im Allianz-Konzern jetzt vor dem Arbeitsgericht München.

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Dadurch hat sich nicht nur die Situation der Arbeitnehmer:innen bei der Allianz Re wieder verschlechtert; die Entscheidung der Gerichte könnte außerdem Auswirkungen auf alle Angestellten in Deutschland haben.

Allianz: „Deutschlands bester Arbeitgeber“ mit wenig Präsenztagen

Vor dem Hintergrund der ohnehin äußerst mitarbeiter:innenfreundlichen Homeoffice-Regelungen bei der Allianz sind die Forderungen des Betriebsrats schwer nachvollziehbar. International dürfen im Versicherungskonzern Angestellte mindestens 40 Prozent ihrer Arbeitszeit im Homeoffice ableisten.

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Bei der Allianz Deutschland gibt es sogar nur vier Präsenztage im Monat. Von wo aus die restliche Arbeit erledigt wird, ist dem Arbeitgeber egal. Diese Regelung ist 2023 nach dem Ende der Coronapandemie in Kraft getreten und wird von den Mitarbeitenden wohl gut angenommen. Die Allianz erreichte beim Wettbewerb „Deutschlands beste Arbeitgeber“ dieses Jahr sogar den ersten Platz.

Dem Betriebsrat des eigenständigen Unternehmens Allianz Re mit 120 Angestellten scheint das aber nicht auszureichen, weshalb man sich dort von Anfang an geweigert hat, die neue Vereinbarung zu unterschreiben.

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„Schwammige Formulierung“ treibt Betriebsrat bei Allianz Re auf die Barrikaden

Offenbar stört sich die Arbeitnehmervertretung an einer „schwammigen Formulierung“, die es Vorgesetzten in der Theorie möglich machen würde, Mitarbeiter:innen wieder für die gesamte Arbeit ins Büro zu holen. Dagegen hat man schon im August 2023 vor dem Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz eine einstweilige Verfügung erwirkt, die allerdings die Situation der Angestellten verschlechtert hat.

Denn nun ist nach Ansicht der Allianz-Re-Chefetage die alte Vereinbarung von 2016 wieder in Kraft getreten, die einen Großteil der Arbeitszeit in Präsenz vorschreibt. Dagegen geht der Betriebsrat jetzt erneut gerichtlich vor und fordert stattdessen 100 Prozent Homeoffice.

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Das Hauptsachverfahren vor dem Arbeitsgericht in München ist mittlerweile eröffnet und man erwartet eine Entscheidung bis Ende April. Der Knackpunkt des Urteils wird sein, wie das Gericht den Begriff „Arbeitsplatz“ definiert.

Sollte die Entscheidung schließlich irgendwann vor dem Bundesarbeitsgericht landen, könnte das Auswirkungen auf alle Arbeitnehmer:innen in Deutschland haben. Wenn das Gericht „Arbeitsplatz“ ausschließlich als den Platz in der Betriebsstätte definiert, könnten anderslautende Formulierungen in Betriebsvereinbarungen nämlich angegriffen und deshalb neu ausgehandelt werden müssen.

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4 Kommentare
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Dein t3n-Team

Christian

„mitarbeiter:innenfreundlichen“ – OK, das wars. Das ist wirklich zu viel des Guten. Ich bin raus. Auf Dauer. Viel Spaß noch.

Antworten
Chris

Dito. Empfehlung: Das Firefox-Addon „German Gender Language
Remove German Gender Language von Motsi Weech“

Antworten
Christi

Ist der Artikel von der Allianz bezahlt worden?

Antworten
Sophie

Wenn sich 1 Person in der Kommentarspalte mit 3 verschieden Accounts anmeldet (Christian, Chris, Christi) nur um das gegenderte Wort zu wettern LOL – Ich lieb das Internet

Zum Betriebsrat der Allianz:
Nach der ersten Klage hat sich die Situation der Mitarbeiter verschlechtert. Diese 2. Klage wird ein Präzedenzfall für andere Prozesse. Muss das sein?
Hier kann man nur hoffen dass weiterhin „mobiles Arbeiten“ und „Homeoffice“ zwei rechtlich getrennte Begriffe werden.

Antworten

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